Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. April 2018.

Nr. 07 / 2018 5 Die Deutsche Rentenversicherung hat gute Angebote: Mit Prävention fit bleiben Immer wieder Schmerzen? Probleme mit Stimmungsschwankungen? Das sind nur zwei von vielen Warnsignalen, die auf eine Gefährdung der Gesundheit hinweisen. Berufstätige, die diese oder andere Beeinträchtigungen bei sich feststellen, können einen Anspruch auf eine Präventionsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dadurch sollen gesundheitliche Probleme erkannt und behoben werden, bevor daraus eine Krankheit oder sogar eine Behinderung entsteht, die die berufliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen langfristig beeinträchtigen. Die Präventionsleistungen sind in vier Module beziehungsweise Phasen aufgeteilt und finden meist in Gruppen von zehn bis 15 Teilnehmern statt. Die Initialphase dauert nur wenige Tage und erfolgt stationär oder ambulant in einer zugelassenen Rehaeinrichtung. In einer Eingangsuntersuchung prüft der Arzt individuelle gesundheitliche Risiken, legt gemeinsam mit dem Teilnehmer Präventionsziele fest und erstellt einen Trainings- und Behandlungsplan. Die anschließende berufsbegleitende Phase dauert mehrere Monate. Gesunde Ernährung, Sport und Bewegung sowie Entspannungstechniken sollen in den eigenen Alltag integriert werden. Berufsbegleitend besuchen die Teilnehmer dafür ein- bis zweimal in der Woche Kurse. In einer ebenfalls mehrmonatigen Eigeninitiativphase folgt die Umsetzung des Erlernten im Alltag. Danach treffen sich die Teilnehmer an ein oder zwei Tagen erneut in der Rehaeinrichtung, in der sie ihre Initialphase absolviert haben, um Erfahrungen auszutauschen und Bilanz zu ziehen. Die Rentenversicherung berücksichtigt die Wünsche der Versicherten, wenn es in der Rehabilitationseinrichtung an die Rentenversicherung gebundene Präventionsangebote gibt. Eine aktuelle Übersicht der Angebote findet man im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Um eine Präventionsleistung zu bekommen, ist ein Antrag erforderlich. Der Hausarzt oder der Betriebsarzt bescheinigt den Präventionsbedarf in einem ärztlichen Befundbericht. Diesen reicht der Versicherte mit dem Antrag auf Prävention bei ihrem Rentenversicherungsträger ein. Alternativ können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer unterstützen und über den Firmenservice der Rentenversicherung Präventionsleistungen für ihre Beschäftigten beantragen. So können auch ganze Gruppen von Beschäftigten einer Firma gemeinsam an der Präventionsmaßnahme teilnehmen. Antragsformulare stehen unter http://praevention.drv.info sowie in allen Dienststellen der DRV Baden-Württemberg zur Verfügung. Arbeitgeber können sich über den Firmenservice der Rentenversicherung unter der Rufnummer 08001000 453 informieren. Die Broschüre »Prävention – werden Sie aktiv« steht im Netz als Download zur Verfügung oder kann kostenlos über das Servicetelefon unter der Nummer 0800 1000 480 24 bestellt werden. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0