Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 15. März 2018.

4 Nr. 05 / 2018 • Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 5, 78048 Villingen-Schwenningen (Erdgeschoss, Zimmer 127) • Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen (2. OG, Zimmer 273) • Landratsamt Waldshut, Gartenstr. 7, 79761 Waldshut-Tiengen (Erdgeschoss, links, Räumlichkeiten des Landschaftserhaltungsverband Landkreis Waldshut e.V.) Aufgrund regierungsbezirksübergreifender FFH-Gebiete wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch bei den Naturschutzbehörden der folgenden Landratsämter im Regierungsbezirk Karlsruhe elektronisch bereitgestellt: • Landratsamt Freudenstadt, Herrenfelder Straße 14, 72236 Freudenstadt (Bau- und Umweltamt, 2. OG, Zimmer 245) • Landratsamt Rastatt, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt (Kunden-Service-Center im Foyer) Aufgrund regierungsbezirksübergreifender FFH-Gebiete wird der Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch bei den Naturschutzbehörden der folgenden Landratsämter im Regierungsbezirk Tübingen elektronisch bereitgestellt: • Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße. 4, 72488 Sigmaringen (Flur Ebene 6, gegenüber Zimmer 608). • Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, 72336 Balingen (2. OG, Zimmer 240) Rechtsverbindlich sind nur das bei dem Regierungspräsidium Freiburg durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgelegten Unterlagen in Papierform. Bedenken, Anregungen und Anmerkungen zu dem Verordnungsentwurf einschließlich der Anlagen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch (unter Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung Umwelt, Bissierstraße 7, 79114 Freiburg oder unter der E-Mailadresse FFHVO@rpf.bwl.de) beim Regierungspräsidium Freiburg vorgebracht werden. Hierzu kann das auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg bereitgestellte Formular verwandt werden. Freiburg, den 15. Februar 2018 Regierungspräsidium Freiburg Sanierung des Schulhauses / Dorfhauses in Stetten Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie in den diesjährigen Bürgergesprächen angekündigt möchten wir im Jahr 2018 mit den Planungen für die Sanierung des Schulhauses / Dorfhauses in Stetten beginnen. Gerne möchten wir Ihre Vorstellungen und Ideen in die Planungen miteinfließen lassen und laden Sie daher ganz herzlich zu einem ersten Ideenaustausch am Montag, 26. März 2018 um 20.00 Uhr ins Schulhaus / Dorfhaus in Stetten ein. Über Ihr Kommen würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister

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