Mitteilungsblatt Nr. 16 / 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. August 2019.

Nr. 16-17 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Straßensperrung Vollsperrung des Bereichs Abbergerstraße 17 bis Bergstraße 8 im Ortsteil Hohentengen aufgrund von Bauarbeiten Aufgrund von Nahwärmeleitungsarbeiten muss der Bereich Abbergerstraße 17 bis Bergstraße 8 im Ortsteil Hohentengen bis 20. September 2019 für den Gesamtverkehr gesperrt bleiben. Die Sperrung erfolgt abschnittsweise, so dass entweder die Abbergerstraße oder die Bergstraße befahrbar ist. Die Umleitung erfolgt über Schulstraße – Fluhstraße – Kirchstraße – Hansengelstraße und umgekehrt. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis. Freibad Hohentengen – Parksituation Liebe Besucherinnen und Besucher des Freibads, wir weisen darauf hin, dass beim Besuch unseres Freibads Ihre Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass für andere Fahrzeuge jederzeit eine ungehinderte Durchfahrt gewährleistet ist. Insbesondere Rettungs-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge müssen zu jeder Zeit ungehindert durchfahren können. Für den Einsatz von Rettungsbooten auf dem Rhein muss stets eine ungehinderte Zufahrt zum Rheinufer möglich sein. Diese Zufahrt ist als Rettungsweg / Feuerwehrzufahrt ausgewiesen und als Sperrfläche gekennzeichnet. Sie ist jederzeit frei zu halten. Wir bitten Sie ganz dringend, diese Hinweise zu beachten und bedanken uns dafür. Fahrzeuge, die die Zufahrt behindern, werden künftig abgeschleppt. Ihre Gemeindeverwaltung Parken auf Gehwegen Wir weisen darauf hin, dass nach der Straßenverkehrsordnung das Parken auf Gehwegen grundsätzlich unzulässig und nur dort erlaubt ist, wo dies durch ein Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung ausdrücklich zugelassen ist. Das unzulässige Parken auf Gehwegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.

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