Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Seite 4 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN FÜR DIE KINDERTAGESSTÄTTEN HERDERN, HOHENTENGEN UND LIENHEIM (SATZUNG ÜBER KITA-GEBÜHREN) VOM 28.10.1992 MIT ÄNDERUNGSSATZUNGEN VOM 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007,17.07.2008, 08.07.2010, 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015 und 14.07.2016 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 06.12.2018 folgende Änderung der Satzung über Kita-Gebühren vom 28.10.1992 mit Änderungssatzungen vom 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007, 17.07.2008, 08.07.2010 und 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015 und 14.07.2016 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 4 Gebührensätze wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühren für den Besuch der Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr monatlich 1.1 in Regelgruppen ab dem 01.01.2019 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 1.2 in Regelgruppen ab dem 01.01.2020 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 2. in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 3. in der Ganztagsbetreuung an 5 Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 240,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

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