Mitteilungsblatt Nr. 1 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 10. Januar 2019.

Nr. 1 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 rente automatisch bekommen. Ein extra Antrag ist nicht notwendig. Einzige Ausnahme: Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen, informierte kürzlich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Online-Sprechstunde docdirekt jetzt landesweit Ab sofort können sich Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg von einem Tele-Arzt beraten lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) dehnt das Modellprojekt docdirekt landesweit aus. Bislang war die Online-Fernbehandlung auf die Stadt Stuttgart und den Landkreis Tuttlingen begrenzt gewesen. Nach KVBW-Informationen stehen die Tele-Ärzte (niedergelassene Haus-, Kinder- und Jugendärzte) von montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung. Die einfachste Kontaktmöglichkeit geht über die docdirekt-App, die im Google- oder App-Store zum Download bereitsteht. Die Anmeldung ist zudem über www.docdirekt.de sowie per Telefon unter (0711) 965 897 00 möglich. Anträge auf finanzielle Förderung können gestellt werden Landkreis Waldshut ruft Ehrenamtsfonds ins Leben Im Landkreis Waldshut hat das ehrenamtliche Engagement seit jeher einen besonders hohen Stellenwert. „Zahlreiche Projekte in unserem Kreis sind nur dank des großartigen ehrenamtlichen Engagements vieler Menschen möglich“, so Landrat Dr. Kistler gegenüber den Medien. „Ohne dieses uneigennützige, vorbildliche Wirken würde unser Gemeinwesen nicht funktionieren.“ Aber eine große Hürde zur Verwirklichung vorbildlicher ehrenamtlicher Vorhaben ist oft das fehlende Geld. Und häufig werden Projekte zwar durchgeführt, die Kosten aber ganz oder teilweise von den Ehrenamtlichen selbst getragen. Um ehrenamtlich Tätige finanziell zu entlasten oder Ehrenamtsprojekte überhaupt erst zu ermöglichen, hat der Kreistag beschlossen, einen Ehrenamtsfonds ins Leben zu rufen. Der Fonds steht zur Verfügung, um Tätigkeiten, Projekte und Initiativen insbesondere aus den folgenden Bereichen finanziell zu unterstützen: • Hilfsorganisationen • Jugend, Familie, Soziales • Naturschutz/Umwelt • Bildung und Kultur • Sport Aus dem Ehrenamtsfonds stehen bis auf weiteres jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Die Höchstsumme für eine Förderung aus diesem Fonds beläuft sich in der Regel auf 2.500 €. Die Minimalförderung beträgt 200,- €. Die Tätigkeiten, Projekte und Initiativen müssen ehrenamtlich durchgeführt oder begleitet werden und einen direkten Bezug zum Landkreis Waldshut haben oder dort angesiedelt sein. Anträge können ab sofort gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppierungen und Einrichtungen. Die vollständigen Förderkriterien und Förderantrag sind erhältlich beim Landratsamt Waldshut, Amt für Kultur, Archivwesen und Öffentlichkeit, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751 / 86 7401, E-Mail: kultur@landkreis-waldshut.de. Sie sind außerdem abrufbar unter www.landkreis-waldshut.de/aktuelles-presse/Ehrenamtsfonds

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