Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. September 2019.

Nr. 19 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 In diesem wasserrechtlichen Verfahren wurde vom 07.01.2019 bis 06.02.2019 die Auslegung der Antragsunterlagen durchgeführt. Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der eingegangenen Stellungnahmen mit der Kraftwerk Reckingen AG als Antragstellerin, den Behörden und Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, findet der Erörterungstermin von Mittwoch, den 23.10.2019, bis Freitag, den 25.10.2019, jeweils von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr, im Inselpavillon Küssaberg, Gemeindezentrum, 79790 Küssaberg statt. Bei Bedarf kann der Erörterungstermin bis Samstag, den 26.10.2019, verlängert werden. Die Benachrichtigung über diesen Erörterungstermin erfolgt nach §§ 93 Abs. 1 WG, 73 Abs. 6 Satz 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) durch ortsübliche Bekanntmachung. Sie wird zudem im Internet des Regierungspräsidiums veröffentlicht. Die Einwender werden zusätzlich schriftlich benachrichtigt. Es wird auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an dem Termin ist nicht verpflichtend. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. Unabhängig von der Teilnahme wird die Zulassungsbehörde die im Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden. Die Vertretung durch einen Vertreter ist möglich. Die Vollmacht ist in diesem Fall spätestens im Termin schriftlich zu übergeben. Kosten und Aufwendungen, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin (auch für einen Vertreter bzw. Bevollmächtigten) entstehen, können nicht erstattet werden. Die Erörterungsverhandlung ist nach dem Verfahrensrecht grundsätzlich nicht öffentlich. Es ist aber zulässig und vorgesehen, öffentlich zu verhandeln, soweit keiner der Beteiligten widerspricht. Die Erörterung stellt, sofern und soweit diese unter Zulassung der Öffentlichkeit durchgeführt wird, die Erörterung der von der betroffenen Öffentlichkeit erhobenen Einwendungen i. S. v. § 18 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V m. § 73 Abs. 6 LVwVfG dar. Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren vom Referat 51 (Recht und Verwaltung) und Referat 57 (Wasserstraßen) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten sowie die fachlich mit dem Verfahren befassten Behörden zur Auswertung weitergegeben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das wasserrechtliche Verfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Bst. e DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger

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