Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Freitag, 25. Januar 2019 bis Montag, 04. Februar 2019 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 15.01.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 24. Januar 2019 gez. Benz Bürgermeister BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBS GEMEINDE-ENTWICKLUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 VOM 01. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 60.230 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 4.610.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehen in Höhe von 3.600.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, November 2018 Der Bürgermeister gez. Benz

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