Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2017 die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssaberg, Ortsteil Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt Waldshut als zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Verletzung von Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan. Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Än Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.10 punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufste Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssaberg Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt Wa zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Verlet Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehenden Punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18 punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Au Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssab Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Ve Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehend im Zuge der Aufstellung des -Erweiterung und 1.

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0