Mitteilungsblatt Nr. 12 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 13. Juni 2019.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 12 / 2019 Straßensperrung Vollsperrung des Bereichs Abbergerstraße 17 bis Bergstraße 8 im Ortsteil Hohentengen aufgrund von Bauarbeiten Aufgrund von Nahwärmeleitungsarbeiten muss der Bereich Abbergerstraße 17 bis Bergstraße 8 im Ortsteil Hohentengen im Zeitraum vom 11. Juni 2019 bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens bis ca. 27. Juli 2019, für ca. 3 Wochen für den Gesamktverkehr gesperrt werden. Die Sperrung erfolgt abschnittsweise, so dass entweder die Abbergerstraße oder die Bergstraße befahrbar ist. Die Umleitung erfolgt über Schulstraße – Fluhstraße – Kirchstraße – Hansengelstraße und umgekehrt. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung für das Gebiet „Unter den Felsen“, OT Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 06.06.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Unter den Felsen“, OT Hohentengen mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 1493/8, 1493/15, 1493/16, 1493/17, 1493/18, 1493/19, 1493/20, 1493/21, 1493/22, 1493/24, 1493/25, 1493/27 sowie Teilbereiche der Grundstücke, Flst.Nrn. 83, 1493/23 und 1493/26. Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 28.05.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der Bebauungsplan „Unter den Felsen“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

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