Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Dezember 2018.

2 Nr. 24 / 2018 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „GEMEINDEENTWICKLUNG“ der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg (EigBG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 29. November 2018 folgende Betriebssatzung beschlossen: § 1 Name und Gegenstand des Eigenbetriebs Der Betrieb wird unter der Bezeichnung „Gemeindeentwicklung“ als Eigenbetrieb der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein geführt. Der Eigenbetrieb hat den Zweck ‚Bau; Vermietung/Verpachtung von Wohn- und Gewerberaum zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Grundversorgung. Zur Erfüllung dieses Zweckes erhält der Eigenbetrieb einen Investitionszuschuss. Der Eigenbetrieb betreibt alle diese Betriebszwecke fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Geschäfte. Der Eigenbetrieb soll einen Gewinn erwirtschaften. § 2 Zuständigkeiten (1) Für den Eigenbetrieb wird kein Betriebsauschuss gebildet. Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeordnung und das Eigenbetriebsgesetz vorbehalten sind. Der Gemeinderat entscheidet auch in den Angelegenheiten, die nach dem Eigenbetriebsgesetz einem beschließenden Betriebsausschuss obliegen. (2) Für den Eigenbetrieb wird keine Betriebsleitung bestellt. Die nach dem Eigenbetriebsgesetz der Betriebsleitung obliegenden Aufgaben werden vom Bürgermeister wahrgenommen. Ihm obliegt damit insbesondere die laufende Betriebsführung und die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Betriebs, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist. Dazu gehören die Aufnahme der im Vermögensplan vorgesehenen Kredite, die Bewirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwendungen und Erträge sowie alle sonstigen Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung und Wirtschaftlichkeit des Betriebs notwendig sind, insbesondere der Einsatz des Personals, die Anordnung von Instandsetzungen, die Beschaffung von Vorräten im Rahmen einer wirtschaftlichen Lagerhaltung und der Abschluss von Verträgen mit Mietern und Pächtern.

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