Mitteilungsblatt Nr. 18 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 5. September 2019.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 18 / 2019 Eine Anmeldung ist erwünscht: VdK-Landesverband, Anita Unger, Johannesstraße 22, a.unger@vdk.de oder per Telefon (0711) 61956-52 oder Fax 61956-99. jobcenter.digital – ein neues Online-Angebot der Jobcenter Für Kunden der Jobcenter gibt es ein neues Online-Angebot. Unter www.jobcenter.digital können sie nun erstmals Anliegen auch online erledigen. Unter anderem stehen der Antrag auf Weiterbewilligung von Leistungen und die Mitteilung von Veränderungen als moderne Online-Services zur Verfügung. Zahlreiche Informationen rund um die Grundsicherung ergänzen diese Internetseiten. Nach dem erfolgreichen Start soll das Angebot fortlaufend ausgebaut werden, betonte kürzlich die Bundesagentur für Arbeit (BA). Möglich geworden sei dieses Online-Angebot durch ein bundesweites BA-Projekt. Ein wichtiges Argument für dessen Umsetzung sei das Onlinezugangsgesetz von 2017, so die Bundesagentur. Dieses Gesetz verpflichte Verwaltungen, ihre Dienstleistungen bis zum Jahr 2022 weitgehend zu digitalisieren. Versicherungsschutz für Kinder am Arbeitsplatz UKBW unterstützt bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei öffentlichen Arbeitgebern Kinder, die wegen fehlender Betreuungsmöglichkeiten mit zur Arbeit gebracht werden, sind ab sofort unfallversichert. Das hat der Vorstand der Unfallkasse Baden-Württemberg in seiner letzten Sitzung im Mai beschlossen. „Als familienfreundlicher Arbeitgeber ist uns eine umfassende Absicherung unserer Versicherten und unserer Mitgliedsunternehmen ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden wir zukünftig auch Kinder unserer Versicherten, die in Notlagen bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten mit in die Betriebsstätte gebracht werden, gegen dort eintretende Unfälle absichern“, stellt Klaus Jehle, Vorstandsvorsitzender der UKBW und Bürgermeister der Gemeinde Hohberg, fest. Für die UKBW sei es selbstverständlich, öffentliche Arbeitgeber bei ihren Angeboten der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Mit dem Angebot der Betreuung am Arbeitsplatz stelle sich auch die Frage des Unfallversicherungs-schutzes. „Als Bürgermeister weiß ich, wie wichtig es ist, dass Beschäftigte und ihre Kinder, die sie im Notfall mit zur Arbeit bringen, abgesichert sind. Als gesetzlicher Unfallversicherer für das Land und die Kommunen gehen wir hier mit gutem Beispiel voran: Mit der neuen Satzungsänderung erhalten die Kinder ab sofort im Falle eines Unfalles die gleiche umfangreiche Absicherung wie alle bei der Unfallkasse Baden-Württemberg Versicherten. Die öffentlichen Arbeitgeber profitieren ebenfalls und sind bei einem eventuell auftretenden Unfall von der Haftung freigestellt“, stellt Klaus Jehle fest.

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