Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Zeit von Freitag, 25. Januar 2019 bis Montag 04. Februar 2019, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 15.01.2019 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 24. Januar 2019 Der Bürgermeister: gez. Benz Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB für den Bereich „Äußere Klausen“ im OT Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Klausen“ im Ortsteil Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1505/3 (Teilfläche), Flst.-Nr. 1510 (Teilfläche) und Flst.-Nr. 83 (Teilfäche). Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.01.2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Begründung und Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Begrünung von Montag, den 04. Februar 2019 bis einschließlich Montag, den 04. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 24.01.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

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