Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend zu machen. Küssaberg, den 25.01.2019 Hohentengen a.H., den 24.01.2019 Martin Benz Verbandsvorsitzender Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit Fragen zur Krankenversicherung Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten

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