Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 13 Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte, nach Ablauf der Einwendungsfrist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden, Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch eine Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach Maßgabe des § 16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können. Kosten, die durch Einsichtnahme in Antragsunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Freiburg, den 14.12.2018 Regierungspräsidium Freiburg, Referat 57 - Wasserstraßen Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Fahrrad der Marke „Roy Hinnen“ abgegeben. Wir bitten diejenigen, die dieses Fahrrad vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. Kindertagesstätte „Wunderfitz“ sagt Danke Wir bedanken uns bei allen, die uns beim Weihnachtsmarkt unterstützt haben. Ein ganz herzliches Dankeschön – den Eltern und dem Elternbeirat für die gute Vorbereitung und Organisation – den fleißigen Helfern, die uns beim Basteln und am Markt unterstützt haben – für den gespendeten Waffelteig – an Familie Lehmann für das Zelt. – Danke auch an Boller`s Kaufhüsle und Familie Ebner aus Stetten für die Spende zum Nikolaustag und natürlich dem Nikolaus Joachim Müller. Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachfest und für das Neue Jahr Gesundheit und Wohlergehen. Das Team der Kindertagesstätte Wunderfitz

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