Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Juli 2019

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Schweizer Atommüllendlagersuche in Etappe 3 – Sachplan geologische Tiefenlager – Regionalkonferenz Nördlich Lägern (2) Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist jetzt in der entscheidenden Phase und entsprechend der Bedeutung der 3. Etappe für die Gemeinde Hohentengen möchten wir fortlaufend über den Stand des Verfahrens informieren. Die Bürgerinfo vom April 2019 können Sie über die Webseite der Gemeinde Hohentengen einsehen: https://www.hohentengen.de/gemeinde-und-buerger/atommuellendlagersuche.html Voraussichtlich 2022 wird die Nagra bekannt geben, für welche Standortgebiete sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten wird. Spätere Verfahrensschritte sind der Antrag auf Baubewilligung sowie der Antrag auf Betriebsbewilligung. Im Mai 2019 fand in Eglisau eine weitere Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager statt. Die Aufgabe dieser Vollversammlung bestand darin, die Bewertungsmethodik für die Oberflächeninfrastruktur festzulegen. Als Oberflächeninfrastruktur werden alle Anlagenteile an der Erdoberfläche eines Tiefenlagers bezeichnet, die für den Bau und Betrieb benötigt werden: Oberflächenanlage (Anlieferungsschleuse, Verpackungsanlage, Hauptzugang nach untertag, Schacht oder Tunnel, Administrationsgebäude, Feuerwehrgebäude, Werkstätten, Energieversorgungseinrichtungen usw) und die so genannten Nebenzugangsanlagen. Das sind zwei weitere Zugänge nach untertag für den Transport von Ausbruch und Baumaterial sowie zur Versorgung mit Frischluft. Derzeit prüft die Nagra ob die Verpackungsanlagen, in denen der radioaktive Müll endlagergerecht verpackt wird, auch außerhalb der Standortregionen (beim Zwischenlager in Würenlingen oder direkt bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt) platziert werden können. Obwohl die Nagra-Abklärungen dazu erst Mitte 2020 erstellt sind, liegen jetzt schon für beide Standortareale Weiach und Stadel-Haberstal Vorschläge für beide Varianten (mit und ohne Verpackungsanlage) vor. Die Platzierung der verschiedenen Anlagenteile an einzelnen Orten zu bewerten, also wo eignet sich was am besten, ist Aufgabe der Regionalkonferenz und besonders der Fachgruppe „Oberflächeninfrastruktur“ (OFI). Die deutsche Seite ist in dieser Fachgruppe vertreten. Für diese Aufgabe braucht es ein Instrument, eine Bewertungsmethode. Die OFI-Fachgruppe soll dabei mit der Methode der „Nutzwertanalyse“ vorgehen In der Nutzwertanalyse werden die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Technik, Logistik und Sicherheit sowie Politik und rechtliche Anforderungen in 31 Teilziele aufgeteilt. Mit diesen Teilzielen werden die unterschiedlichen Anordnungs- und Erschließungsvarianten beurteilt.

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