Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Oktober 2018.

Nr. 21 / 2018 11 Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung nicht mehr als „Versorgungsbezüge“. Dagegen zählten diese Leistungen vor 2018 noch zu den Versorgungsbezügen. Sie unterlagen daher auch der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Folge dieser Neuregelung ist, dass die betriebliche Riester-Rente entweder – beispielsweise bei versicherungspflichtigen Rentnern – gar nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen gehört oder bei einer freiwilligen Versicherung nur mit dem ermäßigten Beitragssatz zur Beitragsbemessung herangezogen wird. Jetzt bundesweit einheitliche Attestformulare für Mütter und Väter Ab sofort gelten zum ersten Mal bundesweit einheitliche Attestformulare für medizinische Vorsorgemaßnahmen für Mütter und Väter. Für Kinder mit Gesundheitsproblem, die in der Kurmaßnahme auch medizinisch behandelt werden sollen, gibt es jetzt das neue Formular „Ärztliches Attest Kind“, informierte kürzlich das Müttergenesungswerk (MGW) und verwies auf die dadurch bedingten Erleichterungen. Weiteres unter www. muettergenesungswerk.de im Internet. Der Sozialverband VdK erinnert daran, dass er Mitglieder bei Streitfällen um Mutter-Kind-Kuren, um andere Rehamaßnahmen oder um sonstige sozialrechtliche Leistungen juristisch vertreten kann. Die Büros der VdKSozialrechtsreferenten finden sich unter www.vdk-bawue.de. Landratsamt Waldshut – Kreisforstamt informiert: Der HSP Bonndorf bietet im Herbst 2018 folgende Lehrgänge für Privatwaldbesitzer und Interessierte an: Holzernte-Grundlehrgang (Motorsägenlehrgang 3-tägig) Zielsetzung: Die Teilnehmer/innen lernen vertiefend Schnitttechniken in der Holzernte kennen, insbesondere in Sonderfällen wie Seit-, Vor-, Rückhänger und Rotfäule und üben diese in der Praxis. Sie kennen die sachgerechte Beseitigung von Störfällen und die Vorzüge einer Seilwinde bei der Holzernte. Die Sicherheit jedes/r Teilnehmers/in wird durch praktische Übungen erhöht. Der Kurs baut auf den vermittelten Kenntnissen des Motorsägen-Grundlehrgangs auf. Schwerpunkte: Sicherheit, Unfallverhütung Holzernte-Werkzeuge und Fällhilfen Schnitttechniken und Fällübungen im Nadel- und Laubholz Fachgerechtes Beseitigen von Störfällen Zielgruppe: Privatwaldbesitzer/innen, Mitarbeiter/innen von Forstunternehmen Voraussetzungen: Motorsägen-Grundlehrgang Modul A (2-tägig), Körperschutzausrüstung, Mindestalter 18 Jahre Ort/Termin: HSP Bonndorf 07.11.-09.11.2018 Uhrzeiten: 08.00 - 16.30 Uhr Kosten: 2 70€ (Mitglieder/Versicherte der SVLFG erhalten für den Lehrgang eine Förderung von 30€),

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