Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 15 90 Jahre gesetzliche Unfallversicherung, 15 Jahre UKBW Ein starker Partner der Menschen in Baden-Württemberg Jeder 3. Baden-Württemberger ist bei der UKBW gesetzlich unfallversichert Im Jahr 1928 läutete der Reichstag mit dem dritten Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung die Geburtsstunde der Unfallversicherung in Baden-Württemberg ein. In diesem Jahr feiert die gesetzliche Unfallversicherung ihren 90. Geburtstag. Vor 15 Jahren wurde die UKBW aus vier Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg zusammengeführt – nicht ganz ohne Widerstände aber letztlich doch zum Wohle der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Die Zusammenführung war ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung in Baden-Württemberg mit vielen Herausforderungen im praktischen Arbeiten und im Miteinander – diese wurden erfolgreich gemeistert! An zwei Standorten in Stuttgart und Karlsruhe stehen mittlerweile rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 4 Millionen Versicherten und rund 2880 Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg zur Seite, wenn es um Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten geht. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist der Arbeitgeber, also die Kommunen oder das Land, von der Haftung freigestellt. Die UKBW ist dann mit ihren Reha-Managern im Einsatz, wenn es darum geht, den Beschäftigten schnellst möglich wieder in sein „altes“ Leben zurückzubringen und für eine schnelle berufliche und soziale Wiedereingliederung zu sorgen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit ca. 4 Millionen Versicherten einer der größten Unfallversicherungsträger im kommunalen und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg, Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen oder die sich in Tagespflege befinden, Schüler, Studierende, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und weiterer Hilfeleistungsorganisationen, Wahlhelfer, Gemeinde- und Kreisräte, Organ- und Gewebespender, häusliche Pflegepersonen, Nothelfer usw. sind Versicherte bei der UKBW. Mitglied bei uns sind unter anderem die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie das Land BadenWürttemberg. Die gesetzliche Unfallversicherung besteht für die Versicherten kostenlos, ohne Antrag oder Anwartschaft, sondern durch die Ausübung der oben genannten versicherten Tätigkeiten. Informationen zu unserer Geschichte und aktuellen Fakten zur Unfallkasse BadenWürttemberg finden Sie unter www.ukbw.de. Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in der herkömmlichen Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 68,-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form:z 53,--€ bis 58,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster)

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0