Mitteilungsblatt Nr. 15 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Juli 2019.

Nr. 15 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Der Hegering informiert: Autofahrer aufgepasst / Liebestolle Rehe machen Straßen unsicher! Von Mitte Juli bis Mitte August hat das Liebesleben der Rehe in Feld und Flur Hochkonjunktur. Rehböcke und Ricken, die sich jetzt paaren, sind blind vor Liebe und kreuzen auch tagsüber oft und völlig sorglos selbst stark befahrene Straßen. Schwere Zusammenstöße zwischen Mensch und Tier können häufig vermieden werden, wenn vorsichtig und vorausschauend gefahren wird. Vor allem in waldreichen Gebieten sollten Autofahrer stets aufmerksam fahren und die Straßenränder im Auge behalten. Erscheint Wild am Straßenrand sollte das Licht sofort abgeblendet, gebremst (soweit dies ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs geht) und gehupt werden. Noch etwas ist zu beachten: Wo ein Reh die Straße kreuzt, folgt meist auch ein zweites. Denn findet ein Rehbock endlich das Objekt seiner Begierde - eine paarungsbereite Ricke - verfolgt er es mit unglaublicher Ausdauer. Deshalb eine Bitte an die Autofahrer: Sind Sie gerade in dieser Jahreszeit besonders aufmerksam, wenn Sie Wild am Straßenrand sehen. Hinweis zur korrekten Überweisung der Müllgebühren Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft versandte vom 05.06.2019 bis zum 03.07.2019 an alle Haushalte die Müllgebühren-Vorauszahlungsbescheide für 2019. Auf dem Gebührenbescheid wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 2019 eine neue Bankverbindung gilt und dass Überweisungen ausschließlich auf diese neue Bankverbindung zu leisten sind. Leider muss der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft feststellen, dass die Müllgebühren immer noch auf das bis 31.12.2018 geltende Müllgebührenkonto überwiesen werden. Dies verursacht einen erheblichen Mehraufwand, da in jedem Einzelfall die eingegangenen Müllgebühren auf das neue Konto umgebucht werden müssen. Bei über 60.000 Bescheidempfängern verursacht dies einen erheblichen Mehraufwand. Aus diesem Anlass bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft alle Kunden, die Haus- müllgebühren ausschließlich auf das in den Müllgebührenbescheiden genannte Konto zu überweisen. Die IBAN der neuen Bankverbindung lautet: DE46 6845 2290 0077 0839 88. Ferner ist im Betreff der Überweisung unbedingt die neue zehnstellige Kundenkontonummer anzugeben. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Kundenkontonummer nicht durch Leerstellen unterbrochen werden darf, sondern als fortlaufende Zifferfolge ohne Unterbruch anzugeben ist. Schließlich bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um Angabe des korrekten Zahlbetrages und Bescheidempfängers. Der Zahlbetrag ist im Müllgebührenvorauszahlungsbescheid für 2019 ausgewiesen als „Summe Vorauszahlungsgebühr für 2019“.

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