Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Mai 2019.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2019 Ausschreibung ELR- Zuschüsse für private Bauvorhaben 2020 Das Land schreibt das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Städte und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zusammenarbeit und Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschatz von besonderer Bedeutung. Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind bei kommunalen Projekten Pflicht und führen bei privaten Projekten zum einem Fördervorrang. Förderschwerpunkte 2020 Innenentwicklung/Wohnen Ziel der Programmausschreibung 2020 ist es, weiterhin Impulse zur Nutzung innerörtlicher Flächen zu setzen. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR 2020 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohnraum gefördert. Im Jahresprogramm 2020 wird ca. die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Förderschwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt. Besonders im Fokus der Innenentwicklung stehen Projekte, die zur innerörtlichen Nachverdichtung beitragen, also vorrangig Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangen Jahrhundert ein, vorausgesetzt diese sind mit dem Ortskern zusammengewachsen und weisen einen entsprechenden Entwicklungsbedarf auf. Förderzuschlag bei CO2-Speicherung Auch im Jahr 2020 sollen bioökonomiebasierte Bauweisen mit einem Zuschlag von 5 % auf den ermittelten Fördersatz gefördert. Diesen erhöhten Fördersatz erhalten alle ELRProjekte, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe (dies dürfte in der Regel Holz sein) als Baustoff einsetzen. Der Einsatz von CO2 bindenden Rohstoffen ist durch eine zusätzliche Erklärung mit der Antragsstellung nachzuweisen.

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