Mitteilungsblatt Nr. 3 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. Februar 2018.

Nr. 03 / 2018 5 Grundsätzliches Mit der Ausschreibung der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ will das Ministerium die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche erhalten und steigern, indem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Potential zur Technologieführerschaft gefördert werden. Grundlage ist die Innovationsstrategie des Landes. Die Förderung erfolgt je zur Hälfte aus Landes- und EFRE-Mitteln. Die Fördermodalitäten gelten gemäß dem Operationellen Programm EFRE 2014 - 2020 und den diesbezüglichen Verordnungen, Richtlinien und Leitlinien auf EU-, nationaler und Landesebene. Räumliche Abgrenzung Zuwendungen werden gewährt in allen Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg. Zuwendungsvoraussetzungen Grundlage für die Aufnahme in die Förderlinie des ELR ist ein schriftlicher Antrag der Gemeinde. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt. Zuwendungsfähige Vorhaben Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die aufgrund ihrer Kompetenz und ihrer Innovationsfähigkeit das Potential zur Erlangung einer Technologieführerschaft aufweisen. Dabei werden deren umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen unterstützt, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Die Förderung wird nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO) ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gewährt. Nach Nr. 7.7 ELR können nur Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der AGVO gefördert werden. Alle Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden, müssen einen Beitrag zur Erreichung der EU-Querschnittsziele nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nicht-Diskriminierung sowie Gleichstellung von Frauen und Männern leisten. Auf den Förderausschluss nach Nr. 5.4 ELR wird verwiesen. Höhe der Zuwendung Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) bis zu 20%, für mittlere Unternehmen (bis 100 Beschäftigte) bis zu 10 % der Gesamtinvestitionskosten. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Projekt begrenzt.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0