Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. Januar 2019.

Nr. 1 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Wir wollen uns dieses Jahr wieder ganz gezielt den hochstämmigen, alten Exemplaren unter den Obstbäumen widmen. Diese sind in unserer Gemeinde erfreulicherweise noch zahlreich vorhanden, vielfach aber überaltert, zum Teil lange nicht geschnitten und daher anspruchsvoll in der Pflege. Speziell diese Bäume sind aber ausökologischer Sicht ganz besonders wertvoll, außerdem oft die letzten Vertreter alter, regionaler Sorten. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr am unteren Juckenhof, Dauer bis etwa 12.30 Uhr. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,00 Euro. Mitzubringen sind warme, wetterfeste Kleidung, nach Möglichkeit eigene Geräte (Schere, Astschere, Baumsäge, ggf. Baumleiter nach Rücksprache). Anmeldung wir erbeten über Sekretariat Bürgermeisteramt, Tel. 853-0. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Infos und zur Rückfrage bei unsicherer Witterung am Veranstaltungstag: Ulrike Gabrin, Tel. 015209429667 oder 07742 91473. Landesfamilienpass 2019 Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 20 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Neu ab diesem Jahr: Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwachsenen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Nun können auch weitere Personen, wie Oma, Opa oder ein getrenntlebender Elternteil als Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien ab sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer 1.

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