Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 9. Mai 2018.

Nr. 09 / 2018 5 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftspkanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2018 vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 08. März 2018 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl. S. 22), der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung vom 07.12.1992 (GBl. S. 776) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 17.700 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 1.093.700 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehen in Höhe von 553.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2018 nicht festgesetzt. Die im Rechnungsjahr entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Sie sind durch Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen gedeckt. 3. Kassenbestand Der rechnungsmäßige Kassenbestand beträgt € 322.988,73. Der Kassenbestand wurde auf künftige Rechnung übertragen. II. Offenlegung Die Jahresrechnung liegt in der Zeit von Freitag, 11. Mai 2018 bis Dienstag, 22. Mai 2018, je einschließlich, im Rathaus Hohentengen a.H., Zimmer Nr. 3, während der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende gez. Marion Frei Bürgermeisterin

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