Mitteilungsblatt Nr. 16 / 17 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. August 2019.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 16-17 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Änderung der Satzung zur Festlegung des bebauten Gebietes Guggenmühle-Schloßäcker, Gemarkung Hohentengen als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vom 18. Oktober 1994 im vereinfachten Verfahren Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 25.07.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die Satzung zur Festlegung des bebauten Gebietes Guggenmühle-Schloßäcker, Gemarkung Hohentengen, als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vom 18. Oktober 1994 im vereinfachten Verfahren zu ändern. Der Änderungsbereich erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen Flst.-Nrn. 1713, 1713/15, 1713/16, 1713/24, 1713/27 und 1713/28. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 16.07.2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Ziele und Zwecke der Planung Durch die Verschiebung der Baugrenzen soll eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke gewährleistet werden. Die bestehende Grundflächenzahl wird nicht verändert. Der Entwurf der Satzungsänderung wird mit Begründung von Montag, den 12. August 2019 bis einschließlich Montag, den 16. September 2019 (Auslegungsfrist) beim Bürgermeisteramt 79801 Hohentengen am Hochrhein, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Hohentengen am Hochrhein, den 08.08.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

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