Mitteilungsblatt Nr. 21 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Oktober 2018.

Nr. 21 / 2018 5 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Lenggen“, Gemarkung Lienheim, im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13 b BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat 11. Oktober 2018 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 13 b BauGB beschlossen, für das Gebiet „Obere Lenggen“, Gemarkung Lienheim, einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Oktober 2018 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Lienheim Flst.-Nr. 1516/Teilfläche, 1517/Teilfläche, 1518/Teilfläche, 1519/Teilfläche, 1512/Teilfläche Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 01. Oktober 2018 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Die gestiegene Nachfrage nach Bauland veranlasst die Gemeinde zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Obere Lenggen“, Gemarkung Lienheim. Nachdem die vorhandenen Baugebiete weitgehend erschöpft sind, will die Gemeinde verhindern, dass aufgrund fehlender Wohnbauflächen im Besonderen junge Familien abwandern. Außerdem soll der zunehmende Bedarf von Fremdanfragen abgedeckt werden. Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 13. November 2018, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen am Hochrhein, 25.10.2018 Der Bürgermeister: Gez. Benz

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