Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Mai 2018.

Nr. 09 / 2018 3 Öffentliche Bekanntmachung Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal 79802 Dettighofen - Landkreis Waldshut I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbands-versammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am 11. Januar 2018 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 588.650,00 Euro davon im Verwaltungshaushalt 202.200,00 Euro im Vermögenshaushalt 386.450,00 Euro 2. Kreditaufnahme für Investitionen (Kreditermächtigung) 0,00 Euro § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000,00 Euro § 3 Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage: gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage: gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiligem Wasserbezug) 3. I nvestitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlagen: gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 11.01.2018 Die Verbandsvorsitzende Marion Frei Bürgermeisterin II. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut als Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 121 Abs. 2 GemO am 15.02.2018 bestätigt. Gleichzeitig wurden die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

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