Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Dezember 2018.

Nr. 24 / 2018 3 § 3 Stammkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebs wird auf 10.000 € festgesetzt. § 4 Inkrafttreten Diese Betriebssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Hohentengen a.H. schriftlich geltend gemacht ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen a.H., den 30. November 2018 Der Bürgermeister Benz Landkreis Backbone durch Hohentengen wird fertig gestellt Die bereits begonnene Verlegung des Backbone des Landkreises in Hohentengen wird bis zum Frühjahr 2019 umgesetzt. Der Landkreis Waldshut baut im gesamten Gebiet des Landkreises einschl. des Bereichs der Gemeinde Schluchsee den Backbone, damit alle Städte und Gemeinden über 2 Übergabepunkte je Stadt/Gemeinde verfügen und an diese das Ortsnetz angeschlossene werden kann. Dazu wird von Hohentengen entlang der ehemaligen Kabelfernsehtrasse eine neue Glasfaserleitung bis zur Guggenmühle verlegt, von dort aus orientiert sich die Trassee an der bestehenden Kanalisationsstraßenführung. Durch Hohentengen hindurch besteht die Trasse bereits bis zur Schule, wird durch die Schulstraße über die Stettener Straße geführt und dort weiter in größtenteils öffentlichen Wegen nördlich des Sportplatzes zur Erweiterung des Gewerbegebietes welches derzeit gerade erschlossen wird geführt. Die weitere Trasse zum Käppeleberg nach Klettgau ist bereits in Betrieb. Die Nutzung von Grundstücken, die keine Verkehrswege im Sinne des Paragraph 68 TKG sind (in der Regel private Flächen), werden nach Einmessung der Trasse ermittelt und die Grundstückseigentümer benachrichtigt. Ein Abschluss von Gestattungsverträgen ist i.d.R. nicht vorgesehen, da Paragraph 76 Telekommunikationsgesetz Anwendung findet. Nach dieser Vorschrift ist eine Telekommunikationsleitung vom Eigentümer zu dulden, so lange durch den Betrieb und die Erneuerung die Nutzbarkeit des Grund-

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