Mitteilungsblatt Nr. 11 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. Mai 2019.

Nr. 11 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Arbeiten Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ werden vorrangig Projekte unterstützt, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den Ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Wichtig ist u.a. der Erhalt von Dorfgasthäusern, die für die Attraktivität des Ländlichen Raumes Bedeutung haben. Weitergehender Anstrengungen bedarf es auch hinsichtlich der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise  Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses  Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt  Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein  Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich  Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig  Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Anträge müssen dem Regierungspräsidium bis zum 30.09.2019 vorliegen. Aufgrund von Urlaubszeit sowie der benötigen Bearbeitungszeit durch die Gemeinde bitten wir Interessenten bis spätestens 31. Juli 2019 vollständige Anträge in dreifacher Ausfertigung für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn Frühjahr 2021 einzureichen. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/ Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter: https://mlr.baden-wuerttemberg. de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft im Rathaus bei Frau Alexandra Hug, Erdgeschoss, Tel. 07742 853-43 sowie beim Amt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603.

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