Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Seite 10 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Uferweg soll umgelegt und um die geplante Maßnahme herumgeführt werden. Durch die entstehende Strömungs- und Habitatvielfalt soll der zugehörige Flussabschnitt aufgewertet und das Potenzial einer flusstypischen eigendynamischen Habitatentwicklung gefördert werden. Das Regierungspräsidium Freiburg ist sowohl für die Entscheidung über die Gestattung der beantragten Gewässerbenutzung in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung, gehobenen Erlaubnis oder Erlaubnis zuständig als auch für die Planfeststellungsverfahren zu den Umweltmaßnahmen, die einen Gewässerausbau darstellen. Da es sich um ein Grenzkraftwerk handelt, ist zusätzlich eine Schweizer Konzession für die Nutzung der Wasserkraft erforderlich. Das hierfür erforderliche Konzessionsverfahren wird vom zuständigen Schweizer Bundesamt für Energie parallel zum deutschen Verfahren und in enger Abstimmung mit den deutschen Behörden geführt. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird für das Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 74 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. §§ 3, 3a Satz 1 und 3c Satz 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Durch die Auslegung der Antragsunterlagen wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG mit umfasst. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat die Kraftwerk Reckingen AG insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt: Erläuterungsbericht zum Vorhaben u.a. mit Angaben zu den bestehenden Verhältnissen, dem Kraftwerksbetrieb, Art und Umfang der geplanten Maßnahmen, den technischen Erneuerungen an den bestehenden Anlagen, dem Umbau der Turbine 2 mit und ohne Leistungssteigerung und den Auswirkungen auf öffentliche und private Belange, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht u.a. mit Angaben zum Ausgangszustand und zu den Auswirkungen des Vorhabens einschließlich der beantragten Umweltmaßnahmen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden/Altlasten, Wasser (Oberflächengewässer und Grundwasser), Luft/Klima, Landschaft/Landschafts-/Ortsbild, Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler) und sonstige Sachgüter sowie Ausführungen zu Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern, Fachbericht zur Beschreibung und Bewertung des Zustands der betroffenen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der WRRL, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Beurteilung der Schallimmissionen. Der Antrag und die hierzu gehörenden Unterlagen liegen von Montag, 07.01.2019 bis einschließlich Mittwoch, 06.02.2019 im Rathaus der Gemeinde Küssaberg 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer Nr. 30 (OG) sowie im Rathaus der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, 79801 Hohentengen

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