Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN A.H. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 06.12.2018 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 18.340.000 € davon im Verwaltungshaushalt 12.287.100 € im Vermögenshaushalt 6.052.900 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung ) von 1.000.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2.027.300 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) f ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 06.12.2018 gez. Benz Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit von

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