Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. April 2018.

Nr. 07 / 2018 3 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Am Dienstag, 24. April 2018. 18.30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen eine öffentliche Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes statt. Die Bevölkerung ist hierzu freundlich eingeladen. Der Vorsitzende: gez. Benz T A G E S O R D N U N G 1. Feststellung der Jahresrechnung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Rechnungsjahr 2017 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 3. B ekanntgaben, Wünsche und Anträge Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal Zur öffentlichen Verbandssitzung am Dienstag, den 24. April 2018, Beginn 18.00 Uhr, Rathaus der Gemeinde Hohentengen, Kirchstr. 4, Sitzungssaal, laden wir die Bevölkerung freundlich ein. Der Vorsitzende: gez. Manfred Weber Verbandsvorsitzender T A G E S O R D N U N G 1. Feststellung der Jahresrechnung des Schulverbandes Gemeinschaftsschule Rheintal für das Rechnungsjahr 2017 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 3. Prüfung des Schulverbandes durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg; Unterrichtung der Verbandsversammlung über den Abschluss des Prüfverfahrens 4. Bericht zur aktuellen Schulsituation 5. Bekanntgaben, Wünsche und Anträge Gehölzschnittverbot in der Zeit vom 01. März bis 30. September Nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

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