Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Oktober 2018.

Nr. 21 / 2018 3 Öffentliche Bekanntmachung Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung (bei weniger als 20.000 m² Grundfläche) „Unter den Felsen“, Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (mit frühzeitiger Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. hat am 01. Juni 2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Unter den Felsen“, Gemarkung Hohentengen nach § 13a BauGB aufzustellen. Weiterhin hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. am 11. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1493/8, 1493/15, 1493/16, 1493/17, 1493/18, 1493/19, 1493/20, 1493/21, 1493/22, 1493/24, 1493/25, 1493/27 sowie Teilbereiche der Grundstücke Flst.-Nrn. 83, 1493/23 und 1493/26. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 01. Oktober 2018 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Die Gemeinde entschließt sich zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unter den Felsen“. Unter anderem soll die Aufschüttung der Grundstücke geregelt werden. Die Baugrundstücke der bestehenden Bebauung sollen durch vergrößerte Baufenster den Ausnutzungsgrad der überbaubaren Flächen erhöhen. Ebenfalls soll es durch die Festsetzung einer Firsthöhe möglich sein, ein weiteres Stockwerk zu ergänzen. Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 13. November 2018, 19.30 Uhr Im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen a.H., den 25.10.2018 Der Bürgermeister: gez. Benz

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