Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 11. Juli 2019

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Nr. 14 · 11. Juli 2019 · Jahrgang 44 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Ein schöner Sommertag in der Kita „PFIFFIKUS“ in Herdern

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05. Juni 2019 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 festgestellt. Die Jahresrechnung 2018 liegt in der Zeit von Montag, 15. Juli 2019 bis Dienstag, 23. Juli 2019, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a.H., 11. Juli 2019 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 05.06.2019 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 222.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 222.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 222.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 222.000

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 5.000 EUR. Hohentengen a.H., den 05.06.2019 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 17.06.2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 15.07.2019 bis Dienstag, 23.07.2019, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Hohentengen a.H., den 11.07.2019 Manfred Weber, Verbandsvorsitzender

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg und deren öffentliche Auslegung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05. Juni 2019 das Ergebnis der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2018 festgestellt. Die Jahresrechnung 2018 liegt in der Zeit von Montag, 15. Juli 2019 bis Dienstag, 23. Juli 2019, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, 11. Juli 2019 Martin Benz, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2019 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 05.06.2019 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von23.000 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR. Küssaberg, den 05.06.2019 Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 17.06.2019 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 15.07.2019 bis Dienstag, 23.07.2019, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, den 11.07.2019 Martin Benz, Verbandsvorsitzender

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Schweizer Atommüllendlagersuche in Etappe 3 – Sachplan geologische Tiefenlager – Regionalkonferenz Nördlich Lägern (2) Die Standortsuche für geologische Tiefenlager ist jetzt in der entscheidenden Phase und entsprechend der Bedeutung der 3. Etappe für die Gemeinde Hohentengen möchten wir fortlaufend über den Stand des Verfahrens informieren. Die Bürgerinfo vom April 2019 können Sie über die Webseite der Gemeinde Hohentengen einsehen: https://www.hohentengen.de/gemeinde-und-buerger/atommuellendlagersuche.html Voraussichtlich 2022 wird die Nagra bekannt geben, für welche Standortgebiete sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten wird. Spätere Verfahrensschritte sind der Antrag auf Baubewilligung sowie der Antrag auf Betriebsbewilligung. Im Mai 2019 fand in Eglisau eine weitere Vollversammlung der 3. Etappe des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager statt. Die Aufgabe dieser Vollversammlung bestand darin, die Bewertungsmethodik für die Oberflächeninfrastruktur festzulegen. Als Oberflächeninfrastruktur werden alle Anlagenteile an der Erdoberfläche eines Tiefenlagers bezeichnet, die für den Bau und Betrieb benötigt werden: Oberflächenanlage (Anlieferungsschleuse, Verpackungsanlage, Hauptzugang nach untertag, Schacht oder Tunnel, Administrationsgebäude, Feuerwehrgebäude, Werkstätten, Energieversorgungseinrichtungen usw) und die so genannten Nebenzugangsanlagen. Das sind zwei weitere Zugänge nach untertag für den Transport von Ausbruch und Baumaterial sowie zur Versorgung mit Frischluft. Derzeit prüft die Nagra ob die Verpackungsanlagen, in denen der radioaktive Müll endlagergerecht verpackt wird, auch außerhalb der Standortregionen (beim Zwischenlager in Würenlingen oder direkt bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt) platziert werden können. Obwohl die Nagra-Abklärungen dazu erst Mitte 2020 erstellt sind, liegen jetzt schon für beide Standortareale Weiach und Stadel-Haberstal Vorschläge für beide Varianten (mit und ohne Verpackungsanlage) vor. Die Platzierung der verschiedenen Anlagenteile an einzelnen Orten zu bewerten, also wo eignet sich was am besten, ist Aufgabe der Regionalkonferenz und besonders der Fachgruppe „Oberflächeninfrastruktur“ (OFI). Die deutsche Seite ist in dieser Fachgruppe vertreten. Für diese Aufgabe braucht es ein Instrument, eine Bewertungsmethode. Die OFI-Fachgruppe soll dabei mit der Methode der „Nutzwertanalyse“ vorgehen In der Nutzwertanalyse werden die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft, Technik, Logistik und Sicherheit sowie Politik und rechtliche Anforderungen in 31 Teilziele aufgeteilt. Mit diesen Teilzielen werden die unterschiedlichen Anordnungs- und Erschließungsvarianten beurteilt.

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Beispiel für ein Teilziel aus dem Bereich Umwelt: „Grundwassergefährdung minimieren“, aus dem Bereich Wirtschaft und Gesellschaft: „Naherholungsräume erhalten“ aus dem Bereich Technik, Logistik und Sicherheit: „Standort mit Distanz zu Flugkorridoren auswählen“ und aus dem Bereich Politik und rechtliche Anforderungen: „Standort mit Distanz zu Deutschland“. Die Schwäche besteht darin, dass das verwendete Punktesystem eine Scheingenauigkeit vortäuscht und Gewichtungen einzelner Ziele sich gegenseitig ausgleichen können. In einem Antrag forderten die deutschen Beteiligten deshalb, dass die Anwendung der Nutzwertanalyse mit weiteren Methoden besonders für den Bereich Umwelt zu erweitern ist. Den Antrag können Sie auf unserer Webseite einsehen. https://www.hohentengen.de/gemeinde-und-buerger/atommuellendlagersuche.html Inhalt des Antrags war auch die Forderung die radiologischen Auswirkungen und Störfallbetrachtungen in die jetzige Bewertung miteinzubeziehen, denn ohne die radiologischen Risiken zu kennen kann keine sachgerechte Beurteilung der OFI-Varianten erfolgen. Mit dem Antrag konnte sich die deutsche Seite nicht durchsetzen; jedoch wurde den Antragstellern die Möglichkeit gegeben im Vorstand den Antrag zu erläutern. Die Schwachstellen der Nutzwertanalyse sollen ausgeglichen werden; über das Vorgehen muss noch diskutiert werden. Weiter wurde bei dieser Regionalkonferenz vom BFE (Bundesamt für Energie) über die Ergebnisse einer sogenannten Sichtbarkeitsanalyse informiert. Die Sichtbarkeit der OFA spielte (neben anderen Aspekten) bereits in den Diskussionen in Etappe 2 eine wichtige Rolle. Befürchtet wird, dass Sichtbarkeit negative Auswirkungen auf Immobilienpreise und Attraktivität der Umgebung haben könnte. Bei der Sichtbarkeitsanalyse wurde die maximal mögliche Sichtbarkeit der Oberflächenanlage und Nebenzugangsanlagen betrachtet und dabei von einer durchgehenden Gebäudehöhe von 30 Metern ausgegangen. Die Sichtbarkeitsanalyse hat Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Fachgruppe OFI. Auch Hohentengen gehört zusammen mit Stadel, Weiach, Glattfelden, Fisibach, Kaiserstuhl, Neerach, Bachs und Hochfelden zu den OFI- Gemeinden. Unterschieden wird dabei ob die Sichtbarkeit aus Wohnbaugebieten oder sonstigen Gebieten erfolgt. Für Hohentengen gilt, dass das Standortareal Weiach in ca 750 m zur nächsten Wohnbebauung in Hohentengen ist, der Standort Stadel-Haberstal in ca 2 km Entfernung zur Wohnbebauung. Der Vorstand der Regionalkonferenz wird auf Anregung der deutschen Beteiligten einen neutralen Moderator in der Fachgruppe OFI einsetzen, der auf Ausgewogenheit, Chancengleichheit und Minderheitenschutz achtet.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Als nächstes steht die Bewertung der Oberflächeninfrastruktur-Varianten und das Verfassen einer Stellungnahme darüber an. Diese Stellungnahme ist für die Ausarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuches von Bedeutung. Über diese Stellungnahme werden wir gegen Ende 2019 berichten. Noch mehr Infos unter: https://regionalkonferenz-laegern.ch/news/beginn-etappe3-des-sachplanverfahrens/ Spielplatz in Bergöschingen Liebe Bürgerinnen und Bürger von Bergöschingen, im diesjährigen Bürgergespräch haben wir Ihnen die Pläne für einen Spielplatz in Bergöschingen vorgestellt. Im September sollen die Arbeiten hierfür beginnen. Wie im Bürgergespräch vereinbart, möchten wir nun gerne alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Gestaltung des Spielplatzes mitmachen möchten, ganz herzlich zu einem Gespräch über das weitere Vorgehen am Donnerstag, 18. Juli 2019 um 18.30 Uhr in den Bürgerssaal Bergöschingen einladen. Über zahlreiche Teilnehmer würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Durchführung der Richtwerteverordnung Ermittlung der Richtwerte zum 31.12.2018 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2019 die Bodenrichtwerte zum 31.12.2018 neu festgelegt. Die ermittelten Werte können bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 9/2, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., während der üblichen Dienststunden, oder auf unserer Homepage unter www.hohentengen.de / Gemeinde und Bürger / Rathaus / Bodenrichtwerte eingesehen werden. Ausnahme vom Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen Am Montag 29.Juli 2019 soll anlässlich einer Geburtstagsfeier in der Badstraße im Ortsteil Hohentengen ein Feuerwerk abgebrannt werden. Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung!

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Wir suchen zum 19.08.2019 eine Aufsichtsperson zur Begleitung unserer Kindergartenkinder zwischen Bushaltestelle Lienheim und Kindertagesstätte Lienheim (vormittags und nachmittags je 0,5 Stunden) Die Tätigkeit wird im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Frau Tanja Würz –Hauptamtsleiterin- in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 0 77 42 / 853- 20 oder E-Mail:hauptamt@hohentengen-ah.de. Freibad Hohentengen – Parksituation Liebe Besucherinnen und Besucher des Freibads, wir weisen darauf hin, dass beim Besuch unseres Freibads Ihre Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass für andere Fahrzeuge jederzeit eine ungehinderte Durchfahrt gewährleistet ist. Insbesondere Rettungs-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge müssen zu jeder Zeit ungehindert durchfahren können. Für den Einsatz von Rettungsbooten auf dem Rhein muss stets eine ungehinderte Zufahrt zum Rheinufer möglich sein. Diese Zufahrt ist als Rettungsweg / Feuerwehrzufahrt ausgewiesen und als Sperrfläche gekennzeichnet. Sie ist jederzeit frei zu halten. Wir bitten Sie ganz dringend, diese Hinweise zu beachten und bedanken uns dafür. Fahrzeuge, die die Zufahrt behindern, werden künftig abgeschleppt. Ihre Gemeindeverwaltung Einwohnermeldeamt Aufgrund von Umbauarbeiten im Einwohnermeldeamt können die Mitarbeiterinnen die Bürger und Bürgerinnen in der Zeit vom Montag, 15.07.2019 – Freitag, 19.07.2019 nur eingeschränkt bedienen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Presseinformation der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Berufsstarter erhalten Sozialversicherungsausweis Viele Jugendliche starten in den nächsten Wochen in ihr Berufsleben. Mit der Aufnahme ihrer ersten Beschäftigung erhalten die Berufsanfänger ein Anschreiben mit ihrem Sozialversicherungsausweis. Unter anderem steht in diesem wichtigen Dokument die

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Versicherungsnummer und welcher Rentenversicherungsträger für den Empfänger ein Leben lang zuständig bleibt. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg weist darauf hin, dass in der Versicherungsnummer das korrekte Geburtsdatum des Empfängers enthalten sein muss und deswegen diese Angabe im Ausweis genau überprüft werden sollte. Denn nur so ist gewährleitet, dass alle Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht werden. Sollten Daten nicht korrekt sein, ist umgehend eine Berichtigung mit einem entsprechenden Nachweis, zum Beispiel der Geburtsurkunde, zu beantragen. Seit Januar 2017 werden die persönlichen Daten auch als QR-Code auf den Ausweis gedruckt. Alte Sozialversicherungsausweise behalten ihre Gültigkeit. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer. Geht der Ausweis verloren, wird beschädigt oder ändern sich die personenbezogenen Daten, kann der Beschäftigte kostenlos einen neuen Ausweis anfordern. Am einfachsten geht dies entweder über die Krankenkasse oder über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung unter https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb. Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Bürgernetzwerk Hohentengen am Hochrhein Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie Sie zu Beginn des Jahres im Mitteilungsblatt lesen konnten, oder auch auf anderen Wegen erfahren haben, wurde am 18. Januar 2019 in unserer Gemeinde der Verein „Bürgernetzwerk Hohentengen“ gegründet. Viele Bürger sind bereits als Mitglieder registriert und erste Vorhaben laufen und weitere sind in Planung. Hiermit möchte ich Sie, liebe Mitbürger ermuntern, dem Verein beizutreten. Der Vereinsbeitrag von nur 15,- € pro Jahr für eine gesamte Familie / Lebensgemeinschaft inklusive der Kinder bis zum 18. Lebensjahr wurde bewusst familienfreundlich festgelegt. Viele Mitglieder stärken den Verein bei Projekten und Aktionen und sind förderlich für die Erlangung von dafür nötigen Zuschüssen. Werden Sie Mitglied! Mitgliedsanträge erhalten Sie bei allen Vorstandsmitgliedern und auf dem Rathaus. Sie können ihn aber auch von der Gemeindehomepage ausdrucken.

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 www.hohentengen.de –Freizeit, Tourismus—Vereine--Fördervereine--Bürgernetzwerk Geben Sie uns bitte den Mitgliedsantrag ausgefüllt zurück. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen auch im Namen des gesamten Vorstandes ganz herzlich. Wir freuen uns auf ein gutes Miteinander in unserer Gemeinde. Anton Steppeler Vorsitzender Aktion „Plastikpiraten“ Die Aktion „Plastikpiraten“ fand am 25.06.2019 am Rhein in der Nähe von der Zollbrücke statt und wurde von der Klasse 6a durchgeführt. In Projektgruppen werden bundesweit Daten zu Kunststoffvorkommen an und in deutschen Fließgewässern von Jugendlichen gesammelt. Die Kieler Forschungswerkstatt arbeitet mit den gewonnenen Daten von uns dann weiter. Es gab drei Gruppen, die jeweils eine andere Aufgabe hatten. Die Gruppe A „Müll am Flussufer“ suchte Müll in neun verschiedenen Kreisen. Die Gruppe B „Fluss Cleanup“ sammelte Müll innerhalb von 150 Metern entlang des Rheins ein und sortierte diesen. Es wurden hauptsächlich Zigarettenstummel und verschiedene Plastikteile gefunden. Die Gruppe D ,,das Reporterteam“ interviewte die Gruppen und machte Fotos von ihnen und dem gesammelten Müll. Die Klasse 6a ist sich einig, der Tag war ein sehr spannender und lehrreicher Tag. Besonders positiv war, dass wir uns für unsere Umwelt einsetzen konnten.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Zweite Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 27. Juni 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB im vereinfachten Verfahren zum zweiten Mal zu ändern und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Bebauungsplanänderung erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nrn. 863/Teil, 866/Teil, 867/Teil Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1484 Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 12. Juni 2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Ziele und Zwecke der Planung Die Anzahl der Boxen soll reduziert werden. Durch den Wegfall der Boxen besteht die Möglichkeit, im westlichen Teil der Reithalle ein Wohnbereich für die Betreiber und das Betriebspersonal einzurichten. Ebenso soll im östlichen Mitteltrakt eine Betriebswohnung entstehen. Auf das ursprünglich für Wohnen ausgewiesene Baufenster im südwestlichen Teil wird komplett verzichtet. Im nördlichen Teil der Reitsportanlage wird beabsichtigt, eine Bergehalle zu errichten. Vorgezogene Bürgerbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der zweiten Bebauungsplanänderung findet am Montag, den 22. Juli 2019, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., eine Informationsveranstaltung statt. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht in der Zeit von Dienstag, den 23. Juli 2019 bis Montag, den 26. August 2019 beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden. Hohentengen a.H., den 11. Juli 2019 gez. Martin Benz, Bürgermeister

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Öffentlich Ausgelegen M. 1:500 Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 19.03 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB Genehmigt nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a.H. Stand 12. Juni 2019 Hohentengen a. H. im Juni 2019 "Sportzentrum Teilbereich Reithalle" im Ortsteil Stetten Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze "Teilbereich Reithalle" bestehende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Sichtdreieck Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Planungsgebietsgrenze "Sportzentrum" Nebenanlagen zum Wohnbereich: Schwimmbecken, Gartenhaus, Grillplatz Reitplatz offen Fläche für Zufahrten und Stellplätze Öffentliche Verkehrsflächen Private Verkehrsflächen Füchslegraben Landwirtschaftlicher Weg Sondergebiet SO Gebäude Neu Gebäude Bestand mit Hauptfirstrichtung private Grünfläche Weidenutzung zulässig Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ bestehende Feldhecke max. Firsthöhe Offenlandbiotop Bauweise 2. Änderungsfassung 1. Änderungsfassung (a = abweichende Bauweise) 200.00 10.00 200.00 200.00 ZUFAHRT BERGEHALLE GARAGEN BERGERAUM PFERDEBOXEN REITHALLE EG + OG WOHNEN EG + OG WOHNEN PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ ZUFART FUSSBALL-PLATZ (MIT BALLFANGZAUN U. FLUTLICHTANLAGE) - TENNENPLATZ - FUSSBALL-PLATZ - RASENPLATZ - WIESEN-TRAININGSPLATZ EG NEBENRÄUME- STALL, OG WOHNEN EG STALLUNGEN, OG BERGERAUM 20.08 20.19 22.65 5.00 5.00 27.44 29.70 60.54 26.60 11.00 90.24 22.17 2.50 17.44 15.88 3.73 29.70 60.54 12.47 12.02 41.43 24.31 21.19 16.00 19.96 3.96 8.07 41.43 9.50 FLÄCHE FÜR ZUFAHRTEN UND OFFENE STELLPLÄTZE 20.32 16.22 59.00 15.00 11.00 11.00 REITPLATZ OFFEN WOHNBEREICH 1 WOHNBER. 2 7.06 10.69 10.00 5.30 17.75 8.00 42.71 33.23 2.50 17.75 10.00 42.70 33.34 2.50 44.20 NEBENANLAGEN Z. B. SCHWIMMBECKEN, GARTENHAUS, ÜBERDACHTER GRILLPLATZ ENTWURF N DN 15° - 35° a SO FH = 9.0 m 0.25 Reithalle/ Stallungen a SO II FH = 9.0 m 0.25 DN 0° - 35° Wohnbereich 1 0.50 Wohnbereich 2 / Nebenräume DN 15° - 35° SO FH = 9.0 m 0.25 a II 0.50 II 0.50 DN 15° - 35° a 0.25 SO FH = 7.0 m I Nebengebäude 0.25 H/B = 594 / 1000 (0.59m²)

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Die GMS Rheintal vorne mit dabei Voller Elan trafen sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von „Jugend trainiert für Olympia“ am Donnerstagmorgen im Langensteinstadion in Tiengen, um die Sieger im Kreisjugendfinale zu ermitteln. Auch die GMS Rheintal schickte die besten Sportler aus Primar-und Sekundarstufe, um sich mit den besten Athleten der anderen Schulen des Landkreises zu messen. Gut aufgewärmt starteten die Schüler um 9:30 Uhr in ihre ersten Wettkämpfe und kämpften sich tapfer durch die Hitze und die zahlreichen Disziplinen wie Sprint, Dauerlauf, Weitwurf und Weitsprung. Dabei stellten nicht nur die sportlichen Disziplinen und die anderen Athleten die Schülerinnen und Schüler vor Herausforderungen sondern vor allem die hohen Temperaturen machten ihnen zu schaffen. Während die Sekundarstufenschüler gegen 13:00 Uhr noch ihre letzten Reserven im 4x75 Meter Staffelrennen aufbrachten, fand für die Primarstufenschüler schon die Siegerehrung statt. Insgesamt erreichten sowohl die Mädchenmannschaft als auch die Jungenmannschaft der Sekundarstufe einen respektablen dritten Platz. Herausragende Platzierungen erkämpften die Mädchenmannschaft der Primarstufe mit einem zweiten Platz und die Jungenmannschaft der Primarstufe mit dem ersten Platz. Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen großen Dank für ihren großen Einsatz und herzlichen Glückwunsch zu den tollen Platzierungen. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in öffentlicher Sitzung am 27. Juni 2019 den Bebauungsplan „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im OT Hohentengen und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke:

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 301, 299, 290, 291, 292, 294, 295, 296, 297, 298, 289/1, 287, 286, 285, 283/1, 325, 282, 83/Teil ( L 161) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 12.06.2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Bebauungsplan „Riedäcker-Höhen“ (Gewerbegebiet) im OT Hohentengen und die Örtlichen Bauvorschriften mit Begründung einschließlich Umweltbericht und Eingriffsbewertung treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung mit Umweltbericht und Eingriffsbewertung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Ortsteil Hohentengen, Zimmer 9-2 während der üblichen bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 11. Juli 2019 Der Bürgermeister: gez. BENZ

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Wirtg Gths Whs Gar Wkst Schu Büro Btrg Whs Btrg Ust Lagg Btrg Btrg Lagg Wkst Lagg A GR GR GR GR GR GR GR GR WBF WBF GFIG GFIG GFIG GFIG GFV GFIG GFIG GFIG GFIG GFIG GFIG GFIG GFLF GFLF ANL S S S WEG A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A 4 8 12 10 16 17 15 a 9 7 a 15 11 7 Gewerbestraße Grabenäcker 816 817 818 820 814 821 811 813 823 824 833 291 294 285 287 327 325 328 328/1 326 328/2 324/1 326/1 330 326/2 326/3 334/1 332 3294 3284 3286 3286/2 3291 282 815 812 292 334/2 3019 3279 3280 3283 329 302 505 305 331 321 506 339/1 306 322 329/1 339/2 340/2 505/1 304 298 Riedäcker A 290 A 286 289/1 A A 297 A 295 Radweg Fahrbahn Oberdorfstraße S 3286/1 83 283/1 WEG 299 A Mittel-Höhen Hauptstraße A 301 296 A 825 3287 3288 3292 3293 382.00 381.00 381.00 381.00 381.00 380.00 378.00 377.00 381.00 376.50 377.50 379.50 380.50 379.00 378.00 377.50 378.50 379.50 379.50 380.00 380.00 379.50 379.00 383.00 380.50 380.00 379.00 377.50 376.50 378.50 376.50 379.00 379.00 379.50 380.00 381.00 378.00 377.00 379.50 377.00 378.50 BBP "Äußeres Ensfeld II" BBP "Äußeres Ensfeld IV" FFH L Biotop Biotop 4.00 1.50 6.50 0.50 4.00 1.50 6.50 0.50 5.00 1.50 6.50 5.00 4.00 6.50 1.50 4.00 4.00 5.00 4.00 4.00 14.82 4.00 4.00 1.50 6.50 4.00 14.44 4.00 4.00 1.50 6.50 4.00 1.50 6.50 0.50 4.00 4.00 2.50 10.00 2.50 10.00 5.00 8.00 5.00 2.50 4.00 1.50 6.50 4.00 1.50 6.50 70.00 70.00 70.00 70.00 3.00 3.00 110.00 30.00 70.00 70.00 3.00 30.00 110.00 3.00 Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Einfahrtsverbot Vorfahrt gewähren Schmutzwasserkanal Neu Regenwasserkanal Neu bestehender Mischwasserkanal Bäume Neu Oberflächenwasser Bestand Erweiterung der Feldhecke Entwicklung einer Magerwiese Biotop Zu- und Abfahrtssperre Fläche für Rigolen b = 1.50 m Landschaftsschutzgebiet Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bestehende Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Geplante Grundstücksgrenzen Gewerbegebiet GE Garage Bestand Gebäude Bestand mit Hauptfirstrichtung Öffentliche Grünflächen Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck Planungsgebietsgrenze Zeichenerklärung zulässige Dachneigungen max. zulässige Gebäudehöhe Vorfahrt Fläche von jeglicher Bebauung freizuhalten Bauweise L angrenzender Bebauungspläne (a = abweichende Bauweise) FFH Öffentlich Ausgelegen M. 1:500 Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: Bebauungsplan "Riedäcker Höhen" im Ortsteil Hohentengen 17.47 / 1 INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE Straßen- und Baugrenzenplan mit Begrünung Stand 12. Juni 2019 Hohentengen im Juni 2019 N H/B = 594 / 900 (0.53m²) A3 A4 A4 A2 A1 A1 A4 A4 A4 Nur Ausfahrt ! GE 0.8 DN 0° - 25° 392,00 m ü. NN a III 2,4 M1 Maßnahmenbeschreibung Maßnahmennummer Erläuterung der Maßnahme A1 Private Grünflächen (Gärten) A2 Erweiterung der Feldhecke A3 Entwicklung einer Magerwiese E1 A4 Baumpflanzung: 26 kleinkronige Bäume; Abstand 12 m E2 E3 E4 3.615 m² 220 m² 1.374 m² 26 St. Dachbegrünung "Ganztagesschule " Hohentengen Dachbegrünung "Kindergarten " Hohentengen Dachbegrünung "Soziales Projekt" Hohentengen Aufwertungsmaßnahmen am Sportplatz in Stetten 915 m² 600 m² 830 m² 4.930 m²/ 14 St. Umfang der Maßnahme

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Begegnungscafé mit Geflüchteten am 22 Juni Zu einem Begegnungsnachmittag auf dem Rathausplatz Hohentengen hat der Helferkreis zusammen mit der Integrationsmanagerin der Gemeinde, Christina Josten eingeladen. Geflüchtete Familien aus der Anschlussunterbringung in Hohentengen sowie Bewohner der Anschlussunterbringung in Herdern nahmen gerne das Angebot zur Begegnung und Austausch wahr. Spezialitäten aus Syrien und einheimische Backkunst fanden sich auf dem Kuchenbuffet wieder. Viele der Geflüchteten befinden sich noch in Integrationskursen, einige haben schon einen festen Arbeitsplatz. Pressemitteilung Mannheim, 04. Juli 2019 Blutspenden auch in der Sommerzeit Der DRK-Blutspendedienst bittet um Ihre Blutspende Der Sommer ist da! Endlich Sonne und Energie im Schwimmbad, im Garten oder im Urlaub tanken. Aber: Unfälle und Krankheiten machen keine Ferien. Daher bittet der DRKBlutspendedienst um Ihre Blutspende am Dienstag, dem 23.07.2019 von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr Gemeindehalle, Hansengelstr. 2 79801 Hohentengen Blutspenden werden dringend benötigt, um bei Unfällen, Operationen und Krankheiten zu helfen und Leben zu retten. So müssen allein 20 % aller Blutspenden für die Behandlung von Krebs eingesetzt werden. Auch wenn Schwimmbäder, Freizeitparks und andere Aktivitäten locken, bittet der DRK-Blutspendedienst um die Unterstützung bei der Versorgung mit Blutpräparaten. Für alle, deren Urlaub noch bevorsteht, gehört der Blutspendetermin in jedem Fall auf die Urlaubs-Vorbereitungsliste. Eine Blutspende ist auch bei sommerlichem Wetter unbedenklich. Der Blutspendedienst empfiehlt, vor der Spende ausreichend (natürlich alkoholfrei) zu trinken. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Damit Sie keinen Blutspendetermin mehr verpassen, bietet das DRK die Möglichkeit, sich über die Blutspende-App per E-Mail oder SMS an den Termin erinnern zu lassen. Zudem kann jede registrierte Blutspenderin bzw. jeder registrierte Blutspender sehen, wie vielen Patienten sie oder er bereits geholfen hat. Alle Infos hierzu unter www.spenderservice.net. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressekontakt: Stefanie Fritzsche, Tel.: 069/ 6782-163 - Fax: 069/ 6782-160 - Handy: 0174 - 3377-319 Email: s.fritzsche@blutspende.de - www.blutspende.de Fotos zum Abdruck stehen unter http://www.drk-blutspende.de/presse/index.php zur Verfügung. Pressemitteilung Mannheim, 04. Juli 2019 Blutspenden auch in der Sommerzeit Der DRK-Blutspendedienst bittet um Ihre Blutspende Der Sommer ist da! Endlich Sonne und Energie im Schwimmbad, im Garten oder im Urlaub tanken. Aber: Unfälle und Krankheiten machen keine Ferien. Daher bittet der DRKBlutspendedienst um Ihre Blutspende am Dienstag, dem 23.07.2019 von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr Gemeindehalle, Hansengelstr. 2 79801 Hohentengen Blutspenden werden dringend benötigt, um bei Unfällen, Operationen und Krankheiten zu helfen und Leben zu retten. So müssen allein 20 % aller Blutspenden für die Behandlung von Krebs eingesetzt werden. Auch wenn Schwimmbäder, Freizeitparks und andere Aktivitäten locken, bittet der DRK-Blutspendedienst um die Unterstützung bei der Versorgung mit Blutpräparaten. Für alle, deren Urlaub noch bevorsteht, gehört der Blutspendetermin in jedem Fall auf die Urlaubs-Vorbereitungsliste. Eine Blutspende ist auch bei sommerlichem Wetter unbedenklich. Der Blutspendedienst empfiehlt, vor der Spende ausreichend (natürlich alkoholfrei) zu trinken. Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Damit Sie keinen Blutspendetermin mehr verpassen, bietet das DRK die Möglichkeit, sich über die Blutspende-App per E-Mail oder SMS an den Termin erinnern zu lassen. Zudem kann jede registrierte Blutspenderin bzw. jeder registrierte Blutspender sehen, wie vielen Patienten sie oder er bereits geholfen hat. Alle Infos hierzu unter www.spenderservice.net. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 0800-1194911 und im Internet unter www.blutspende.de erhältlich. DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg - Hessen gemeinnützige GmbH - Sandhofstraße 1 - 60528 Frankfurt Pressekontakt: Stefanie Fritzsche, Tel.: 069/ 6782-163 - Fax: 069/ 6782-160 - Handy: 0174 - 3377-319 Email: s.fritzsche@blutspende.de - www.blutspende.de Fotos zum Abdruck stehen unter http://www.drk-blutspende.de/presse/index.php zur Verfügung.

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Aufarbeitung von vom Borkenkäfer befallenen Bäumen Die warme Witterung seit Anfang Juni begünstigt die Entwicklung der Borkenkäfer. Während in den unteren Lagen die erste Generation bereits ausschwärmt, ist auch in den Hochlagen massiver Stehendbefall zu verzeichnen. Nicht die bereits abgestorbenen roten Bäume sind das Problem, sondern die frischbefallenen noch grünen Bäume in der Tiefe des Waldes. Von dort geht nun die größte Gefahr aus. Die befallenen Bäume lassen sich aus der Ferne nicht erkennen. Die fichten- und tannenreichen Wälder müssen daher Baum für Baum kontrolliert werden. Die untere Forstbehörde Waldshut fordert die Waldbesitzenden des Landkreises Waldshut daher auf, ihre Wälder intensiv auf Frischbefall abzusuchen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einem Brutraumentzug beitragen. Erkennungsmerkmale befallener Bäume sind: Bohrmehlansammlungen auf der Rinde, am Stammfuß und in Spinnennetzen „Spechtsiegel“ (Stellen an der Baumrinde, an der Spechte nach Borkenkäfern gesucht haben) Grüne Nadeln am Boden kreisrunde Einbohrlöcher in der Rinde Vergilben und anschließende Rötung der Nadeln bzw. der Baumkronen Nehmen Sie unbedingt mit Ihrem zuständigen Revierleiter Kontakt auf. Er berät Sie gerne bei der Aufarbeitung und den weiteren Maßnahmen. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage (www.landkreis-waldshut.de/Kreisforstamt) und der Homepage der Waldgenossenschaft Südschwarzwald (www.wg-suedschwarzwald.de).

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 Freiwilligendienst beim Roten Kreuz bietet gute Chancen Wohin nach dem Schulabschluss? Für viele junge Frauen und Männer beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt: Die Schulzeit endet. Doch was kommt danach? Wenn man noch keinen Ausbildungs- oder Studienplatz hat, bietet sich ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) an. Für alle jungen Leute, die die Schule abgeschlossen haben oder vor einer beruflichen Neuorientierung stehen, kann ein FSJ oder ein Jahr im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sinnvoll sein. Ein solches Jahr dient der beruflichen und persönlichen Orientierung. Darüber hinaus bieten FSJ und BFD sogar die Möglichkeit, doch noch die Fachholschulreife zu erlangen, wenn man das Abitur nicht bestanden hat – oder wenn man das Gymnasium nach der elften Klasse verlassen möchte (beziehungsweise nach der zwölften Klasse bei beruflichen Gymnasien). Je nach Interesse und Eignung bietet der Kreisverband Waldshut des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) verschiedene Einsatzstellen an. Die besten Chancen, einen Vertrag für FSJ oder BFD beim Roten Kreuz hier vor Ort zu bekommen, bieten sich für junge Frauen und Männer mit PKW-Führerschein im Fahrdienst „mobilPlus“ des Kreisverbandes. Der Fahrdienst mobilPlus verfügt über eine Flotte moderner Fahrzeuge, die auch für Passagiere mit Rollstuhl geeignet sind. Die vollklimatisierten Autos sind mit elektrischer Hebebühne, Standheizung und Navigationsgerät ausgestattet. Damit chauffiert man Fahrgäste von jung bis alt zu allerlei Anlässen. Es gibt Patientenfahrten (etwa Fahrten zur Dialyse oder Fahrten zum Arzt), Einkaufsfahrten, Fahrten zum Besuch von Theater-Aufführungen oder Konzerten, Material- und Kurierfahrten, Schülertouren und Besuchsfahrten. Ein abwechslungsreicher Job also, für den ein attraktives Fahrsicherheitstraining vom DRK-Kreisverband Waldshut spendiert wird. Mehr Informationen über die Freiwilligendienste beim DRK-Kreisverband Waldshut bekommt man bei Julia Meister, Telefon 07751 8735 – 22, oder unter fsj@drk-kv-wt.de per E-Mail-Anfrage. Handwerkerferien in der Region Vom 29. Juli bis 17. August werden viele Handwerksbetriebe in den Landkreisen Konstanz, Waldshut, Tuttlingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar Betriebsurlaub machen. Daher ist in diesem Zeitraum mit einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot zu rechnen. Kunden müssen in dieser Zeit damit rechnen, dass Aufträge etwas langsamer bearbeitet werden oder auf einen Zeitpunkt nach den Handwerkerferien gelegt werden. Allerdings richten einige Kreishandwerkerschaften für dringende Probleme Notfalldienste ein. Da die Handwerkerferien mitten in die Schulferien von Baden-Württemberg fallen, wird voraussichtlich auch eine verminderte Nachfrage der Verbraucher nach Handwerkerleistungen bestehen. Insgesamt ist die Zahl der Betriebe, die die Handwerkerferien tatsäch-

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 lich nutzen, in den letzten Jahren zurückgegangen. Viele Betriebe arbeiten während des Sommers schlicht mit verkleinerter Mannschaft weiter. Tourist Information Donnerstag, 18. Juli um 19 Uhr Platzkonzert mit der Spielgemeinschaft Hohentengen/MG Kaiserstuhl um 19 Uhr am Rathausplatz Hohentengen Alle Einwohner, Gäste und Musikfreunde sind herzlich eingeladen zu einem gemütlichen Abend mit Musik und Unterhaltung. Für Ihr leibliches Wohl wird bestens gesorgt – der Verkehrsverein übernimmt die Bewirtung! Tageswanderung „Bernauer Hochtal-Steig“ Sonntag, 21. Juli 2019, Treffpunkt: 8.00 Uhr Rathausplatz Hohentengen Fahrt mit Privatautos in Fahrgemeinschaften nach Bernau Ortsteil Weierle zum Wanderparkplatz Ankenbühl. Beginn der Wanderung zum ersten Aussichtspunkt, dem Hohfelsen, dann weiter zur Neumannshütte. Das nächste Highlight ist der Aussichtspunkt am Kleinen Spießhorn mit Plattform und Viscope, das die Namen der Berge anzeigt. Weiter geht es zum Spießhorn (1349 m). Zur Halbzeitspause lädt das Bergasthaus Krunkelbachhütte ein. Von dort aus nach Absprache mit den Teilnehmern Wanderung zum Herzogenhorn (1415 m) möglich. Ansonsten geht es gleich auf Serpentinen bergab auf dem Hochtal-Steig zum Ausgangspunkt. Hier starten wir zur Heimfahrt, Abschlusshock nach Absprache. Die Wanderung findet nur bei guter Wetterlage statt. Bitte nicht vergessen: kleine Rucksackverpflegung, genügend zum Trinken, gute Wanderschuhe, Wanderstöcke, sowie der Witterung angepasste Kleidung. Wanderstrecke: ca. 16 km, mit Herzogenhorn ca. 20 km, ca. 850 Höhenmeter bis Herzogenhorn, gute Kondition erforderlich. Wanderführer: Franz Brädler, Bitte Anmeldung bis Samstag, 20. Juli bei Franz Brädler, Tel. 07742 7657 oder Email: fbraedler@web.de Tagesradtour – „Burgen & Vulkane“ Sonntag, 28. Juli 2019, Start: 8.00 Uhr am Rathaus Hohentengen Die kurzweilige Berg- und Talfahrt zu den Burgen des Hegaus startet mit einer gemeinsamen Anreise. Wir bilden Fahrgemeinschaften (Auto mit Radständer). Wir starten in Büßlingen mit der interessanten Rundtour – die viele Aussichten auf die Alpen und Einblicke in die spannende Historie der Geologie des Hegaus bietet. Die Tour führt nach Riedheim und Hilzingen, vorbei an der Heilig-Grab-kapelle Weiterdingen und der Burgruine Mägdeburg von dort führt der Weg weiter nach Engen, bergauf geht es

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2019 zum „Hegaublick“, weiter nach Tengen (alljährliche Schätzlemarkt) und dann nur noch bergab bis Büßlingen. Die Tour ist ca. 50 km, hat ca. 735 hm Anmeldung bis 24. Juli bei Frau Bärbel Schneider, Tel. 0174 4203537 oder in der Touristinfo, Tel. 07742 853-50 Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Ein dominanter Kopf Am Samstag, 13.07.2019 wandern wir und Gäste über den Sassweg durch Almwiesen von Malbun mittel - leicht auf und ab zum Sassförkle, an der Grenze zu Österreich und weiter hinauf auf den Galinakopf (2.198 m). Dort genießen alle die herrliche Rundsicht, bevor es wieder zurück nach Malbun geht. Wanderführer: Christoph Ruess, 07745-8091 Treffpunkt: 06:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Rückkehr: ca. 19:00 Uhr Info zur Tour: 750 hm Auf- und Abstieg, Länge 16 km, Gehzeit ca. 5,5 Stunden, gute Kondition und Trittsicherheit sind erforderlich, Rucksackverpflegung und reichlich zum Trinken. Stöcke, Sonnenschutz, Fahrgemeinschaften, Tomasee – die Rheinquelle Der Schwarzwaldverein Lottstetten und Gäste machen am Samstag, 27. Juli eine interessante und mittelschwere Bergwanderung zur Rheinquelle am Tomasee. Die Tour beginnt auf dem Oberalppass. Wanderführer: Thomas Güntert, Tel. 07745-7058 oder T.Guentert@gmx.de Treffpunkt: 06:30 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Rückkehr: 20:00 Uhr Info zur Tour: 600 hm, Länge 12 km Gehzeit, Rucksackverpflegung und ausreichend zum Trinken, Stöcke, Sonnenschutz, Preis, Bild ?, Fahrgemeinschaften, Abschlußhock In der Maighelshütte (SFr. mitnehmen) Sammeltermine Biotonne am 18. Juli 2019 Restmüll am 25. Juli 2019

Nr. 14 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Veranstaltungskalender 13. Juli 2019 Papiersammlung Bonanza-Club Hohentengen 17. Juli 2010 Choral-Festival Kaiserstuhl Spüielgemeinschaft MV HohentengenMG Kaiserstuhl 19. Juli 2019 Schulabschlussfeier GMS Rheintal (Mehrzweckhalle Hohentengen 20./21. Juli 2019 F ood-Truck-Festival auf dem Rathausplatz, Gelbjackenhansele Narrenzunft Hohentengen 23. Juli 2019 Blutspende und 50 Jahre Blutspende in Hohentengen DRK Hohentengen Das KAKERLKI Clowntheater – mit ihrem Kochstudio für Kinder und Kindsköpfe In Zusammenarbeit mit den Kurverwaltungen und anderen Partnern wie Kommunen, Vereinen und Verbänden, hat die Abt. Jugend, Bildung und Prävention des Landkreises Waldshut auch in diesem Jahr eine Kindertheatertournee mit den Kakerlakis organisiert. "Oh Spaghetti oder Kakerlaki mit Allem, extra scharf! so heißt das diesjährige Programm mit den Starköchen Beppo und Ferdinant. Die beiden Clowns vom Kakerlaki Kochstudio bieten eine Küchenschlacht der Sonderklasse. Extra scharf und ziemlich heiß angerichtet, gewürzt mit viel Humor und schrägen Einfällen, kochen sich die Kakerlakis einmal um die Welt. Da tanzt der Ferdinant Samba zur Gemüsesuppe, Beppo fischt unheimliche Dinge aus dem Kochtopf und zu guter Letzt, wenn der letzte Arme Ritter frisch vom Grill endlich verspeist ist, wird jeder satt und zufrieden nach Hause gehen. Termine: 12.07. Wehr, 15.07. Nöggenschwiel, 07.08. Dogern, 08.08. Todtmoos, 12.08. Eggingen, 13.08. Görwihl, 14.08. Stühlingen, 15.08. Menzenschwand, 16.08. Lauchringen, 19.08. Herrischried, 22.08. Bonndorf, 23.08. Höchenschwand, 26.08. Birkendorf, 27.08. Häusern, 28.08. Bernau, 29.08. Rickenbach, 03.09. Klettgau, 04.09. Murg und Jestetten, 05.09. St. Blasien, 08.09. Albbruck, Die genauen Spielorte und –zeiten erfahren Sie über die jeweiligen Tourist-Infos bzw. Kurverwaltungen. Die Volkshochschule Waldshut bietet am Freitag 26.07.2019 eine Tagesfahrt nach Dijon (Burgund) an. In Dijon, am Kreuzungspunkt uralter Handelswege und Sitz der bedeutendsten Herzöge ist die Heimat architektonischer und kultureller Sehenswürdigkeiten. Nicht zu vergessen die kulinarischen Genüsse: Wein- und Senfspezialitäten sind Synonyme für die Stadt der 100 Kirchtürme. Die Fußgängerzone von Dijon ist von mittelalterlichen Häusern, Kirchen und Renaissance-Palästen gesäumt. Ob Sie sich an der Place de la Libération – einem der schönsten Plätze Frankreichs – in einem Straßencafé niederlassen, die charmanten kleinen Läden durchstreifen oder die Sehenswürdigkeiten in der denkmalgeschützten Altstadt entdecken: In Dijon werden alle fündig, die die französische art de vivre lieben! Mit nach Hause nehmen können Sie nicht nur Ihre Eindrücke, sondern

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