Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. März 2018.

Nr. 05 / 2018 3 gleich der überwiegende Flächenanteil des FFH-Gebiets auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Tübingen liegt (§ 36 Absatz 3 NatSchG in Verbindung mit § 23 Absatz 8 Satz 2 Halbsatz 2 NatSchG). Der räumliche Geltungsbereich der Sammelverordnung des Regierungspräsidiums Freiburg erstreckt sich daher auf die Landkreise Freudenstadt und Rastatt im Regierungsbezirk Karlsruhe sowie auf die Landkreise Sigmaringen und den Zollernalbkreis im Regierungsbezirk Tübingen. Die 59 zu verordnenden FFH-Gebiete betreffen 279 von 295 Gemeinden im Regierungsbezirk Freiburg sowie 4 Gemeinden im Regierungsbezirk Karlsruhe und 9 Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen. Die im Bereich der FFH-Gebiete bestehenden Schutzgebietsverordnungen bleiben weiterhin gültig. Der Entwurf der Verordnung mit der Anlage 1, die die festgelegten FFH-Gebiete näher bestimmt und die die in den jeweiligen FFH-Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten sowie die zugehörigen lebensraumtyp- und artspezifischen Erhaltungsziele festlegt und der Anlage 2, die die Übersichtskarten und Detailkarten zur Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete enthält, liegt in Papierform beim Regierungspräsidium Freiburg, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg, Raum 1.38, für die Dauer von zwei Monaten, in der Zeit vom 09. April 2018 bis einschließlich 08. Juni 2018 während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. Ergänzend wird der Verordnungsentwurf einschließlich der zwei Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Service/Bekanntmachung/Seiten/FFH-Verordnungen-RPF.aspx veröffentlicht. Des Weiteren wird der Verordnungsentwurf einschließlich der zwei Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei den folgenden räumlich betroffenen Naturschutzbehörden bei den Stadtkreisen und Landratsämtern im Regierungsbezirk Freiburg zur kostenlosen Einsicht während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt: • Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Stadtstraße 3 (Nebengebäude), 79104 Freiburg (Foyer im Erdgeschoss) • Landratsamt Emmendingen, Bahnhofstraße 2/4, 79312 Emmendingen (1. OG Westend, Zimmer 125) • Stadt Freiburg, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg (Gebäude A, 3. OG, Zimmer 3.202) • Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz (2. OG, Raum Nr. B 225,) • Landratsamt Lörrach, Entenbad 11-13, 79541 Lörrach-Hauingen (1. Stock, Infotheke FB Landwirtschaft und Naturschutz) • Landratsamt Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg (2. OG, Raum 268 A) • Landratsamt Rottweil, Johanniterstraße 25, 78628 Rottweil (Eingangsbereich Erdgeschoss, Flur vor dem Treppenaufgang)

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