Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Juli 2019

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05. Juni 2019 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 festgestellt. Die Jahresrechnung 2018 liegt in der Zeit von Montag, 15. Juli 2019 bis Dienstag, 23. Juli 2019, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, 11. Juli 2019 Martin Benz, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 05.06.2019 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0

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