Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. März 2018.

20 Nr. 05 / 2018 Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend zu machen. Küssaberg, den 16.03.2018 Hohentengen a.H., den 15.03.2018 Martin Benz Verbandsvorsitzender L 161 Anlage einer Radquerungshilfe Hohentengen West Vollsperrung von Samstag, 17.03.2018, 17:00 Uhr bis Montag, 19.03.2018, 05:00 Uhr Voraussichtlich wird am Sonntag, 18.03.2018, die Asphaltdeckschicht der L 161 im Bereich der neu angelegten Radquerungshilfe eingebaut. Für die Ausführung der Arbeiten ist es notwendig, die L 161 von Samstag, 17.03.2018, 17:00 Uhr bis Montag, 19.03.2018, 05:00 Uhr voll zu sperren. Am Samstag ab 17:00 Uhr wird im gesamten Einbaubereich eine Bitumenemulsion aufgetragen. Diese Emulsion gewährleistet den Haftverbund zwischen den Asphaltschichten. Nach dem Auftragen ist ein Befahren der Fahrbahn nicht mehr möglich. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass es sich bei der Bitumenemulsion um eine sehr stark klebende Substanz handelt. Bitte denken Sie daher auch an Ihre Haustiere, die durch die Emulsion Verschmutzungen an Fell und Pfoten davontragen können, welche nur schwer lösbar sind. Während der Vollsperrung wird der Verkehr aus Hohentengen in Richtung Lienheim bzw. Grenzübergang Kaiserstuhl über die L 161 a Stetten – Kalter Wangen und von dort über die K 6575 Bergöschingen – Guggenmühle umgeleitet. Die Umleitung für Fahrzeuge aus Kaiserstuhl bzw. Lienheim in Richtung Hohentengen verläuft auf der identischen Strecke. Sollte es witterungsbedingt nicht möglich sein, die Arbeiten durchzuführen, wird der Asphalteinbau um eine Woche verschoben. Das Regierungspräsidium Freiburg, Dienstsitz Bad Säckingen, ist bemüht, die unvermeidbaren Beeinträchtigungen so kurz wie möglich zu halten und bittet die Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden um Verständnis. Halbseitige Sperrung der L 161 Ortsdurchfahrt Lienheim / Rheintalstraße von Haus Nr. 27 - 29 Aufgrund von Kanal-, Wasser-, Strom- und Glasfaserleitungsarbeiten muss die L 161 in der Ortsdurchfahrt Lienheim von Rheintalstraße 27 – 29 im Zeitraum vom 22. März 2018

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