Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 7 Zuschuss an Landwirte - De-Minimis-Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2018. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2019 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau Schwab, Zimmer 3 abgeholt oder unter 07742/853-41 angefordert werden. Bekanntmachung Weiterbetrieb des Rheinkraftwerks Reckingen, Küssaberg Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens sowie der Planfeststellungsverfahren für die Umweltmaßnahmen und Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme Die Kraftwerk Reckingen AG, Kraftwerkstraße 24, 79790 Küssaberg, beantragt für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Reckingen bei Küssaberg, Rhein-km 90,105 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8, 12 und 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 24 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 12, 15 WHG, höchst hilfsweise einer Erlaubnis nach §§ 8, 12 WHG. Die bestehende wasserrechtliche Bewilligung des Kraftwerks Reckingen ist bis 10.10.2020 befristet. Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt den Weiterbetrieb des Kraftwerks über diesen Zeitraum hinaus für die Dauer von 60 Jahren. Dies beinhaltet, das Gefälle des Rheins in der Konzessionsstrecke von Rhein-km 79,040 bis Rhein-km 91,105 zu nutzen, den Rhein im Normalbetrieb bis auf 331,94 m NSH aufzustauen und eine Wassermenge von 600 m³/s zu nutzen. Gegenüber der derzeit genutzten Ausbauwassermenge von 580 m³/s bedeutet dies eine Steigerung um 20 m³/s, die allerdings nur wirksam werden soll, falls die Kraftwerk Reckingen AG sich zum Umbau der Maschinengruppe 2 entscheidet. Zusammen mit dem Weiterbetrieb des Kraftwerks beantragt die Kraftwerk Reckingen AG die Planfeststellung für folgende Umweltmaßnahmen auf der deutschen Seite, die den Rhein bzw. dessen Ufer wesentlich verändern werden und deshalb einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG darstellen, der gem. § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung bedarf: Neubau der Fischaufstiegsanlage Küssaberg, Reckingen (D8.01 bis D8.23 in den Antragsunterlagen) Die neue Fischaufstiegsanlage mit drei Einstiegen soll zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit als Verbindungsgewässer von rd. 750 m Länge im Bereich zwischen Rhein-km 89,960 und Rhein-km 90,270 auf der rechten Rheinseite am Kraftwerksgebäude errichtet werden. Im Oberlauf soll die Anlage als Raugerinne ohne Einbauten bzw. als

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