Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. März 2018.

Nr. 05 / 2018 23 am Dienstag, dem 20. März 2018 von 14.30 bis 19.30 Uhr in Hohentengen, Gemeindehalle, Hansengelstr. 2 Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de Der VdK-Ortsverband Hohentengen informiert: Einladung zur Hauptversammlung Alle VdK Mitglieder. Am Donnerstag den 22.03.2018 um 15:00 Uhr, findet unsere Hauptversammlung im Sportheim des SC Hohentengen statt. Anschließend gemeinsame Vesper. Wir Bitte um Anmeldung Organisators Gründen bis zum 16.März bei Sylvia Fromm unter der Rufnummer 07742/5935. Auch ein Fahrdienst ist gegeben! Mit freundlichen Grüßen, Vorsitzende Sylvia Fromm Neues Angebot: VdK-Wohnberatung im Lande Seit Anfang 2018 gibt es landesweit VdK-Wohnberatung. Damit will der Sozialverband VdK Baden-Württemberg dem Wunsch der Mehrheit der älteren, hochbetagten, pflegebedürftigen und schwerbehinderten Menschen, die in ihrer Wohnung und vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten, Rechnung tragen. Denn viele Wohnungen und Häuser sind nicht barrierefrei. Zunächst stehen 16 ehrenamtliche VdK-Wohnberater bereit, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Sie fungieren als Lotsen, die Vorschläge zur Beseitigung von Barrieren und ergänzende Informationen, beispielsweise zu Hilfsmitteln und Kostenträgern, bieten können, um vor Ort bedarfsgerechte Lösungen zu finden. Betroffene mit Beratungsbedarf, aber auch an ehrenamtlicher Wohnberatertätigkeit Interessierte, können sich an die hauptamtliche VdK-Wohnberaterin Ulrike Werner, die alle Anfragen koordiniert, wenden: u.werner@vdk.de, Telefon (07732) 923636. Neu: Früherkennung von Bauchaorten-Aneurysmen Seit Januar 2018 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen eine neue Früherkennungsuntersuchung: Männer ab 65 Jahren haben einmal im Leben Anspruch auf eine Ultraschall-Untersuchung zur Früherkennung eines Aneurysmas (Ausbuchtung) der Bauchschlagader. Männer sind wesentlich häufiger von einem Bauchaorten-Aneurysma betroffen als Frauen. Bei der Früherkennung wird der Bauchaorta-Durchmesser mit einem Ultraschallgerät gemessen. Bei einem großen Aneurysma der Bauchschlagader besteht die Gefahr, dass es unerwartet reißt. Wird eine große Ausbuchtung entdeckt, so wird meistens operiert. Bei kleineren Ausbuchtungen wird regelmäßig kontrolliert. Diese und weitere Informationen

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