Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. September 2019.

Nr. 19 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artensterben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzgebieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist. Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 veröffentlichten, europaweiten Studie deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mitteln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu 6.: Änderung des § 71 Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzupassen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes Einfügung der §§ 2a und 2b § 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirtschaftlichen Betriebsführung und der Lebensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Erwägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenvielfalt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fassung bewirtschaftet werden sollen. § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hinsicht negativ auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Le-

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