Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Februar 2018.

Nr. 03 / 2018 11 Nutzen Sie die Gesundheitsaktionswochen 2018, um sich nach den „tollen Tagen“ zu besinnen und Körper und Geist wieder in Form zu bringen oder auch mal was Neues auszuprobieren. Zum Beispiel mit unserem Lach-Yoga Angebot! Hier gibt es noch einige Restplätze.. Lach Yoga gegen Stress Leitung: Rabea Thomas, Lach-Yoga-Trainerin Termin: 19.02., 26.02 und 5.03; 18:00 - 19:15 Uhr im Vermessungsamt, Eisenbahnstr. 5-7 in Waldshut Teilnahmegebühr: 40 €, Anmeldung erforderlich. Weitere Information und Anmeldungen: Landratsamt Waldshut, Wilfried Könnecker, Tel. 07751 86 43 44 E-Mail wilfried.koennecker@landkreis-waldshut.de Das komplette Programm finden Sie auch im Internet auf www.sucht-waldshut.de Informationsveranstaltung zum „FIONA 2018“ Zur Bearbeitung des Antrages in FIONA sind zwei Veranstaltungen geplant. Diese finden am Mo, 19. Februar und am Mi., 07. März statt. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr im EDV-Raum der Kaufmännischen Schule in Waldshut, Friedrichstr. 18. Anmeldung erforderlich unter 07751/ 86 5301 oder über landwirtschaftsamt@landkreis-waldshut.de . Agentur für Arbeit informiert: WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gern nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund ums Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am Dienstag, 20.02.2018 von 09:30 bis 11:30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Arbeitsagentur Waldshut, Waldtorstr. 1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Änderung ab 1. Januar 2018 zur maschinellen Arbeitsbescheinigung zum Arbeitslosengeld nach § 312 SGB III für Arbeitgeber Unternehmen müssen Arbeitnehmern, deren Vertrag endet oder denen sie kündigen, eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers eine Grundvoraussetzung. Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. Mit dem schnellen Erstellen der Arbeitsbescheinigung tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihren ehemaligen Arbeitnehmern das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann.

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