Mitteilungsblatt Nr. 22 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. November 2018.

Nr. 22 / 2018 1 Nr. 22 · 8. November 2018 · Jahrgang 43 Die Regenbogenkinder aus der Kita "PFIFFIKUS" in Herdern üben schon das St. Martinsspiel. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen

2 Nr. 22 / 2018 Bekanntmachung über die Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Hohentengen am Hochrhein vom 07.10.1996 mit Änderungssatzungen vom 05.11.2001, 29.11.2001 und 25.10.2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) am 25.10.2018 folgende Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Hohentengen am Hochrhein vom 07.10.1996 mit Änderungssatzungen vom 05.11.2001, 29.11.2001 und 25.10.2018 beschlossen: § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (3) Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehalten, so ist die Gemeinde Hohentengen a. H. steuerberechtigt, wenn der Hundehalter seine Hauptwohnung in Hohentengen a. H. hat. § 2 Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger (1) Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Hundes. (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. (3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. (4) Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (5) Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamtschuldner. § 3 Beginn und Ende der Steuerpflicht (1) Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei

Nr. 22 / 2018 3 Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 5 bleiben unberührt. § 4 Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer (1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. (2) Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Januar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund. (3) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit dem Beginn der Steuerpflicht. § 5 Steuersatz (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 90 €. Für das Halten eines Kampfhundes gem. Abs. 3 beträgt der Steuersatz abweichend von Satz 1 900 €. Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. (2) Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 270 €, für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.800 €. Werden neben Kampfhunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als „weitere Hunde“. Steuerfreie Hunde (§ 6) sowie Hunde in einem Zwinger (§ 7) bleiben hierbei außer Betracht. (3) Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren besteht. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu. (4) Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 beträgt das Dreifache des Steuersatzes nach Abs. 1 Satz 1. Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde um die Zwingersteuer nach Satz 1. § 6 Steuerbefreiung Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber, oder sonst hilfsbedürftigen Personen dienen. Sonst hilfsbedürftigen nach Satz 1 sind Personen, die

4 Nr. 22 / 2018 einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen “B“, “BL“, “a G“ oder “H“ besitzen, 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. 3. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass sie hierzu geeignet sind. Anträge auf Steuerbefreiung sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu stellen. § 7 Zwingersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 4 erhoben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. (2) Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 3. § 8 Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen (1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. (2) Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn 1. d ie Hunde, für die eine Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind, 2. i n den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher der Gemeinde nicht bis zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erstmals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, so sind die Bücher bei Antragsstellung der jeweiligen Ermäßigung vorzulegen. 3. i n den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abgelegt wurde. (3) Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuervergünstigungen nicht gewährt.

Nr. 22 / 2018 5 § 9 Festsetzung und Fälligkeit (1) Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten. (2) In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. (3) Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Änderungsbescheid. § 10 Anzeigepflichtig (1) Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde Hohentengen a. H. schriftlich anzuzeigen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse (bei Kreuzungen die Rasse des Vater – und Muttertieres) anzuzeigen. (2) Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. (4) Wird ein Hund veräußert, so sind in der Anzeige nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. § 11 Hundesteuermarken (1) Für jeden Hund, dessen Haltung im Gemeindegebiet angezeigt wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der Gemeinde bleibt, ausgegeben. (2) Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hundehaltung gültig. Die Gemeinde Hohentengen a. H. kann durch öffentliche Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklären und neue Hundesteuermarken ausgeben. (3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezogen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. (4) Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses oder umfriedeten Grundbesitzes laufende, anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke zu versehen. (5) Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben.

6 Nr. 22 / 2018 (6) Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10 € ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wieder gefundene Marke unverzüglich an die Gemeinde zurückzugeben. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ 10 oder 11 zuwiderhandelt. § 13 Übergangsbestimmung zur Einführung der gesonderten Steuer von Kampfhunden Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung einen Kampfhund i. S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 07.10.1996 in der Fassung vom 29.11.2001 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens – oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 25.10.2018 Der Bürgermeister gez.Benz

Nr. 22 / 2018 7 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 25.10.2018 den Jahresabschluss 2017 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 126.126,73 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2017 liegt in der Zeit von Montag, den 08. November 2018 bis Dienstag, den 16. November 2018 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 08.November 2018 gez. Martin Benz Bürgermeister Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Fahrrad der Marke „Orbea“ abgegeben. Wir bitten diejenigen, die dieses Fahrrad vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. St. Martin Kita „Wunderfitz“ Hohentengen Am Montag, 12.11.2018 treffen sich die Kinder mit ihren Eltern um17.30 Uhr zur St. Martinsfeier in der kath. Kirche. Die Kinder sitzen mit ihren Laternen gruppenweise in den vorderen Bänken. Der anschließende Martinsumzug wird von einer Reiterin angeführt und von einer Abordnung der Guggenmusik bis zum Rathausplatz begleitet. Die Kindergartenkinder gehen mit den Erzieherinnen voraus, alle anderen Umzugsteilnehmer schließen sich bitte hinten an.

8 Nr. 22 / 2018 Am Martinsfeuer wird noch einmal gesungen, danach nehmen die Eltern ihre Kinder wieder in Empfang. Der Elternbeirat sorgt für das leibliche Wohl. Für die Kinder gibt es Brezel und Punsch. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung. Das Kita Team und der Elternbeirat St. Martin´s Umzug 2018 der Kita „PFIFFIKUS“/ Herdern Am Montag, den 12.11.2018 findet unser diesjähriger St. Martinsumzug in Günzgen statt. Treffpunkt ist um 17.45 Uhr am Ende der Roggenäckerstraße. Um 18.00 Uhr laufen wir dann alle gemeinsam, mit unseren Laternen, singend durch das Dorf. Bitte unterstützen sie uns beim Mitsingen der traditionellen St. Martinslieder  ! Der Abschluss findet dann wieder vor dem Dorfhaus in Günzgen statt. Für alle Teilnehmer gibt es dann wieder Tee, Hot Dogs und Glühwein ( gespendet von den „Günzgener jungen Familien“ / Adventstreffen 2017 ). Die Aufsichtspflicht obliegt an diesem Abend bei den Sorgeberechtigten! Auf einen gelungenen Abend freuen sich das Kita – Team und der Elternbeirat St. Martin im Kindergarten Lienheim Am Freitag, den 09. November.2018 findet unser alljährlicher Laternenumzug statt. Start ist um 18.00 Uhr am Bürgerhaus in der Rümikoner Strasse. Wir werden von einer Abordnung des Musikvereins Lienheim begleitet. An mehreren Stationen werden die Kinder etwas vorführen und ihre Lieder singen. Es freut uns sehr, wenn auch zukünftige und ehemalige Kindergartenkinder/Eltern uns durchs Dorf begleiten. Der Elternbeirat bietet an diesem Abend Glühwein, Hot Dog, gegrillte Klöpfer, sowie Zopf an. Der Erlös ist für den Kindergarten. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern! Sammeltermine Blaue Tonne am 19. November 2018 Gelber Sack am 21.November 2018 Veranstaltungskalender 14. November 2018 Versammlung Interessengemeinschaft der Vereine (Ratsstube 20.00 Uhr) 12. bis 16.11.2018 K erzenziehen, Kirchenchor Hohentengen-Stetten (beim Pfarrhaus)

Nr. 22 / 2018 9 Landsenioren Südbaden e. V. Wir laden alle Landseniorinnen und Landsenioren zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein: Datum: Do, 15. November 2018, Uhrzeit: 14.00 Uhr, Ort: Gasthaus Bären, Turmstr. 1, 78234 Engen-Welschingen Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die BLHV-Bezirksgeschäftsstelle in WT-Tiengen, Tel.-Nr.: 07741/6091.0 SOS-Notfalldosen des Kreisseniorenrates ab sofort im Rathaus erhältlich Im Notfall zählt jede Sekunde. Doch was, wenn wichtige Informationen für die Ersthelfer fehlen? Mit der SOS-Notfalldose des Kreisseniorenrates Waldshut soll dem entgegen gewirkt werden. Die Dose enthält viele wichtige Informationen zu Notfalldokumenten. Die Dose wird in der Kühlschranktür verwahrt, ein entsprechender Aufkleber an der Wohnungstür weist darauf hin. Die SOS-Notfalldose des Kreisseniorenrates kann ab sofort kostenlos auf dem Rathaus angefordert werden. Landratsamt – Jugendamt – Fake News und Hate Speech – pädagogische Herausforderungen Vortrag und Workshop aus der Veranstaltungsreihe „Die digitale Welt-Ein RealitätsCheck“ am 14. und 15. November 2018 Das Internet stellt eine unüberschaubare Fülle von Informationen bereit. Vieles ist sehr nützlich und kann unser Leben erleichtern und bereichern. Soziale Medien tragen erheblich dazu bei, dies alles weiter zu tragen, zu vervielfältigen und andere teilhaben zu lassen. Leider steckt in dieser Fülle auch ein Teil bewusst falsch dargestellter Informationen, die Menschen manipulieren sollen. Diese Form der Beiträge sind die sogenannten Fake News. Mit Fake News wird Stimmung gemacht z.B. für oder gegen bestimmte Gruppierungen, Einstellungen oder politische Entscheidungen. Verbunden damit sind oft Beiträge, Kommentare usw., die gezielt Einzelne oder bestimmte gesellschaftliche Gruppen in einer überaus aggressiven und menschenverachtenden Form angreifen, die sogenannten Hate Speech. Fake News und Hate Speech sind mittlerweile in den sozialen Medien sehr verbreitetet. Beiden Phänomenen gemein ist, dass sie die Orientierungslosigkeit und Unwissenheit vieler Adressaten ausnutzen, damit sie ihre Wirkung entfalten können. Kinder und Jugendliche bewegen sich intensiv und mit Begeisterung in den sozialen Medien. Auch ihnen fällt es nicht immer leicht, Richtiges von Falschmeldungen zu unterscheiden. Sie benötigen dabei Rat, Beistand und Unterstützung, vor allem auch gerade angesichts der aggressiven Wucht diskriminierender und hasserfüllter Beiträge und Kommentare, die besonders verstörend wirken können.

10 Nr. 22 / 2018 In seinem Vortrag „Fake News und Hate Speech – pädagogische Herausforderungen“ geht Henrik Blaich, Referent für Medienpädagogik und Gewaltprävention der Aktion Jugendschutz Baden-Württemberg, darauf ein, wie Erziehende Kinder und Jugendliche beim Erkennen und dem Umgang mit Fake News und Hate Speech gut begleiten können. Eingeladen sind alle interessierten Menschen, Eltern und Lehrer aber auch Jugendliche selbst. Veranstalter ist die Abteilung Jugend, Bildung, Prävention im Landratsamt Waldshut, die in ihrer Veranstaltungsreihe „Die digitale Welt-Ein RealitätsCheck“ die neuen Medien aus unterschiedlichen Perspektiven und in ihren vielfältigen Facetten darstellen möchte. Landrat Dr. Martin Kistler hat die Schirmherrschaft dieser Reihe übernommen. Der Vortrag findet am 14. November um 19.00 Uhr im Katholischen Gemeindesaal Tiengen, Seilerbergweg 3 statt und ist offen für alle. Der Eintritt ist frei, aber eine kurze Anmeldung per Telefon oder Email ist notwendig: Tel. 07751 86 43 41; Email: gudrun.gross@landkreis-waldshut.de Vertieft wird das Ganze in einem Workshop am 15. November von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr im katholischen Gemeindehaus in Waldshut, Eisenbahnstraße 29, Saal Maria-vonMagdala im 1. OG, der sich vor allem an Mitarbeiter*innen pädagogischer und sozialer Institutionen wendet, die in ihrem Arbeitsalltag mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Auch hier ist eine Anmeldung erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besuch des Vortrags am Vorabend! Die Teilnahme am Workshop ist ebenfalls kostenfrei. Eine Informationsveranstaltung von BiZ & Donna der Agentur für Arbeit Lörrach in Kooperation mit der Kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut. Was machen Sie beruflich, was haben Sie zu bieten? Fragen, die immer wieder auftauchen. Lange Antworten langweilen Ihr Gegenüber bald und lassen Sie und Ihr Anliegen schnell in Vergessenheit geraten. Fr. Monika Studinger (Expertin für Personal – und Organisationsentwicklung) zeigt auf, wie Sie in Form einer gekonnten Kurzpräsentation – dem Elevator Pitch – positiv im Gedächtnis Ihres Gesprächspartners/ Gesprächspartnerin bleiben und mit Ihrem Anliegen überzeugen. Die Veranstaltung findet statt am 15.11.2018 von 18:00 – 20:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Waldshut, Kaiserstraße 110 in Waldshut-Tiengen. Die Referentin steht Ihnen anschließend für weitere Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nr. 22 / 2018 11 Bundesagentur für Arbeit Die offene Sprechstunde „Wiedereinstiegsberatung“ am 13.11.2018 in der Agentur für Arbeit Waldshut fällt aus. Verstärkung im BeKi-Team gesucht Das BeKi-Team im Landkreis Waldshut braucht Verstärkung im westlichen Landkreis (westlich von Albbruck). Haben Sie Oecotrophologie oder ein vergleichbares Studium mit Bachelor, Master oder Diplom abgeschlossen bzw eine qualifizierte Ausbildung im Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft? Dann erfüllen Sie eine wesentliche Voraussetzung. Die vielfältige Arbeit bei BeKi können Sie auf www.beki-bw.de kennenlernen. Sie ist ideal für Berufseinsteiger. Kurzbewerbungen richten Sie bitte bis Ende November 2018 per Mail an das Landwirtschaftsamt Waldshut. Mail-Adresse: Landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut.de Eltern-Café Liebe Eltern, gerne laden wir Sie am 8. November in unser Eltern-Café ein. Hier ist Raum zum regelmäßigen Informationsaustausch für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Bei Kaffee und Snacks erhalten Sie Tipps und Ratschläge rund ums Baby. Für Ihre Fragen steht Ihnen fachkundiges und speziell ausgebildetes Personal zur Verfügung. Wir freuen uns auf einen informativen Erfahrungsaustausch und möchten Sie in Ihrer Elternrolle bestärken. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder. Das Elterncafé findet jeden 1. Donnerstag im Monat von 10 Uhr bis 11:30 im Wintergarten im OG 2 des Spitals Waldshut statt. Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30 – 17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Verkehrsamt KAISERBÜHNE: „Ingeborg“ Lustspiel in drei Akten von Curt Goetz Aufführungen bis 31. Dezember 2019 Vorstellungen, jeweils um 20 Uhr, an Sonntagen um 17 Uhr. An Silvester 16 Uhr und 20 Uhr. Im November: am 8. 9. 16. 17. 18. und 30. Im Dezember: am 1. 2. 7. 8. 14. 15. 28. 29. Und 31. Ticket&Infos: www.kaiserbuehne.ch Tel. 0041 44 858 2863, Reservierungen unter info@kaiserbuehne.ch

12 Nr. 22 / 2018

Nr. 22 / 2018 13 Fußballkalender Freitag, 09.11.18 18:00 C-Junioren SG Lottstetten : FC Hochrhein Altenburg Samstag, 10.11.18 13:00 C-Juniorinnen FC Hochrhein : SG Niederhof Hohentengen 14:00 D-Junioren SG Eintracht Wihl : SG Rheintal 2 (7er) Görwihl 16:00 D-Junioren SG Rheintal : TuS Lörrach-Stetten Rheinheim 16:00 B-Junioren FC Dachsberg : SG Hochrhein Wilfingen 17:00 A-Junioren SV Weil 2 : SG Rheintal Weil/Nonnenholz Sonntag, 11.11.18 12:45 Herren FC Hochrhein 2 : SG Lottstetten-Altenburg Hohentengen 14:30 Herren FC Hochrhein : FC Geißlingen Stetten 17:00 Frauen SG Höchenschwand-Häusern : FC Hochrhein 2 Häusern Samstag, 17.11.18 13:15 D-Junioren SG Rheintal 2 (7er) : SV Jestetten Rheinheim 15:00 C-Junioren FC Hochrhein : SV Rheintal 2 Hohentengen Sonntag, 18.11.18 10:30 Herren FC Erzingen 2 : FC Hochrhein 2 Erzingen 12:00 Frauen Polizei-SV Freiburg : FC Hochrhein Freiburg 12:45 A-Junioren SG Murgtal : SG Rheintal Murg 13:00 Frauen FC Hochrhein 2 : VfR Horheim-Schwerzen Hohentengen 14:30 Herren SV Berau : FC Hochrhein Berau Samstag, 24.11.18 13:00 C-Junioren SG Steina-Schlüchttal 2 (9er : FC Hochrhein Riedern 14:30 Herren FC Schlüchttal : FC Hochrhein Birkendorf 16:30 B-Junioren SG Waldhaus : SG Hochrhein Remetschwil Sonntag, 25.11.18 13:15 A-Junioren SG Albbruck : SG Rheintal Albbruck 14:30 Herren SV Eggingen : FC Hochrhein 2 Eggingen Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag, 09.11.2018 19.00 Uhr Patrozinium zu Ehren des Heiligen Fintan von Rheinau in Günzgen Samstag, 10.11.2018 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 11.11.2018 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Freitag, 16.11.2018 19.00 Uhr Patrozinium zu Ehren unserer Lieben Frau in Jerusalem in Bergöschingen mit Kirchenchor

14 Nr. 22 / 2018 Sonntag, 18.11.2018 08.45 Uhr Familiengottesdienst mit Vorstellung der Erstkommunionkinder in Hohentengen Kath. Männerwerk Klettgau-Wutachtal Das Katholische Männerwerk Klettgau-Wutachtal lädt am Samstag, den 10. November 2018 zum Oasentag in die Gemeindehalle Oberlauchringen ein. Beginn ist um 09.00 Uhr. Krankenkommunion Am Donnerstag, 15. November 2018 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Pfarrer Marcus Maria Gut. Adventskalenderverkauf & Weihnachtskarten An den Wochenenden 17./18. November und 24./25. November 2018 werden nach allen Gottes-diensten in der ganzen Seelsorgeeinheit Adventskalender verkauft. Diese sind ebenfalls in den beiden Pfarrbüros zum Preis von 3,00 € erhältlich. An den Wochenenden beim Adventskalenderverkauf können Sie gegen eine Spende für die Jugendarbeit auch Weihnachtskarten erhalten. Diese sind ebenfalls in den beiden Pfarrbüros erhältlich. Kirchenchor Hohentengen-Stetten Vom 19. bis 23. November 2018, jeweils von 14.30 bis 17.00 Uhr, ist Kerzenziehen hinter dem katholischen Pfarrhaus in Hohentengen. Der Preis pro Kerze beträgt 1,70 €. Zum Aufwärmen und zur Stärkung wird Kinderpunsch, Kaffee und Kuchen angeboten. Über eine rege Beteiligung freut sich der Kirchenchor Hohentengen-Stetten. Seniorennachmittag – Altenwerk St. Maria Am Mittwoch, 21. November 2018 ist um 14.00 Uhr Seniorengottesdienst im Pfarrheim St. Maria, anschließend Seniorennachmittag "Klöster, Kathedralen, Kastelle, Klippen... – Portugal" mit Ingrid und Rudolf Güntert Infoabend Beerdigungskultur am 22. November 2018 20.00 Uhr im Pfarrheim Kadelburg Unsere Beerdigungskultur befindet sich in einem starken Umbruch. Waren noch vor 15 Jahren Erdbestattungen die Regel, so entscheiden sich heute über 70% zu einer Urnenbestattung. !!! ACHTUNG TERMINÄNDERUNG !!! Firm-Info-Abend für die Firmung 2019 !!! Entgegen der Ankündigung im letzten Gemeindeblatt und im Pfarrblatt findet der FirmInfo-Abend am 07.12.2018 um 20.00 Uhr im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen statt. Dazu werden alle interessierten Jugendlichen der 9. und 10. Klassen (Geburtstage 01.10.2002 – 30.09.2004) zusammen mit ihren Eltern eingeladen. Eine schriftliche Einladung geht in den nächsten Tagen noch postalisch zu. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de

Nr. 22 / 2018 15 Das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 – 11.00 Uhr besetzt. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Kleine Erinnerung, weil wir uns sehr über Ihren Beitrag im Pfarrblatt freuen: Für Ankündigungen und Beiträge der Gruppen und Kreise, sowie sämtliche Messbestellungen, die im Pfarrblatt erscheinen sollen, bitten wir Sie, den Redaktionsschluss jeweils am ersten Dienstag im Monat zu beachten. Verspätet eingereichte Mitteilungen können leider nicht berücksichtigt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche/Kadelburg Sonntag, 11.11.2018, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin A. Kaiser) mitgeslaltet durch die Gitarrengruppe, parallel Kindergottesdienst anschließend Kirchencafe Sonntag, 18.11.2018, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin A. Kaiser) parallel Kindergottesdienst anschließend Kirchencafe Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächste Termine: 7. November, 5. Dezember 2018 An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: wöchentlich, Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr – 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. wöchentlich, verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. wöchentlich, Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. Wer gerne in Gemeinschaft kocht und im Koch-Team mitarbeiten möchte, ist herzlich willkommen. wöchentlich, Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. Trauercafe: monatlich, jeden dritten Mittwoch, nächster Treff, 21.11., das Trauercafe lädt von 15.00 – 17.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: 15.11.2018., immer donnerstags, 14-tägig, gerade Woche, 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. Frauenkreis: 1x monatlich lädt der Frauenkreis ins Bonhoefferhaus zum Gespräch ein. Kontakt: Sabine Jacobi: 07741-686550

16 Nr. 22 / 2018 Seniorentreff: alle 8 Wochen, mittwochs, Treffen in geselliger Runde mit Kaffee und Kuchen und unterschiedlichen Themen. Kurs „Familientraining – Atempause für Eltern“: Es geht um das Zusammenleben als Familie, um Kommunikation, Konflikte und tragfähige Beziehungen, aktuelle Kurse/Infos bei Beate Harmel, Tel: 07751 700 959 Bildungs – und Lernangebot für Kinder: Mathe und Englischtraining mit KUMON Zu Gast im Bonhoefferhaus ist das Bildungsprogramm KUMON, ein weltweites Lernprogramm für Mathematik und Englisch, Mo und Do ab 15.00 Uhr, Information bei: Rosszita Baumann: 07741.807.0755 Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Evangelisches Pfarramt, Andrea Kaiser, Pfarrerin Im Spitz 3, 79790 Küssaberg Tel: 07741/ 3613, oder 015.152.591888, Bergkirche@web.de Sekretariat Susanne Böger: Di, Mi, Do, Fr: 10.00 – 12.00 Uhr Aktuelle Veranstaltungen über www.bergkirche-kadelburg.de Alt-Katholische Gemeinden Alt-Kath. Pfarramt Dettighofen Hauptstr. 31, 79802 Dettighofen SO, 28.10.2018 10:00 Uhr Eucharistiefeier mit Dekan em. H.-E. Heckel, Erlöser-Kirche, Dettighofen DO, 01.11.2018 14:00 Uhr Allerheiligen - Gräbersegnung mit Dekan em. H.-E. Heckel auf dem Friedhof in Dettighofen SA und SO, 03./04.11.2018 kein Gottesdienst Pfarrverweser Pfr. Armin Strenzl Katholisches Pfarramt der Alt-Katholiken Hochrhein-Wiesental St. Peter und Paul Rheinbadstr. 10, D - 79713 Bad Säckingen, Tel.: 07761 - 2076, Fax: 07761 - 50065 E-Mail: badsaeckingen@alt-katholisch.de Terminkoordination in der Vakanzzeit Marion Rehm, Kaltenbrunnenstr. 8, 79807 Lottstetten, Tel.: 07745 – 919585 E-Mail: marion@rehmfamily.de Die Polizei Baden-Württemberg sucht Nachwuchs Bewerbungsfrist bis 31.12.2018 verlängert!!! Du willst Dich noch für eine Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1.Juli 2019 bewerben? Oder für eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst zum 1.September 2019? Dann wird es Zeit aktiv zu werden. Die Bewerbungsfrist für die Einstellung im gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. Juli 2019 und für den mittleren Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2019 gelten noch bis zum 31.Dezember 2018!

Nr. 22 / 2018 17 Förderverein Hohentengen-Lienheim zur Unterstützung der Sozialstation Klettgau Rheintal Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung Mittwoch, 28. November 2018, 19.30 Uhr im Kath. Pfarrheim Hohentengen Tagesordnung: – Tätigkeitsbericht, Kassenbericht – Wahlen – Wünsche und Anträge Im Anschluss ab 20.15 Uhr findet ein informativer Vortrag mit Herrn Siebler und Frau Blechinger von der Sozialstation statt zum Thema: Allgemeine Infos über die Sozialstation Herr Siebler Einblick in die Tagespflege Frau Blechinger Danach kleiner Umtrunk und Austausch. Herzliche Einladung an alle Interessierten. Vorstandsteam des Fördervereins Also, nicht länger warten! Jetzt bewerben! Kein Tag ist wie der andere, jeder Fall ist neu. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei sind sehr gut. Die Polizei Baden-Württemberg sucht Nachwuchskräfte und stellt im Jahr 2019 insgesamt 1800 Ausbildungsplätze im mittleren und gehobenen Dienst zur Verfügung. Auch in den kommenden Jahren werden die Einstellungszahlen auf hohem Niveau bleiben. Der Umgang mit Menschen, die Anwendung moderner Technik und nicht zuletzt die Sicherheit eines spannenden Arbeitsplatzes – all diese Merkmale sprechen für eine Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg. Während einer etwa zweistündigen Informationsveranstaltung, zu der auch Eltern herzlich eingeladen sind, erfahren Sie alles rund um den Polizeiberuf, über die Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren: Am Montag, den 19.11.2018 von 14:00 bis ca. 16 Uhr beim Polizeirevier in Bad Säckingen. Am Mittwoch, den 21.11.2018 von 14:00 bis ca. 16 Uhr beim Polizeirevier Titisee-Neustadt, Bei der Kirche 2 in Neustadt. Am Donnerstag, den 22.11.2018 von 14:00 bis ca. 16 Uhr Polizei Waldshut-Tiengen, Ostpreussenstr. 22 in Tiengen. Eine Anmeldung wird unter der Telefonnummer 07741/8316-204 oder E-Mail an matthias. lueber@polizei.bwl.de erbeten. (Ende des amtlichen Teils)

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Nr. 22 / 2018 19 Claudia‘s Nähstube mit Selbstgenähtem und -gestricktem sowie Änderungsschneiderei. Stoll‘s Bauernladen Backwaren, Obst, Gemüse, Eier und Bioland-Käse direkt vom Erzeuger. Frisch gepresster Apfelsaft und frisches Eis. Günter‘s Grill Es wird heiß gebrutzelt! Gegrilltes und Gekühltes. Aresu Feinkost Große Auswahl an italienischen Produkten sowie feinster Spezialitäten; Wurst, Käse, frische Antipasti, frische Salsiccia und 100 % italienisches Olivenöl. Gaststände, auch gerne von Vereinen, sind jederzeit herzlich willkommen. Anmeldung unter Tel. 0 77 42 / 853-60 bei Theresa Hüsler. Besuchen Sie uns freitags von 10 bis 13 Uhr auf dem Rathausplatz Wochenmarkt Hohentengen

20 Nr. 22 / 2018 Herbstzeit = Lesezeit Bücher für lange Abende auf dem Sofa Romane, spannende Krimis, informative Sachbücher, Kinderbücher und das Neuste von der Frankfurter Buchmesse vorgestellt durch die Buchhandlung Kögel, Tiengen am Mittwoch, 21. November, 20.00 Uhr in der Schule Hohentengen. Eintritt ist kostenlos. Es lädt ein: Ihr SPD-Ortsverein Hohentengen www.spd-hohentengen-am-hochrhein.de

Nr. 22 / 2018 21 Skibasar mit Wachsservice Samstag, 10.11.2018 Vereinsheim Hohentengen Öffnungszeiten: Annahme: 10:00 – 12:00 Verkauf: 13:00 – 14:30 Wir laden ein zum Adventskranz binden am 27. und 28. November jeweils ab 14:00 Uhr in der Schule in Stetten, offenes Ende • es gibt die Möglichkeit den eigenen Adventskranz zu binden • das Material wird gegen ein Spendenentgelt (je nach Größe) zur Verfügung gestellt. Bitte eine Gartenschere mitbringen! • Spende zugunsten der Hospizgruppe Hohentengen • Vorbestellungen für fertige Kränze nehmen wir auf dem Bauernmarkt (beim Pfarrhaus) oder bei Ulrike Pachner (Tel.: 2242) entgegen! Diese können am Mittwoch 28. November ab 16:00 Uhr in der Schule in Stetten abgeholt werden! • für Kaffee und Kuchen ist gesorgt ! Bitte beachten: Dieses Jahr haben Die Landfrauen Stetten-Günzgen, wir keinen Stand auf Bergöschingen dem Adventsmarkt!

22 Nr. 22 / 2018 Wir suchen ein neues Zuhause für vorgemerkte Interessenten aus der Schweiz: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Abrissobjekte oder auch alte Häuser zum Sanieren in Hohentengen und Umgebung zum Kauf! Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, rufen Sie uns an. Gerne bieten wir Ihnen auch eine unverbindliche Wertermittlung an. Wir beraten Sie persönlich und individuell. Ihr Immobilien-Partner in Küssaberg. Schweizer Renterpaar mit zwei kleinen, ruhigen Hunden sucht per 1. März 2019 oder n.V. ganzjährig zu mieten 2-3 Zimmer-Wohnung in Hohentengen und Umgebung unmöbliert, mit EB-Küche. Wir nutzen diese als Ferienwohnung nur ein- bis zweimal im Jahr für jeweils für 4-6 Wochen. Preisvorstellung bis € 400/450 inkl. NK. Angebote an edith@free.ch oder Handy 0041 78 77 00 000 Stellplätze in Einstellhalle für Wohnmobile, Wohnwagen, Boote in Hohentengen-Lienheim zu vermieten Stellplatzgröße: 2,70 x 8,70 m, Torhöhe: 3,75 m Telefon 0 77 42 / 9 10 23 Wer aufhört zu werben, um Geld zu sparen, kann ebenso die Uhr anhalten, um Zeit zur gewinnen. Henry Ford

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24 Nr. 22 / 2018 Rücken- und GelenkschmeRzen? Hilfe und Selbsthilfe nach DORN VoRtRaG mit Demonstration von Helmuth Koch, Heilpraktiker aus Hohentengen und 1. Vorsitzender der DORN-Bewegung. Dienstag, 13. November, 19 Uhr Dorfhaus Günzgen, Schaffhauser Str. 9 eintRitt fRei! Info: 077 42 - 978 00 28 info@dornmethode.com www.dorn-hochrhein.de

Nr. 22 / 2018 25 Unsere neue Wildkarte ist da. Hirsch, Reh, Hase, Gans, Fasan & Co. Jetzt für die Weihnachtstage reservieren. Öffnungszeiten über die Feiertage: Heiligabend ab 17 Uhr bis 21 Uhr. Tischreservierungen bis 19.30 Uhr. Am 1.+2. Weihnachtstag ab 11.30 Uhr. An allen Tagen bereitet Koch Juergen eine schöne Auswahl an Spezialitäten zu. Wählen Sie aus unserer Festtagskarte ganz nach Gusto. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ihre Gastgeber Koch Juergen & Team 79801 Hohentengen-Lienheim Wiedenstraße 1 Tel. 0 77 42/79 79 Mittwoch–Sonntag: 11.30–14.00 u. 17.30–21.30 Uhr www.landgasthaus-strauss.de INFONACHMITTAG Infopräsentation + Produktionsführung 09. Nov 2018 | 07. Dez 2018 (Am ersten Freitag im Monat. Um Anmeldung wird gebeten.) Lernen Sie die wohngesunde Klimaholzhaus- Bauphilosophie kennen: Mit einzigartigen Massivholzbauteilen made of LIGNO®, ist in Ihrem neuen Zuhause auf natürliche Weise ganzjährig für ein gesundes und ausgewogenes Raumklima gesorgt. c/o LIGNOTREND Produktions GmbH Landstr. 25, 79809 Weilheim-Bannholz +49 (0) 77 55 / 92 00-28 | info@klimaholzhaus.de www.klimaholzhaus.de made of Wohnung zu Vermieten Hohentengen-Ortsteil EG Wohnung, 170 qm, 5 Zimmer, Küche, Bad, WC, Keller, Garage Kaltmiete € 945,00 Telefon 0172 / 704 62 80 Einfamilienhaus zu vermieten Hohentengen, Herdernerstraße 6 Zimmer, 27 qm Hobbyraum, Wintergarten, Gartenhaus, Kamin und Autostellplatz. Nutzfläche ca. 235 qm. Miete kalt € 1.490,–. Vermietung ab Dezember Anfragen / Auskünfte Telefon 0041 79 423 30 30

26 Nr. 22 / 2018 Wichtige Telefonnummern Mitteilungsblatt Nächste Ausgabe: 22. November 2018 Annahmeschluss: 16. November, 12.00 Uhr Inserate: Druckstudio Feser 0 77 42 / 92 32-0 mitteilungsblatt@feser.de Polizei 110 Polizei Waldshut 0 77 51 / 83 16-0 Notruf 112 (Notarzt, DRK Feuerwehr) Krankentransport (ohne Notfall) 0 77 51 / 19 222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Allgemeinarzt, Zahnarzt außerhalb der Sprechzeiten 01805 / 19 292 430 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 01803 / 222 555-30 Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg 0761 / 27 04-361 DRK-Fahrdienst (mobiPlus, Hausnotruf) 0800 / 00 79 761 DRK Hausnotruf - Info: 0 7751 / 87 35-55 DRK-Dienste für Senioren 0 77 41 / 969 77 10 Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen: 0 77 41 / 91 35 44 Apotheken-Notdienst www.lak-bw.notdienst-portal.de Flugverkehr Beschwerden: Abweichungen, ungewöhnliche Flugmanöver: Lärm-Hotline 0041 43 81 62 131 Fax 0041 43 81 64 780 Mitteilungsblatt Redaktion / Amtlicher Teil Telefon 0 77 42 / 853-0 info@hohentengen-ah.de Soziale Dienste Sozialstation Klettgau-Rheintal Telefon 0 77 42 / 92 34-0 Caritasverband Hochrhein 0 77 51 / 8011-0 Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut Telefon 0 77 51 / 83 04-0 Familienberatung beim Landratsamt Telefon 0 77 51 / 86-44 01 Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT Telefon 0 77 51 / 35 53 “Donum vitae” Schwangerschaftsberatung Telefon 0 77 51 / 89 82 37 Offene Beratung “Courage” Telefon 0 77 51 / 91 08 43 Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut Telefon 0 77 51 / 67 27 24 Anonymes Sorgentelefon (Erwachsene) Telefon 0800 / 111 01 11 Anonymes Sorgentelefon (Kinder/Jugendliche) Telefon 0800 / 111 03 33 Hospitzdienst Hochrhein e.V. Telefon 0 77 51 / 80 23 33 Tierschutzverein Waldshut e.V. Telefon 0 77 41 / 68 40 33 Tierheim Steinatal Notruf 0151 / 55 41 47 85 Postagentur Telefon 0 77 42 / 853-52 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 09.00–12.00 15.00–17.00 Do 09.00–12.00 15.00–18.00 Sa 09.30–12.00

Nr. 22 / 2018 27 Bürgermeisteramt Postanschrift: Kirchstraße 4 79801 Hohentengen a. H. E-mail info@hohentengen-ah.de Telefon Zentrale 0 77 42 / 853-0 Telefax 0 77 42 / 853-15 Haupt-/Bauamt 0 77 42 / 853-20 Rechnungsamt 0 77 42 / 853-41 Gemeindekasse 0 77 42 / 853-40 Grundbucheinsichtsstelle/ Standesamt 0 77 42 / 853-30 Einwohnermeldeamt 0 77 42 / 853-60 Fremdenverkehr 0 77 42 / 853-50 Forstverwaltung 0 77 42 / 45 32 Öffnungszeiten Mo–Mi, Fr 08.00–12.00 Do 14.00–18.00 In Sterbefällen auch außerhalb der Öffnungszeiten. Gemeindewerke Hohentengen Wasser- und Nahwärmeversorgung Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 853-80 oder 0 77 42 / 853-0 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 17 24 62 18 Verbrauchsabrechnungen Abrechnungen, Zählerablesungen, Kasse Telefon 0 77 42 / 853-80 Energieversorgung Klettgau Rheintal Stromversorgung - www.evkr-gmbh.de Störungsdienst – während der Dienstzeit Telefon 0 77 42 / 856 75-0 (tagsüber) und 0151 / 21 28 81 46 Störungsdienst - außerhalb der Dienstzeit Telefon 0151 / 21 28 81 46 MKTH GmbH - TV / Internet / Telefon Störungen und Abrechnungen Montag–Freitag 08.00–18.00 Uhr Telefon 0 77 42 / 926 00 00 Eigenbetrieb Moderne Kommunikationstechnologie Glasfaserkabel / Hausanschlüsse Telefon 0 77 42 / 853-85 Einrichtungen Besuchsdienst Telefon 0171 / 491 07 80 Bauhof Telefon 0 77 42 / 853-70 Kläranlage Telefon 0 77 42 /69 20 Kindergärten Hohentengen 0 77 42 / 853-90 Herdern 0 77 42 / 77 10 Lienheim 0 77 42 / 41 80 Schulen Hohentengen 0 77 42 / 92 99 00 Lienheim 0 77 42 / 73 34 Mehrzweckhalle Hohentengen Hausmeister 0151 / 14 70 57 46 Mehrzweckhalle Lienheim Hausmeisterin 0 77 42 / 64 02 Schwimmbad / Camping Camping Hohentengen 0170 / 705 78 32 Bad Hohentengen 0 77 42 / 18 41 Camping Herdern 0 77 42 / 16 80 Camping und Bad Lienheim 0 77 42 / 61 72 Bankverbindungen Gemeinde Volksbank Hochhrein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE11 6849 2200 0005 0054 00 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE89 6845 2290 0011 0080 75 Gemeindewerke Volksbank Hochrhein BIC GENODE61WT1 · IBAN DE10 6849 2200 0005 0054 18 Sparkasse Hochrhein BIC SKHRDE6WXXX · IBAN DE95 6845 2290 0011 5000 48

28 Nr. 22 / 2018 Blumen-Atelier M. Sutter Hasenhof 137, CH-5467 Fisibach Telefon 044 858 14 69 Fax 044 858 08 65 info@blumen-atelier-sutter.ch Stubete & Adventsverkauf Stubete & Adventsverkauf Unter dem Motto „Klein aber Fein“, findet der diesjährige Adventsverkauf am Samstag, 17. November 2018 11.00 bis 22.00 Uhr & Sonntag, 18. November 2018 11.00 bis 18.00 Uhr auf dem Hasenhof 137 in Fisibach statt. Für das leibliche Wohl wird in der Stube von Marianne und Willi Sutter gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Reinigungskraft gesucht Für unser neues Architekturbüro in Lienheim suchen wir ab Januar 2019 eine zuverlässige Reinigungskraft 1 x wöchentlich 2-3 Std. Wir bieten sehr gute Bezahlung für diese wichtige Tätigkeit! Schanz Architekten Telefon 0 77 42 / 9 10 23 Freisteh. 1-2 FH in Hohentengen großes schönes unverbaubares Grundstück, Rheinlage gegen Höchstgebot zu verkaufen. Anfragen bitte schriftlich an: Mitteilungsblatt Hohentengen Chiffre 22a/AH Weiherstraße 8 · 79801 Hohentengen Telefax 0 77 42 / 92 32-32 mitteilungsblatt@feser.de

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