Mitteilungsblatt Nr. 24 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 6. Dezember 2018.

Nr. 24 / 2018 7 Das Preisgeld beträgt insgesamt 15.000 Euro. Weitere Informationen zur Förderausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter www.landkreis-waldshut.de zu finden. Oder kontaktieren Sie die Geschäftsstelle Kommunale Gesundheitskonferenz unter der Telefonnummer 07751/86 5121. Bewerbungsfrist ist der 30.01.2019. Abitur - und dann? Für Schüler aller Ober- bzw. Kursstufen, die unsicher sind oder nicht wissen, welchen Beruf sie anstreben wollen, bietet sich das ganztägige Seminar zur BErufs- und STudienorientierung (BEST) an. In zwei Etappen lernen sie ihre eigenen Fähigkeiten selbständig einzuschätzen. Sie können ihre persönlichen und beruflichen Ziele sowie ihren Informationsbedarf klären. Dieses Training bietet Recherchemöglichkeiten für künftige Berufsfelder und beinhaltet den verpflichtenden Orientierungstest für Studienbewerber. Die Anmeldung erfolgt unter "www.bw-best.de" (Pfad: für Schüler - Landkarte: auf grünen Punkt ganz im Südwesten klicken - Bad Säckingen). Das Seminar findet im Schloss Schönau in Bad Säckingen (Hochrhein- bzw. Trompetenmuseum), Schönaugasse 5/1 am 29.1. und 7.2.2019, jeweils 8.00 bis 17.00 Uhr statt. Der Rentenpakt hat den Bundesrat passiert und tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wann und unter welchen Voraussetzungen die neuen Regelungen gelten und welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Rentenhöhe haben wird, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg: Der sogenannte Rentenpakt besteht aus vier Komponenten: Die Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau, die Ausweitung der Mütterrente, die bessere Absicherung bei Erwerbsminderungsrenten sowie die Ausweitung der Midi-Job-Grenze. Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Bis zum Jahr 2025 stellen die Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau sicher, dass das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigt. Für 2019 wird der Beitragssatz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025 darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen. Ausweitung der Mütterrente Am 1. Januar 2019 treten Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren ist, wird ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet. Sie erhöht sich dadurch um bis zu 16,02 Euro in den alten Bundesländern. Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Rund 9,7 Millionen Mütter und Väter, die bereits in Rente sind, werden im Frühjahr 2019 die Nachzahlungen der Mütterrente ebenfalls auf ihrem Konto haben. Ein extra Antrag ist für die Mütterrente nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern,

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