Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. März 2018.

Nr. 05 / 2018 15 § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse (1) D er Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkommandanten als dem Vorsitzenden und aus 5 auf fünf Jahre in der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Davon entfallen auf die Abteilungen in Bergöschingen, Günzgen, Herdern, Hohentengen und Lienheim je 1 Mitglied. (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an – der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten, – die Abteilungskommandanten, – der Jugendfeuerwehrwart, – der Gerätewart Gesamtwehr, – der Atemschutzgerätewart Gesamtwehr, – der Kleiderwart, – der Leiter der Altersabteilung, – der Schriftführer und – der Kassenverwalter. (3) W erden der Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten oder die Abteilungskommandanten nach Absatz 1 in den Feuerwehrausschuss gewählt, erhöht sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder entsprechend. (4) D er Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehrausschusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (5) D er Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehrausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tagesordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sitzungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte vertreten lassen. (6) B eschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. (7) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt; sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zuzustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Einsatzabteilungen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (8) D er Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch andere Angehörige der Gemeindefeuerwehr beratend zuziehen. (9) Bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden Abteilungsausschüsse gebildet. Sie bestehen aus dem Abteilungskommandanten als den Vorsitzenden und bei der – Einsatzabteilung in Hohentengen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Lienheim aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Herdern aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Günzgen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern, – Einsatzabteilung in Bergöschingen aus maximal 3 gewählten Mitgliedern.

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