Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. September 2019.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 19 / 2019 als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Freiburg (u. a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar über den Link in der Fußzeile der Internetseite oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Documents/Datenschutzerklaerung_RPen.pdf Hohentengen am Hochrhein, den 19.09.2019 Im Auftrag Gemeinde Hohentengen am Hochrhein gez. Benz, Bürgermeister Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz  „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“durchgeführt. Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020. Die Eintragungsliste für die Gemeinde Hohentengen am Hochrhein wird in der Zeit vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020 im Rathaus, Zimmer Nr. 1, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H. zu folgenden Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich. Zur Eintragung in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur berechtigt, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

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