Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 20. Dezember 2018.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 1 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten Nr. 25 · 20. Dezember 2018 · Jahrgang 43 am Hochrhein Hohentengen

Seite 2 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Adventszeit, Weihnachtszeit ist eine besondere Jahreszeit. Neben Hektik und Trubel wird es gegen Weihnachten dann doch ruhiger. In diesen Tagen – die meisten Weihnachtseinkäufe sind erledigt-, und insbesondere in der Weihnachtszeit, denken wir an andere und das was wirklich im Leben zählt. Viele Menschen in unserer Gemeinde wenden sich ihren Mitmenschen zu. Sie leisten praktisch Hilfe oder sie spenden. Spenden Zeit, spenden auch Geld für diejenigen Menschen, denen es aus verschiedensten Gründen nicht so gut geht. Es ist eine große Stärke unserer Gemeinde, dass die Menschen aufeinander achten und sich umeinander kümmern. Alle, die sich, in welcher Form auch immer, für ihre Mitmenschen oder das Gemeinwohl engagieren, bringen Wärme und Hoffnung in unseren Alltag. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank. Möge uns allen der Geist der Weihnacht Frieden, Ruhe, Kraft und Leichtigkeit schenken und möge dieser Frieden im neuen Jahr unser bester Freund sein. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine fröhliche und friedliche Weihnachtszeit. Ihr Martin Benz Bürgermeister

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 3 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 den Jahresabschluss 2017 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Verlust von 9.589,14 € Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Jahresverlust in Höhe von 9.589,14 € aus dem Gewinnvortrag zu tilgen. Der Jahresabschluss 2017 liegt in der Zeit von Mittwoch, den 02. Januar 2019 bis Freitag den 11. Januar 2019 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., den 20.12.2018 gez. Martin Benz Bürgermeister Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Modernen Kommunikationstechnologie Hohentengen GmbH Aufgrund von § 14 Abs. 10 des gültigen Gesellschaftsvertrags vom 06.08.2009, wird das Jahresergebnis 2017 wie folgt bekannt gegeben: Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 100.888,47 €. Gemäß den Gesellschafterbeschlüssen wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 80.000 EUR an die Gesellschafter ausgeschüttet, der verbleibende Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss 2017 liegt in der Zeit von Freitag, 21. Dezember 2018 bis Montag, 07. Januar 2019 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 06.12.2018 gez. Felix Stiegeler Geschäftsführer

Seite 4 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN FÜR DIE KINDERTAGESSTÄTTEN HERDERN, HOHENTENGEN UND LIENHEIM (SATZUNG ÜBER KITA-GEBÜHREN) VOM 28.10.1992 MIT ÄNDERUNGSSATZUNGEN VOM 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007,17.07.2008, 08.07.2010, 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015 und 14.07.2016 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 06.12.2018 folgende Änderung der Satzung über Kita-Gebühren vom 28.10.1992 mit Änderungssatzungen vom 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007, 17.07.2008, 08.07.2010 und 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015 und 14.07.2016 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 4 Gebührensätze wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühren für den Besuch der Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr monatlich 1.1 in Regelgruppen ab dem 01.01.2019 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 1.2 in Regelgruppen ab dem 01.01.2020 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 2. in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 3. in der Ganztagsbetreuung an 5 Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 240,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 5 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 200,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 100,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. in der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 160,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 80,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (2) Die Gebühren für den Besuch der Kitas in Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1.1 ab dem 01.01.2019 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 1.2 ab dem 01.01.2020 a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (3) Die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) für 5 Tage pro Woche 320,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 280,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 240,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 200,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 160,00 €. 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) für 5 Tage pro Woche 160,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 140,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 120,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 100,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 80,00 €. 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) für 5 Tage pro Woche 400,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 350,00 €,

Seite 6 Nr. 25 · Weihnachten 2018 c) für 3 Tage pro Woche 300,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 250,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 180,00 €. 4. in der „Betreuung Ganztag“ a) für 5 Tage pro Woche 560,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 480,00 €, c) für 3 Tage pro Woche 400,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 320,00 €, e) für 1 Tag pro Woche 220,00 €. 5. Pro Wochentag ist nur ein Baustein buchbar. Pro Woche müssen mindestens zwei Tage mit einem Baustein nach Wahl belegt werden. Die gewählten Bausteine werden zur Monatsgebühr addiert. 6 . Je nach Anzahl der aufgenommenen Kinder einer Familie in der Krippe werden die nach dem Baukastenprinzip errechneten Gebühren anteilig festgesetzt und volle Euro gerundet: a) für das erste aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 100 %, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 80 %, c) das dritte und weitere aufgenommene Kinder einer Familie in der Krippe 60 %. (4) Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland betragen die Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 den zweifachen Satz. Für Kinder mit dem Wohnsitz im Ausland, deren Eltern in der Gemeinde Hohentengen einen Arbeitsplatz haben, wird nach dem Absatz 3 der 1,5 fachen Satz erhoben. (5) Neben den Gebühren nach Ziffer 1 - 5 werden zusätzlich bei Teilnahme am Mittagessen die folgenden Essensgebühren erhoben: Kita: 3,50 € Kinderkrippe: 1,75 € § 2 Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft und ersetzt die Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim (Satzung über Kita-Gebühren) vom 14.07.2016. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 07.12.2018, der Bürgermeister: gez. Benz

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 7 Zuschuss an Landwirte - De-Minimis-Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2018. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2019 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau Schwab, Zimmer 3 abgeholt oder unter 07742/853-41 angefordert werden. Bekanntmachung Weiterbetrieb des Rheinkraftwerks Reckingen, Küssaberg Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens sowie der Planfeststellungsverfahren für die Umweltmaßnahmen und Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme Die Kraftwerk Reckingen AG, Kraftwerkstraße 24, 79790 Küssaberg, beantragt für den Weiterbetrieb des Kraftwerks Reckingen bei Küssaberg, Rhein-km 90,105 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung nach §§ 8, 12 und 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 24 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG), hilfsweise einer gehobenen Erlaubnis nach §§ 8, 12, 15 WHG, höchst hilfsweise einer Erlaubnis nach §§ 8, 12 WHG. Die bestehende wasserrechtliche Bewilligung des Kraftwerks Reckingen ist bis 10.10.2020 befristet. Die Kraftwerk Reckingen AG beantragt den Weiterbetrieb des Kraftwerks über diesen Zeitraum hinaus für die Dauer von 60 Jahren. Dies beinhaltet, das Gefälle des Rheins in der Konzessionsstrecke von Rhein-km 79,040 bis Rhein-km 91,105 zu nutzen, den Rhein im Normalbetrieb bis auf 331,94 m NSH aufzustauen und eine Wassermenge von 600 m³/s zu nutzen. Gegenüber der derzeit genutzten Ausbauwassermenge von 580 m³/s bedeutet dies eine Steigerung um 20 m³/s, die allerdings nur wirksam werden soll, falls die Kraftwerk Reckingen AG sich zum Umbau der Maschinengruppe 2 entscheidet. Zusammen mit dem Weiterbetrieb des Kraftwerks beantragt die Kraftwerk Reckingen AG die Planfeststellung für folgende Umweltmaßnahmen auf der deutschen Seite, die den Rhein bzw. dessen Ufer wesentlich verändern werden und deshalb einen Gewässerausbau i.S.d. § 67 Abs. 2 WHG darstellen, der gem. § 68 Abs. 1 WHG der Planfeststellung bedarf: Neubau der Fischaufstiegsanlage Küssaberg, Reckingen (D8.01 bis D8.23 in den Antragsunterlagen) Die neue Fischaufstiegsanlage mit drei Einstiegen soll zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit als Verbindungsgewässer von rd. 750 m Länge im Bereich zwischen Rhein-km 89,960 und Rhein-km 90,270 auf der rechten Rheinseite am Kraftwerksgebäude errichtet werden. Im Oberlauf soll die Anlage als Raugerinne ohne Einbauten bzw. als

Seite 8 Nr. 25 · Weihnachten 2018 naturnaher Bachlauf gestaltet werden, im Unterlauf als Raugerinne mit Beckenstruktur. Aufwertung Uferbereich Hohentengen (D13.01) Die Maßnahme liegt zwischen Rhein-km 79,28 und Rhein-km 79,39 im Oberwasser des Kraftwerks Reckingen auf der rechten Rheinseite oberhalb des Campingplatzes im Ortsteil Herdern der Gemeinde Hohentengen. Das mit Betonplatten stark ausgebaute Ufer soll in ein strukturiertes Flachufer umgestaltet und mit Kies überschüttet werden. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von ufernahen Flachwasserzonen als Jungfischhabitat, Kieslaichplätzen und strukturierten Flachwasser-/ Tiefwasserzonen. Uferrückbau Hohentengen (D13.02) Der Maßnahmenraum liegt zwischen Rhein-km 81,14 und Rhein-km 81,38 im Oberwasser des Kraftwerks Reckingen auf der rechten Rheinseite oberhalb des Campingplatzes in der Gemeinde Hohentengen. Das Rheinufer soll im Maßnahmenbereich abgeflacht werden, durch Kiesschüttungen werden Kieslaichplätze und Jungfischhabitate geschaffen und zusätzlich werden die Flach- und Tiefwasserzonen strukturiert. In den Uferbereichen angrenzend an den Campingplatz und den bestehenden Grillplatz sollen direkte Zugangsmöglichkeiten zum Rhein und Sitzplätze am Rhein hergestellt werden. Uferrückbau Küssaberg, Reckingen (D13.04) Der Planungsbereich der Maßnahme liegt auf der rechten Rheinseite rund 250 m unterhalb des Kraftwerks Reckingen in der Gemeinde Küssaberg, zwischen Rhein-km 90,25 und Rhein-km 90,65. Im Zuge der Maßnahme sollen im betreffenden Uferabschnitt ufernahe Flachwasserzonen, Kiesbänke und strukturierte Bereiche geschaffen werden und zudem eine Kiesdotationsstelle mit Zufahrt für die Sanierungsmaßnahme Geschiebemanagement angelegt werden. Aufwertung Uferbereich Küssaberg, Rheinheim (D13.06) In der Gemeinde Küssaberg, Ortsteil Rheinheim, zwischen Rhein-km 91,61 und Rheinkm 91,85 sollen am rechten Ufer auf rund 250 m Länge drei Sporne (Kurzbuhnen) aus Wasserbausteinen errichtet werden. Dies soll zu einer Verbesserung der Strömungsvariabilität im Uferbereich beitragen und die Schaffung von Mikrohabitaten für wirbellose Kleintiere (Makrozoobenthos) fördern. Uferrückbau Küssaberg Nord (D13.09) Der Planungsbereich der Maßnahme liegt im Unterwasser des Kraftwerks Reckingen auf der rechten Rheinseite zwischen Rhein-km 94,22 und Rhein-km 94,69 in der Gemeinde Küssaberg. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung von ufernahen Flachwasserzonen, die als Jungfischhabitate gestaltet werden sollen, und von strukturierten Flachwasser-/ Tiefwasserzonen. Das rückgebaute, naturnah gestaltete Ufer soll in einem Bereich für die Erholungsnutzung zugänglich gemacht werden, mit direkten Zugangsmöglichkeiten zum Rhein und Sitzplätzen am Rhein. Nebenfließgewässer Küssaberg (D13.10) Die geplante Maßnahme liegt im Unterwasser des Kraftwerks Reckingen auf der rechten Rheinseite zwischen Rhein-km 94,67 und Rhein-km 95,16 in der Gemeinde Küssaberg. Es soll ein Nebenfließgewässer mit vier Inseln und einem Altwasser entstehen.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 9 Durch die Maßnahme sollen zur Förderung der Fischfauna flache Kiesuferbereiche geschaffen, überströmte Kiesbänke geschüttet, die Flach- und Tiefwasserzonen strukturiert und Altarmbereiche bzw. Stillwasserzonen angelegt werden. Die neuen Ufer sollen unterhalb des vorhandenen Grillplatzes im Mündungsbereich des Nebenfließgewässers für die Erholungsnutzung gestaltet werden, mit direkten Zugangsmöglichkeiten zum Rhein und Sitzplätzen am Rhein. Altwasser Küssaberg, Ettikon (D13.11) Das Projektgebiet liegt auf der rechten Rheinseite in der Gemeinde Küssaberg zwischen Rhein-km 99,43 und Rhein-km 99,57. Es soll ein Altwasser mit einer Wasserfläche von rd. 2.500 m² bei einer maximalen Breite von rd. 35 m und einer Länge von rd. 120 m ausgehoben werden, das für die Fischfauna ein Fortpflanzungs- und Rückzugshabitat bereitstellen soll. Zusätzlich werden weitere Umweltmaßnahmen am Schweizer Ufer beantragt, die nicht der Planfeststellung nach deutschem Recht unterliegen, jedoch Bestandteil der beantragten wasserrechtlichen Bewilligung des Kraftwerks Reckingen sind. Es handelt sich hierbei um folgende Maßnahmen: Aufwertung Mündungsbereich Fisibach (D13.03) Der Fisibach mündet im Bereich von Rhein-km 84,08 bis Rhein-km 84,19 am Schweizer Rheinufer in das Oberwasser des Kraftwerks Reckingen. Der betrachtete Bachabschnitt liegt in der Gemeinde Fisibach im Kanton Aargau. Es sollen im Mündungsbereich des Fisibachs vier vorhandene Holzschwellen, die die Aufwärtswanderung für die Fischfauna einschränken bzw. verhindern, durch jeweils zwei durchgängige Steinriegel ersetzt werden. Erholungsmaßnahme Rekingen (D13.05) In Rheinufernähe bei Rhein-km 91,45 soll neben der bestehenden Kieszugabestelle ein gut erschlossener Begegnungsplatz mit einfachem, funktionalem Mobiliar wie Sitzsteinen, Holzstämmen und einer Feuerstelle entstehen. Aufwertung Uferbereich Bad Zurzach (D13.08) Die Maßnahme liegt zwischen Rhein-km 92,87 und Rhein-km 93,35 im Unterwasser des Kraftwerks Reckingen auf der Schweizer Rheinseite in der Gemeinde Bad Zurzach. Ziel der Maßnahme ist die Revitalisierung des im Bestand vorhandenen Kieslaichplatzes. Zudem werden weitere kleinräumige Strukturierungsmaßnahmen durchgeführt und es wird eine Kiesdotationsstelle mit Zufahrt für die Sanierungsmaßnahme Geschiebemanagement angelegt. Nebenfließgewässer Chly Rhy 2, Bauabschnitt 1 (D13.12) Auf der Gemarkung der Gemeinde Rietheim plant der Kanton Aargau die Erweiterung des bestehenden Auenschutzparks Chly Rhy. Von der Kraftwerk Reckingen AG wird der 1. Bauabschnitt der Erweiterung beantragt. Dieser liegt zwischen Rhein-km 96,90 und Rhein-km 97,47 und umfasst die Schaffung eines Nebenfließgewässers von 300 m Länge sowie einer langgestreckten Insel mit zwei Inselrücken. Über einen Altarm soll der vorhandene Gießen mit dem Nebenfließgewässer verbunden werden. Der bestehende

Seite 10 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Uferweg soll umgelegt und um die geplante Maßnahme herumgeführt werden. Durch die entstehende Strömungs- und Habitatvielfalt soll der zugehörige Flussabschnitt aufgewertet und das Potenzial einer flusstypischen eigendynamischen Habitatentwicklung gefördert werden. Das Regierungspräsidium Freiburg ist sowohl für die Entscheidung über die Gestattung der beantragten Gewässerbenutzung in Form einer wasserrechtlichen Bewilligung, gehobenen Erlaubnis oder Erlaubnis zuständig als auch für die Planfeststellungsverfahren zu den Umweltmaßnahmen, die einen Gewässerausbau darstellen. Da es sich um ein Grenzkraftwerk handelt, ist zusätzlich eine Schweizer Konzession für die Nutzung der Wasserkraft erforderlich. Das hierfür erforderliche Konzessionsverfahren wird vom zuständigen Schweizer Bundesamt für Energie parallel zum deutschen Verfahren und in enger Abstimmung mit den deutschen Behörden geführt. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wird für das Vorhaben auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 74 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. §§ 3, 3a Satz 1 und 3c Satz 1 UVPG in der bis zum 16.05.2017 geltenden Fassung durchgeführt. Durch die Auslegung der Antragsunterlagen wird auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Abs. 1 UVPG mit umfasst. Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens hat die Kraftwerk Reckingen AG insbesondere folgende Unterlagen vorgelegt: Erläuterungsbericht zum Vorhaben u.a. mit Angaben zu den bestehenden Verhältnissen, dem Kraftwerksbetrieb, Art und Umfang der geplanten Maßnahmen, den technischen Erneuerungen an den bestehenden Anlagen, dem Umbau der Turbine 2 mit und ohne Leistungssteigerung und den Auswirkungen auf öffentliche und private Belange, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht u.a. mit Angaben zum Ausgangszustand und zu den Auswirkungen des Vorhabens einschließlich der beantragten Umweltmaßnahmen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden/Altlasten, Wasser (Oberflächengewässer und Grundwasser), Luft/Klima, Landschaft/Landschafts-/Ortsbild, Kulturgüter (Bau- und Bodendenkmäler) und sonstige Sachgüter sowie Ausführungen zu Wechselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgütern, Fachbericht zur Beschreibung und Bewertung des Zustands der betroffenen Oberflächenwasser- und Grundwasserkörper nach der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der WRRL, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung von Arten des Anhangs IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Europäischen Vogelarten nach §§ 44 und 45 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und Beurteilung der Schallimmissionen. Der Antrag und die hierzu gehörenden Unterlagen liegen von Montag, 07.01.2019 bis einschließlich Mittwoch, 06.02.2019 im Rathaus der Gemeinde Küssaberg 79790 Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer Nr. 30 (OG) sowie im Rathaus der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, 79801 Hohentengen

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 11 a.H., Kirchstraße 4, Zimmer Nr. 9-2 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die ausgelegten Unterlagen können ab Beginn der Offenlage am Montag, 07.01.2018 auch auf der Internetseite www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ bzw. auf der Seite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref57/Seiten/Neuzulassung-Kraftwerks-Reckingen.aspx eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann ab Beginn der Auslegung bis zwei Wochen nach deren Ende, also bis einschließlich Mittwoch, 20.02.2019 schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Freiburg Referat 57 – Wasserstraßen 79083 Freiburg i. Br. (schriftlich) bzw. Bissierstr. 7, 79114 Freiburg i. Br. (zur Niederschrift) oder beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg oder beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H. Einwendungen gegen das Vorhaben erheben (Einwendungsfrist). Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung beim Regierungspräsidium Freiburg oder beim Bürgermeisteramt maßgeblich. Anerkannte Vereinigungen, die befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung der Antragsunterlagen benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist gegeben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vorbringen im Rahmen einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht als Einwendung anzusehen ist und daher im förmlichen Bewilligungs- bzw. Planfeststellungsverfahren wiederholt werden muss, wenn es im Verfahren beachtlich sein soll. Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen und die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Sie sind in Schriftform, d.h. in einem mit handschriftlicher Unterschrift versehenen Schreiben zu erheben, soweit sie nicht zur Niederschrift erklärt werden. Die Erhebung von Einwendungen durch Übersendung einer E-Mail ist daher nicht möglich. Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der da-

Seite 12 Nr. 25 · Weihnachten 2018 rin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, können unberücksichtigt bleiben. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Zulassungsverfahren vom Referat 57 (Wasserstraßen) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten sowie die fachlich mit dem Zulassungsverfahren befassten Behörden zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Bewilligungs- und Planfeststellungsbehörde für die wasserrechtlichen Verfahren erforderlich und erfolgt auf der Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i.V.m Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DS-GVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf Nach § 73 Abs. 6 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) werden nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert (Erörterungstermin). Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Die Behörden, der Träger des Vorhabens, die Vereinigungen und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. In Bezug auf die beantragte wasserrechtliche Bewilligung wird gem. § 93 WG darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Einwendungsfrist wegen nachteiliger Wirkungen der Benutzung Auflagen nur verlangt werden können, wenn der Betroffene die nachteiligen

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 13 Wirkungen während des Verfahrens nicht voraussehen konnte, nach Ablauf der Einwendungsfrist eingehende Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis, einer gehobenen Erlaubnis oder einer Bewilligung in demselben Verfahren nicht berücksichtigt werden, Ansprüche zur Abwehr von nachteiligen Wirkungen durch eine Gewässerbenutzung, die durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis oder Bewilligung zugelassen ist, nach Maßgabe des § 16 WHG nicht mehr oder nur noch eingeschränkt geltend gemacht werden können. Kosten, die durch Einsichtnahme in Antragsunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Freiburg, den 14.12.2018 Regierungspräsidium Freiburg, Referat 57 - Wasserstraßen Fundsache Bei der Gemeindeverwaltung wurde dieses Fahrrad der Marke „Roy Hinnen“ abgegeben. Wir bitten diejenigen, die dieses Fahrrad vermissen beim Fundamt, Zimmer 1, vorzusprechen oder sich per Telefon bei Frau Hüsler 07742/853-60 zu melden. Kindertagesstätte „Wunderfitz“ sagt Danke Wir bedanken uns bei allen, die uns beim Weihnachtsmarkt unterstützt haben. Ein ganz herzliches Dankeschön – den Eltern und dem Elternbeirat für die gute Vorbereitung und Organisation – den fleißigen Helfern, die uns beim Basteln und am Markt unterstützt haben – für den gespendeten Waffelteig – an Familie Lehmann für das Zelt. – Danke auch an Boller`s Kaufhüsle und Familie Ebner aus Stetten für die Spende zum Nikolaustag und natürlich dem Nikolaus Joachim Müller. Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachfest und für das Neue Jahr Gesundheit und Wohlergehen. Das Team der Kindertagesstätte Wunderfitz

Seite 14 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Kreativtag an der GMS Rheintal Der Freitag vor dem 1. Advent wurde von Klasse 1-10 genutzt, um die Schulhäuser der GMS Rheintal winter- und weihnachtlich zu gestalten. Es wurden u.a. Fensterbilder gestaltet, Baumschmuck gebastelt, Theater geprobt und Plätzchen gebacken. Ein großes Dankeschön geht dabei auch an die ortsansässigen Seniorinnen und Senioren, die das Team über den ganzen Tag hinweg unterstützten. Die Klassen 6, 7 und 9 nutzten den Tag zusätzlich, um sich auf die Weihnachtsmärkte in Dangstetten und Hohentengen vorzubereiten, auf denen unsere Schule gleich mit insgesamt drei Ständen vertreten war, um die Klassenkassen aufzubessern. Das Team der GMS Rheintal bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, die diesen Tag zu einem Erfolg gemacht haben und wünscht allen eine besinnliche Adventszeit. Die Nikolausdisko als Kooperationsprojekt Für viele ist sie das Highlight des ersten Halbjahres, die alljährliche Nikolausdisko. An jedem Freitag nach dem 6. Dezember organisiert der Förderverein Küssaberg gemeinsam mit der SMV eine Schülerdisko, der die Schülerinnen und Schüler der GMS Rheintal von Beginn des Schuljahres an entgegenfiebern. Dieses Jahr waren zum ersten Mal die Grundschüler der 4. Klassen aus Hohentengen und Kadelburg eingeladen. Gemeinsam mit Schülern aller Altersklassen wurde ausgelassen bei guter Musik und Tanzwettbewerben gefeiert. Das Team der GMS Rheintal bedankt sich bei allen Eltern, die als TaxifahrerInnen fungiert haben, bei den Kollegen aus Kadelburg für die gute Zusammenarbeit, beim Förderverein für die Organisation und natürlich bei allen Schülerinnen und Schüler für das tolle Fest.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 15 90 Jahre gesetzliche Unfallversicherung, 15 Jahre UKBW Ein starker Partner der Menschen in Baden-Württemberg Jeder 3. Baden-Württemberger ist bei der UKBW gesetzlich unfallversichert Im Jahr 1928 läutete der Reichstag mit dem dritten Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung die Geburtsstunde der Unfallversicherung in Baden-Württemberg ein. In diesem Jahr feiert die gesetzliche Unfallversicherung ihren 90. Geburtstag. Vor 15 Jahren wurde die UKBW aus vier Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg zusammengeführt – nicht ganz ohne Widerstände aber letztlich doch zum Wohle der gesetzlichen Unfallversicherung im Land. Die Zusammenführung war ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung in Baden-Württemberg mit vielen Herausforderungen im praktischen Arbeiten und im Miteinander – diese wurden erfolgreich gemeistert! An zwei Standorten in Stuttgart und Karlsruhe stehen mittlerweile rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über 4 Millionen Versicherten und rund 2880 Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg zur Seite, wenn es um Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten geht. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist der Arbeitgeber, also die Kommunen oder das Land, von der Haftung freigestellt. Die UKBW ist dann mit ihren Reha-Managern im Einsatz, wenn es darum geht, den Beschäftigten schnellst möglich wieder in sein „altes“ Leben zurückzubringen und für eine schnelle berufliche und soziale Wiedereingliederung zu sorgen. Die Unfallkasse Baden-Württemberg ist mit ca. 4 Millionen Versicherten einer der größten Unfallversicherungsträger im kommunalen und Landesbereich in Deutschland. Beschäftigte der Kommunen und des Landes Baden-Württemberg, Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen oder die sich in Tagespflege befinden, Schüler, Studierende, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und weiterer Hilfeleistungsorganisationen, Wahlhelfer, Gemeinde- und Kreisräte, Organ- und Gewebespender, häusliche Pflegepersonen, Nothelfer usw. sind Versicherte bei der UKBW. Mitglied bei uns sind unter anderem die baden-württembergischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie das Land BadenWürttemberg. Die gesetzliche Unfallversicherung besteht für die Versicherten kostenlos, ohne Antrag oder Anwartschaft, sondern durch die Ausübung der oben genannten versicherten Tätigkeiten. Informationen zu unserer Geschichte und aktuellen Fakten zur Unfallkasse BadenWürttemberg finden Sie unter www.ukbw.de. Bestellung von Brennholz Brennholz aus dem Gemeindewald kann auch in diesem Jahr wahlweise in der herkömmlichen Form (1 Meter lang) oder in langer Form bestellt werden. Preis für Laubhartholz in 1 Meter Form: (Sterholz) 68,-- €/Ster Preis für Laubmischholz in langer Form:z 53,--€ bis 58,--€/Festmeter (1 Festmeter entspricht ca. 1,4 Ster)

Seite 16 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Bitte geben Sie Ihren Bestellschein bis Ende Dezember 2018 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen, Zimmer 9.2 ab. Sie können Ihren Bestellschein selbstverständlich schicken oder in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen oder aber per Fax 853-15 an uns senden. Bestellung von Brennholz Vorname, Name …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Ortsteil und Straße …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Telefon …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… Ich bestelle wie folgt: …………………………………………… Ster Brennholz – 1 Meter Form- ……………………………………………Ster Brennholz lang (mind. 5 Ster) Schlagraumlose und Durchforstung in Selbstwerbung können direkt beim Revierleiter Michael Albrecht – Tel.:07742/4532- Fax Nr.: 850879 oder E-Mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de angemeldet werden! Deutsche Rentenversicherung informiert: Die Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg haben in diesem Jahr bis Freitag, 21. Dezember 2018, geöffnet. Ab Mittwoch, 2. Januar 2019, sind sämtliche Dienststellen, Regionalzentren und Außenstellen zu den üblichen Öffnungszeiten wieder erreichbar. Die DRV Baden-Württemberg bittet deshalb, Angelegenheiten, die noch in diesem Jahr zu regeln sind, bis spätestens 21. Dezember 2018 zu erledigen bzw. Termine vor Weihnachten zu vereinbaren. Waas nun Herr Kommissar? Präventionstipps der Woche Ihrer Polizei zum Thema „Falscher Polizist- fasche Amtsperson“ UNSERE FAKTEN: Die Zahl der Fälle, in denen Kriminelle anrufen und sich als Polizisten ausgeben, steigt in den letzten Wochen rapide an! Die Betrüger rufen unter der Notrufnummer 110 (eventuell mit örtlicher Vorwahl) oder

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 17 der Nummer der örtlichen Polizeidienststelle an und warnen meist vor bevorstehenden Einbrüchen. Dabei machen sie den Angerufenen (meist älteren Menschen) Angst und bieten an, die Wertgegenstände (Bargeld und Schmuck) durch einen „Kriminalbeamten“ abzuholen und bei der Polizei „sicher aufzubewahren“. UNSERE TIPPS: Lassen Sie sich nicht von einer angeblichen Telefon-Nr. der Polizei (z.B. 0761/110) täuschen. Die Polizei wird zu keiner Zeit unter der Notrufnummer bei Ihnen anrufen. Die Polizei wird sich niemals anbieten, Wertsachen für Sie in Verwahrung zu nehmen. Beenden Sie das Telefonat, wenn Sie Verdacht schöpfen und sprechen Sie mit einer Person Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich von einem angeblichen Polizeibeamten stets den Dienstausweis vorlegen und überprüfen Sie diesen ggf. durch einen Rückruf bei der Polizei. Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen immer über die 110 (ohne Vorwahl), damit wir reagieren können. Benutzen Sie hierbei nicht die Rückruffunktion Ihres Telefons. WICHTIG: Der Täter wird Sie ggf. zu diesem Rückruf auffordern. Das ist Teil des Tricks! Trennen Sie zuvor immer die Leitung, indem Sie den Hörer auflegen. Sie würden sonst wieder mit dem Täter verbunden sein! UNSER ANGEBOT: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlichen Polizeidienststellen. Diese informieren Sie gerne über die richtigen Verhaltensweisen! Wir möchten, dass Sie sicher leben! Ihre Polizei Die Polizei Baden-Württemberg sucht Nachwuchs Kein Tag ist wie der andere, jeder Fall ist neu. Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz bei der Polizei sind sehr gut. Informationsveranstaltung beim Polizeirevier Bad Säckingen und in Waldshut-Tiengen Die Polizei Baden-Württemberg sucht Nachwuchskräfte und stellt im Jahr 2020 insgesamt 1800 Ausbildungsplätze im mittleren und gehobenen Dienst zur Verfügung. Auch in den kommenden Jahren werden die Einstellungszahlen auf hohem Niveau bleiben. Der Umgang mit Menschen, die Anwendung moderner Technik und nicht zuletzt die Sicherheit eines spannenden Arbeitsplatzes – all diese Merkmale sprechen für eine Bewerbung bei der Polizei Baden-Württemberg. Während einer etwa zweistündigen Informationsveranstaltung, zu der auch Eltern herzlich eingeladen sind, erfahren Sie alles rund um den Polizeiberuf, über die Einstellungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren: Am Donnerstag, den 03.01.2019 von 14:00 bis ca. 16:00 Uhr beim Polizeirevier in Bad Säckingen. Am Freitag, den 04.01.2019 von 13:30 bis ca. 15:30 Uhr Polizei Waldshut-Tiengen, Ostpreussenstr. 22 in Tiengen. Eine Anmeldung wird unter der Telefonnummer 07741/8316-204 oder E-Mail an freiburg.berufsinfo@polizei.bwl.de erbeten.

Seite 18 Nr. 25 · Weihnachten 2018 Für interessierte Schüler gibt es noch Plätze in Waldshut-Tiengen für das BORS BOGY Praktikum in der Zeit vom 28.01. bis 01.02.2019 oder vom 18.03. bis 22.03.2019. Nähere Informationen dazu unter www.polizei-freiburg.de >> Berufsinfo >> BORS-BOGY Praktika Sammeltermine Verschiebung der Müllabfuhr Die Müllabfuhr für Montag den 24.12.2018 wird vorverlegt auf Samstag den 22.12.2018 Die Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldshut, die Deponie Lachengraben, das Regionale Annahmezentrum Wutach-Münchingen, die Grünabfallkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon sowie sämtliche Recyclinghöfe sind am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25.12.2018 und 26.12.2018) sowie Silvester (31.12.2018) und Neujahr 01.01.2019 geschlossen. Jahrestagung der Bio-Landwirte am Samstag, den 12.01.2019 ab 9.00 Uhr, Gasthaus Posthorn, Hauptstraße 12, Ühlingen 9.00 Uhr - 11.00 Uhr: „Trockenheit – Starkregen – verändert sich die Wasserqualität? Welche Veränderungen können bei den Wasserphänomenen beobachtet werden? Auf was müssen sich die Landwirte einstellen? Dr. Manfred Schleyer, Institut für Strömungswissenschaften, Herrischried 11.00 Uhr - 13.00 Uhr: „Strategien im biologischen Anbau zu den Folgen des Klimawandels.“ Dr. Hartmut Spieß, Dottenfelder Hof, Bad Vilbel 13.00 Uhr - 14.15 Uhr: Mittagessen 14.30 Uhr - 16.00 Uhr: Heutrocknung – Voraussetzungen bei der Heuwerbung – Verfahrensvergleich – Wirtschaftlichkeit Johannes Simons, Beratungsdienst ökologischer Landbau, Ulm 16.00 Uhr - 16.45 Uhr: Aktuelles aus dem Kontrollverfahren 2018 Matthias Stein, Kontrollverein Karlsruhe Zu dieser Veranstaltung sind alle Interessierten sehr herzlich eingeladen. Veranstaltungen 24.12.2018 Weihnachtsliederspielen der Musikvereine Hohentengen und StettenBergöschingen 06.01.2019 Brezelschießen Schützenverein Bergöschingen Voranzeige: 12.01.2019 Papiersammlung Bonanzaclub

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 19 Überregionales Lehrgangsangebot für Privatwaldbesitzer/innen an den Forstlichen Bildungseinrichtungen des Landesbetriebs ForstBW Die Angebote von Januar bis Oktober 2019: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn 30.01. WF19-8. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden-Prüfung“ *%* 31.01. WF19-9. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkran-Prüfung“ *%* 30.07. WF19-7. Grundlagen der Seilwindenbedienung 04.-06.09. WF19-3. Holzernte-Grundlehrgang = Modul B (Lg.-Gebühr 270 €) *%* 09.09. WF19-8. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Seilwinden-Prüfung“ *%* 10.09. WF19-9. Sachkunde-Nachweis „wiederkehrende Forstkran-Prüfung“ *%* Hauptstützpunkt Calmbach 19.03. und 15.10. AR18-2. Sichere Arbeitstechnik bei der schlepperunterstützten Holzernte Hauptstützpunkt Stollenhof 28.05. WL19-4. Anschuss-Seminar Hauptstützpunkt St. Peter 15.05. BM19-2. Betriebswirtschaftliche Grundlagen im Privatwald 16.05. BM19-1. Der Privatwald als Energieholzlieferant Darüber hinaus gibt es weitere Lehrgänge, mit welchen sich die Bildungszentren an den lokalen Angeboten beteiligen. Anmeldung: möglichst bis vier Wochen vor Beginn beim Veranstalter Teilnehmerkreis: Personen aus den Bereichen Privatwaldbesitz, Revierleitung, FBG-Angehörige, Betriebsangehörige von Kommunen und Unternehmen, Interessierte Kosten: Lehrgangsgebühren, wenn nicht anders vermerkt: 70 € Pro Tag, bei Privatwaldbesitz in Ba-Wü unter 200 ha ermäßigt: 35 € (nicht bei WF19-1. bis WF19-4.). Abweichende Lg.-Gebühr bei Motorsägen-Lehrgängen. Bei Mitgliedschaft in der SVLFG wird bei den mit *%* gekennzeichneten Lehrgängen eine Förderung von 30 € verrechnet; die Sachkundelehrgänge für Winden- und Forstkranprüfung sind für diesen Personenkreis gebührenfrei. Am FBZ Königsbronn ggf. Unterkunft und Verpflegung für ca. 30 € pro Tag bei Vollpension. Am FBZ Karlsruhe Verpflegung sowie ggf. Unterstützung bei der Unterkunft. Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungsangebotes 2019. Nähere Informationen und Anmeldung bei: Forstliches Bildungszentrum Königsbronn, Stürzelweg 22, 89551 Königsbronn, Tel: 07328/9603-13, Fax: 07328/9603-44, e-mail: fbz.koenigsbronn@forst.bwl.de Forstlicher Hauptstützpunkt Calmbach, Kepplerstraße 51, 75323 Bad Wildbad, Tel: 07081/95490, Fax: 07081/954920, e-mail: hsp-calmbach@kreis-calw.de Forstlicher Hauptstützpunkt Stollenhof, Bernbach 25, 71543 Wüstenrot, Tel: 07945/2328, Fax: 07945/950676, e-mail: hsp.stollenhof@landratsamt-heilbronn.de Forstlicher Hauptstützpunkt St. Peter, Scheuergasse 9a, 79271 St. Peter, Tel:

Seite 20 Nr. 25 · Weihnachten 2018 07660/9208064, Fax: 0761/2187-775188, e-mail: hsp-forst.stpeter@lkbh.de Das gesamte Lehrgangsangebot des Landesbetriebs ForstBW finden Sie im Internet unter www.wald-online-bw.de sowie bei der Unteren Forstbehörde an Ihrem Landratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald – Bildungsangebot 2019 des Landesbetriebs ForstBW. Kurs zum Gebäudeenergieberater (HWK) startet im Januar Das Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau bietet von Januar bis April 2019 in 9 Tagesblöcken mit je drei Tagen die Fortbildung zum Gebäudeenergieberater (HWK) an. Sie sind Meister in Handwerk, Bauingenieur, Architekt oder Techniker und wollen Ihr Wissen in den Bereichen Energieeffizienz, Lüftungs-und Heizungstechnik sowie Energieberatung erweitern, dann ist dieser Kurs genau richtig. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt Sie zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Experten-Liste, damit verbunden ist die Erstellung bzw. Bestätigung von KfW-Anträgen sowie das Ausstellen von Energieausweisen. Diese Fortbildung wird aus Mitteln des ESF gefördert, wobei für Teilnehmer aus BadenWürttemberg die Seminargebühren mit 30% bzw. 50% bezuschusst werden. Den Zuschuss beantragen wir für Sie. Kursbeginn: 24. Januar 2019 Der Kurs findet statt und eine Anmeldung ist noch kurzfristig bis zum 14.Januar möglich Weitere Informationen und Anmeldung unter: Kompetenzzentrum Holzbau & Ausbau, Biberach/Riss Wolfgang Schafitel - 07351 / 44091-55 Email: schafitel@zaz-bc.de www.zimmererzentrum.de VHS Waldshut Die Volkshochschule Waldshut bietet vom 06. – 08.07.2019 eine Opernfahrt nach Verona zu der Aufführung „der Troubadour“ von Giuseppe Verdi mit Anna Netrebko und Yusif Eyvazov an. Anna Netrebko, die berühmte Sopranistin wird an der Seite ihres Ehemannes, dem Tenor Yusif Eyvazov, an nur 3 Tagen ihr Debüt in der Arena di Verona geben. Eine Sensation. Bei der Vorstellung der Verdi-Oper „Troubadour“ wird sie in der Rolle der „Leonora“ zu sehen und zu hören sein. In der Kulisse der historischen Arena di Verona - auf der größten Opernbühne der Welt, im besterhaltenen Amphitheater der Antike mit dem ganz besonderen Opernflair wird diese Aufführung zu den Opernhighlights des Sommers 2019 werden. Dieses unbeschreibliche Spektakel müssen Sie miterlebt haben. Preis 365,-€ im DZ für Fahrt, 2 Übernachtungen mit Frühstück im **** Hotel im Raum Garda-See, ein Abendessen, Stadtführungen in Desenzano und Verona, deutschsprachige Reiseleitung ab Abfahrtsort und Eintrittskarte Gradinata in die Oper. Anmeldungen direkt an Beatrice Merone, Tel: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Die Volkshochschule Waldshut bietet am 02.08.2019 eine Tagesfahrt zu den Bregenzer Festspielen „Rigoletto“ von Giuseppe Verdi an. Giuseppe Verdis schaurig schönes Meisterwerk „Rigoletto“ ist erstmals auf der Bregenzer Seebühne zu erleben. Der Regisseur und Bühnenbildner Philipp Stölzl, dessen Filme mit

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 21 atemraubenden Szenen begeisterten, betont in seiner Inszenierung Verdis Kontraste zwischen Spektakel und Kammerspiel. Dem zirkushaften Treiben auf dem Fest, der waghalsigen Entführung und dem nächtlichen Sturm stehen innige Szenen zwischen Vater und Tochter sowie Gilda und dem Herzog gegenüber. Abfahrt 14:00 Uhr ab Waldshut, ca. 23.30 Uhr Ende der Vorstellung und Rückfahrt, ca. 2.30 Uhr Ankunft in Waldshut, Preis pro Person Kategorie 3 170,-- €, Kategorie 4 145,-- € für Fahrt im modernen Reisebus, Reiseleitung und Eintrittskarte der gebuchten Kategorie. Anmeldungen bis 15.01.2019 direkt an Beatrice Merone, Tel: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Altersjubilare im Monat Januar 2019 3.1 Braun, Jörg Lenggenstr. 8 Lienheim 70 Jahre 10.1 Weszkalnys, Yvonne Pfarrbuck 2 Hohentengen 70 Jahre Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30 -17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Sonntag, 23.12.2018 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 23.12.2018 17.00 Uhr Bußgottesdienst – Heiligabend – Montag, 24.12.2018 15.00 Uhr Kinderkrippenfeier in Hohentengen mit Krippenopfer für das Missionswerk 17.00 Uhr Kinderkrippenfeier in Lienheim mit Krippenopfer für das Missionswerk, mitgestaltet vom Musikverein, anschließend geben die Turmbläser Kunde der Freude der Heiligen Nacht 22.00 Uhr Christmette in Hohentengen, mitgestaltet vom Kirchenchor, anschließend geben die Turmbläser Kunde von der Freude der Heiligen Nacht

Seite 22 Nr. 25 · Weihnachten 2018 – 1. Weihnachtsfeiertag – Dienstag, 25.12.2018 10.00 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim, mitgestaltet vom Kirchenchor – 2. Weihnachtsfeiertag - Heiliger Stephanus – Mittwoch, 26.12.2018 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten, mitgestaltet vom Kirchenchor Sonntag, 30.12.2018 08.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Montag, 31.12.2018 17.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen Sonntag, 06.01.2018 10.30 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen mit Aussendung der Sternsinger von Hohentengen und Lienheim Friedenslicht aus Bethlehem In allen Weihnachtsgottesdiensten wird das Friedenslicht in unseren Kirchen brennen und in die Liturgie mit einbezogen. Nach den Gottesdiensten haben die Gläubigen wieder die Möglichkeit, das Friedenslicht mit nach Hause zu nehmen, um es von dort aus weiter zu verschenken. Gegen eine kleine Spende für das Babyhospital in Bethlehem stehen dazu Öllichter mit dem Motiv des Friedenslichtes zum Mitnehmen bereit! Das Friedenslicht kann bis 06. Januar 2019 in der Kapelle in Ettikon geholt werden. Pfarrbüros geschlossen In der Woche vom 24. bis 28. Dezember 2018 bleiben beide Pfarrbüros geschlossen. Kirchenrenovation St. Oswald Ab dem 01. Januar 2019 ist unsere St. Oswaldkirche in Lienheim für eine Innenrenovation geschlossen. In dieser Zeit feiern wir die Gottesdienste im neuen Bürgerhaus, welches uns von der politischen Gemeinde dazu zur Verfügung gestellt wird. Abwesenheit von Pfarrer Marcus Gut In der Zeit vom 03.01.2019 bis 27.01.2019 ist Pfarrer Marcus Gut nicht im Dienst. Herr Pfarrer Neidinger wir in dieser Zeit die Vertretung übernehmen und ist über unsere Pfarrbüros erreichbar. Bürgernetzwerk Hohentengen Hohentengen lebenswert halten, das Miteinander und Füreinander der Generationen und eine Kultur der Hilfsbereitschaft fördern sind wichtige Anliegen und Ziele. Zur Gründungsversammlung des Bürgernetzwerkes Hohentengen am Freitag, den 18. Januar 2019, um 19.30 Uhr laden wir in den Musiksaal der Schule Hohentengen herzlich ein. Sie können sich mit Ihren Fragen und Ideen in den neuen Verein einbringen. Wir freuen uns über Ihr Kommen. Ihr Arbeitskreis Pfarrwiese. Ministranten St. Maria & St. Oswald -Vorankündigung MinistrantenlagerZum Vormerken für die Ferien 2019: Für die Ministranten der Pfarreien St. Oswald Lienheim und St. Maria Hohentengen ist in der Zeit vom 19.08. bis 23.08.2019 wieder ein Minilager im Ferienheim Albin in Brigels geplant.

Weihnachten 2018 · Nr. 25 Seite 23 Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de. Das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966 Weihnachten einmal anders – Heiligabend gemeinsam feiern Alle, die gerne gemeinsam mit anderen Menschen den Heiligen Abend feiern möchten,sind herzlich ab 18.30 Uhr in das Pfarrzentrum „Die Brücke“ nach Rheinheim eingeladen! Der Ausschuss Caritas und Soziales der Seelsorgeeinheit Küssaberg – Hohentengen wird für das leibliche Wohl sorgen. Wer möchte, kann sich gerne bei der Gestaltung des Abends einbringen. Für diejenigen, die keine Fahrgelegenheit haben, wird ein Fahrdienst angeboten. Bitte melden Sie sich bis zum 18.12.2018 im Pfarrbüro in Rheinheim (Tel.: 077413105 oder kuessaberg@se-ch.de) an und teilen sie dort auch Ihre Wünsche mit. Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche/Kadelburg Gottesdienste an Weihnachten und zum Jahreswechsel: Heilig Abend, 24.12.2018 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel: Kinder singen und spielen die Weihnachtsgeschichte 22.00 Uhr Christmette mit Weihnachtsliedern im Kerzenschein 1. Weihnachtstag, 25.12.2018 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Weihnachtspredigt, Kindergottesdienst, anschließend Tee und Gebäck 2. Weihnachtstag, 26.12.2018 10.10 Uhr Gottesdienst mit heiteren und nachdenklichen Texten sowie Musik zum Weihnachtsfest; mit Kindergottesdienst und Kirchencafé „Offene Weihnacht“ An Heilig Abend, 24.12.2018 findet im Bonhoefferhaus im Anschluss an den Gottesdienst eine „Offene Weihnacht“ statt. Alle, die an Heiligabend gerne - statt alleine - mit anderen Menschen zusammen, besinnlich, festlich und gesellig zugleich feiern möchten oder einmal als Familie in einem anderen Rahmen feiern möchten, sind

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