Mitteilungsblatt Nr. 2 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 24. Januar 2019.

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Nr. 2 · 24. Januar 2019 · Jahrgang 44 Die Vorschulkinder von der Kita „PFIFFIKUS“/Herdern haben heute alle ihren Fußgängerführerschein, bei Herrn Thorsten Stauch von der Verkehrswacht Waldshut-Tiengen, bestanden. Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Vorankündigung: Die diesjährigen Bürgergespräche finden statt: 24. Januar 2019 20.00 Uhr in Herdern, im Bürgerhaus, Bürgerhaus 28. Januar 2019 20.00 Uhr in Lienheim, Bürgerhaus 29. Januar 2019 20.00 Uhr in Stetten, ehemaliges Schulgebäude 31. Januar 2019 20.00 Uhr in Günzgen, Dorfhus 04. Februar 2019 20.00 Uhr in Bergöschingen, Feuerwehrhaus 05. Februar 2019 20.00 Uhr in Hohentengen, im Sitzungssaal Rathaus Hohentengen In den Bürgergesprächen können Sie sich über Ihre Wohnortgemeinde informieren und das ein oder andere Interessante erfahren. Zu den Bürgergesprächen sind alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Atommüllendlager BFE-Infoveranstaltungen zum Beginn von Etappe 3 Veranstaltungstermine: 28. Januar 2019, 19.00 Uhr, Stadthalle Laufenburg (CH) 29. Januar 2019, 19.00 Uhr, Stadthalle Bülach 31. Januar 2019, 19.00 Uhr, Gemeindehalle Jestetten Friedhof Hohentengen In Kürze beginnt die katholische Kirchengemeinde mit der Außensanierung der Kirche St. Maria im Ortsteil Hohentengen. Im Zuge der Bauarbeiten kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung der Wege im Friedhof kommen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN A.H. FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2019 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der geltenden Fassung, hat der Gemeinderat am 06.12.2018 folgende Hauhsaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 18.340.000 € davon im Verwaltungshaushalt 12.287.100 € im Vermögenshaushalt 6.052.900 € 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung ) von 1.000.000 € 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 2.027.300 € § 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 € § 3 Die Hebesätze werden festgesetzt ( nachrichtlich ) 1. für die Grundsteuer a) f ür die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A ) auf 320 v. H b) für die Grundstücke ( Grundsteuer B ) auf 320 v. H. der Steuermessbeträge 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H. der Steuermessbeträge Hohentengen am Hochrhein, den 06.12.2018 gez. Benz Bürgermeister Die Bekanntmachung erfolgt, aufgrund der Gemeindeordnung, unter dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 in der Zeit von

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Freitag, 25. Januar 2019 bis Montag, 04. Februar 2019 je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 3, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 15.01.2019 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes bestätigt und die erforderliche Genehmigung erteilt. Hohentengen am Hochrhein, den 24. Januar 2019 gez. Benz Bürgermeister BEKANNTMACHUNG FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBS GEMEINDE-ENTWICKLUNG DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 VOM 01. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 60.230 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 4.610.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehen in Höhe von 3.600.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, November 2018 Der Bürgermeister gez. Benz

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindeentwicklung für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Zeit von Freitag, 25. Januar 2019 bis Montag 04. Februar 2019, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 15.01.2019 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 24. Januar 2019 Der Bürgermeister: gez. Benz FESTSTELLUNG DES WIRTSCHAFTSPLANES DES EIGENBETRIEBS MODERNE KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE DER GEMEINDE HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2019 VOM 01. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 33.163 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 583.895 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2019 vorgesehen in Höhe von 40.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2019 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, November 2018 Der Bürgermeister gez. Benz

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Moderne Kommunikationstechnologie für das Wirtschaftsjahr 2019 in der Zeit von Freitag, 25. Januar 2019 bis Montag 04. Februar 2019, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 15.01.2019 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 24. Januar 2019 Der Bürgermeister: gez. Benz Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 13a BauGB für den Bereich „Äußere Klausen“ im OT Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 17.01.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Äußere Klausen“ im Ortsteil Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1505/3 (Teilfläche), Flst.-Nr. 1510 (Teilfläche) und Flst.-Nr. 83 (Teilfäche). Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 08.01.2019 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird mit Begründung und Straßen- und Baugrenzenplan einschließlich Begrünung von Montag, den 04. Februar 2019 bis einschließlich Montag, den 04. März 2019 bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Gemeindeverwaltung, Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, 79801 Hohentengen am Hochrhein, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Hohentengen a.H., den 24.01.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Öffentlich Au Genehmigt Der Bürgermeister: nach § 3 Abs. 2 Ba in der Zeit vom bis Die öffentliche Bek erfolgte am Der Bürgermeister nach § 10 Abs. 2 u vorhabenbezo M. 1:500 im beschleunig Straßen Planung Hohentengen Stand 08. Janu "ÄUßERE KLA Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum MFH Mehrfamilienhaus TG Tiefgarage Gebäudenummerierung Spielplatz WA MFH DN 0 - 3° a 1 - 6 FD 0.4 1.2 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise zulässige Dachform III 1 3 2 3.50 3.51 6.33 5.88 4.96 5.88 4.96 12.21 2.73 5 4 6 5.88 6.33 5.00 19.50 7.25 19.50 7.25 19.50 13.85 4.73 3.44 3.51 6.33 9.07 23.17 8.53 23.17 9.07 0.36 Spielplatz 140 m² 6.31 7.80 5.02 10.82 4.98 7.94 5.63 11.24 16.89 5.63 11.24 21.28 1.50 5.50 5.00 1.96 5.50 0.71 2.07 5.50 2.41 11.24 12.52 10.82 4.98 16.72 10.82 4.98 12.33 1.00 19.50 7.25 19.50 7.25 19.50 6.33 11.39 11.22 TG TG TG 3 CP 3 CP 1 CP 3 CP Mü Mü Mü Mü DN 300, 16‰> DN300, 8,4‰ > DN300, 21‰ Mü 1 CP TG TG < DN 300, 20‰ < DN 300, 100‰ 50cmBankett ST 4 ST 11 ST 12 FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° Gehweg ST 1 ST5 ST 7 ST 8 ST 9 ST 10 8 WE WE WE Gehweg 6 CP 2 CP 3 CP 2 CP FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° FD, DN 0-3° 8 WE 5 WE 8 WE 8 6 110.00 110.00 3.00 N max. First- Attikahöhe 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 367.80 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 370.28 m ü. NN 1 3 4 5 6 2 Haus Nr. H/B = 297 / 841 (0.25m²) Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan M. 1:500 TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB 18.37 Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Hohentengen im Januar 2019 Stand 08. Januar 2019 "ÄUßERE KLAUSEN" im Ortsteil Hohentengen Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum MFH Mehrfamilienhaus TG Tiefgarage Gebäudenummerierung Spielplatz WA MFH DN 0 - 3° a 1 - 6 FD 0.4 1.2 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise zulässige Dachform III 3 3.50 3.51 6.33 5.88 4.96 6 5.00 19.50 7.25 13.85 4.73 3.44 9.07 23.17 Spielplatz 140 m² 6.31 7.80 5.02 10.82 4.98 7.94 5.63 1.96 5.50 0.71 11.24 12.52 10.82 4.98 1.00 19.50 7.25 11.22 TG 3 CP 1 CP 3 CP Mü Mü ‰ > DN300, 21‰ Mü TG 50cm Bankett ST 11 ST 12 FD, DN 0-3° ST5 ST 7 ST 10 WE E 2 CP 0-3° FD, DN 0-3° 8 WE 6 H/B = 297 / 841 (0.25m²) Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB vorhabenbezogener Bebauungsplan M. 1:500 im beschleunigten Verfahren gemäß §13 a BauGB Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. "ÄUßERE KLAUSEN" im Ortsteil Hohentengen chenerklärung Planungsgebietsgrenze Sichtdreieck bestehende Grundstücksgrenzen Geplante Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Zu- und Abfahrtssperre Baugrenzen Öffentliche Verkehrsflächen Wohngebiet Allgemein WA Private Verkehrsflächen Öffentliche Grünflächen Private Grünflächen Gebäude Neu Von jeglicher Bebauung freizuhalten Carport, Müllraum MFH Mehrfamilienhaus G Tiefgarage Gebäudenummerierung 6 Fläche für Rigolen Bestehende Schmutzwasser Schmutzwasser Neu

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.10.2017 die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssaberg, Ortsteil Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt Waldshut als zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Verletzung von Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehenden Lageplan. Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Än Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.10 punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufste Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssaberg Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt Wa zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Verlet Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehenden Punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Ortsteil Kadelburg Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 18 punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Au Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“ in Küssab Kadelburg beschlossen. Mit Schreiben vom 10.01.2019 hat das Landratsamt zuständige Baurechtsbehörde diese Änderung nunmehr genehmigt. Eine Ve Rechtsvorschriften wurde dabei nicht geltend gemacht. Die räumlichen Geltungsbereiche der Änderung ergeben sich aus dem nachstehend im Zuge der Aufstellung des -Erweiterung und 1.

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg kann einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 39 sowie im Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehenden Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. 8 Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ort Kadelburg kann einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rath Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 39 sowie im Rathaus Hohentengen, Kirchstraß Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hinausgehen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung einsehen und über d Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB eine Verletzung der i 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften ü das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich wer wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlasse Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO in Punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg 8 Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksa Die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderun Kadelburg kann einschließlich Begründung und der zusammenfassenden Erklärung Küssaberg, Gemeindezentrum, Zimmer 39 sowie im Rathaus Hohentengen, Kir Zimmer 9/2 während der üblichen jeweils bekannten, über die Sprechzeiten hina Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung einsehen und Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB eine Verletzu 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorsch unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorsc das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtl wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gege Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden sind. Der Sachverha Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs beg ist darzulegen. Punktuelle Änderungen des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neunschwanz-Erweiterung und 1. Änderung“, Ortsteil Kadelburg

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 5 GemO in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden ist. Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend zu machen. Küssaberg, den 25.01.2019 Hohentengen a.H., den 24.01.2019 Martin Benz Verbandsvorsitzender Mikrozensus 2019 befasst sich vertieft mit Fragen zur Krankenversicherung Interviewer befragen rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, informiert die Presse, dass der Mikrozensus 2019 beginnt. Über das ganze Jahr 2019 werden dazu in über 900 Gemeinden rund 51 000 Haushalte in Baden-Württemberg von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Frau Dr. Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte um ihre Mitwirkung. Was ist der Mikrozensus? Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt. Wer wird für die Erhebung ausgewählt? In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt. Wie läuft die Befragung ab? Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden. Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Weitere Informationen zum Mikrozensus: www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus. Kontakt: Pressestelle, Tel.: 0711/641-2451, pressestelle@stala.bwl.de. Fachliche Rückfragen: Tel. (0711) 641 -2513 oder -2523, mikrozensus@stala.bwl.de Landfrauen Stetten-Günzgen Wir laden alle interessierten Bürger zu einem Bildvortrag Panamericana von Kanada nach Argentinien Am Montag 28. Januar 2019 um 19.30 Uhr im Dorfhus Günzgen ein. David Etspüler und seine Freundin werden von ihrer einjährigen Amerikareise berichten. Anmeldung der Schulanfänger 2019 In diesem Jahr werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2019 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Oktober 2019 und 30. Juni 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schulpflichtigen Kindes. Die Anmeldung der kommenden Erstklässler erfolgt am Mittwoch, 13. Februar 2019 und Donnerstag, 14. Februar 2019 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Sekretariat der GMS Rheintal Standort Hohentengen (Schulstr.12). Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Alle im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden. Eventuelle Anträge auf Zurückstellung sollten an diesem Termin gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Timo Feigl, Schulleiter

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule? Eine Gemeinschaftsschule – was um alles in der Welt soll das sein? So oder so ähnlich klingt eine immer noch weit verbreitete Reaktion, sobald die Rede auf diese neue Schulart kommt. Gerade bei den jüngsten Informationsveranstaltungen für die Eltern der Kinder aus den vierten Klassen ist einmal mehr deutlich geworden, dass die Gemeinschaftsschule vielen nach wie vor gänzlich unbekannt ist. Selbst die Tatsache, dass sich eine solche Schule in der eigenen Gemeinde befindet, hat sich noch nicht bei allen herumgesprochen. Andererseits: Woher sollten sie es auch wissen? Als die Eltern selbst damals die Schule verlassen hatten, gab es diese neue Schulform schließlich noch gar nicht und die Schulen in Hohentengen und Rheinheim waren noch Haupt- oder Werkrealschulen. Falls es Ihnen nun genauso geht und auch Sie noch nie etwas von Lernateliers, kooperativem oder sozialem Lernen oder Lerncoaching gehört haben, würden wir uns über einen Besuch auf unserer Homepage www.gemeinschaftsschule-rheintal.de sehr freuen. Dort finden Sie im Menü „Unsere Schule“ unter dem Stichwort „Schulporträt“ alle wichtigen Informationen über die elementaren Grundlagen der Gemeinschaftsschule. Noch viel mehr freuen würden wir uns allerdings, wenn Sie uns am Tag der offenen Tür am 23. Februar besuchen würden, um sich persönlich ein Bild von unserer Schule zu machen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Mit großen Aufgaben ins neue Jahr Mit gleich mehreren großen Aufgaben vor Augen startet die GMS Rheintal ins neue Jahr. Ganz oben auf der To-do-Liste: Der weitere Ausbau der Digitalisierung. Dazu zählen in erster Linie die Anschaffung einer großen Zahl neuer Geräte sowie deren Einbindung in

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 den Schulalltag. Eine Aufgabe, die für alle Beteiligten - Schüler, Eltern und Lehrer - eine große Herausforderung darstellt. Zudem wird die Schulentwicklung mit ausgewählten Teams passend zum neuen Leitbild umorganisiert. Auf diese Weise werden sowohl frische Akzente gesetzt als auch alle Kolleginnen und Kollegen in die weitere Entwicklung mit einbezogen. Insbesondere der Ausbau des sportlichen Profils steht dabei im Vordergrund. Schließlich gibt es von Seiten des Kultusministeriums ab dem kommenden Schuljahr eine neue Prüfungsordnung, auf die sich Lehrer und Schüler gleichermaßen einstellen und vorbereiten müssen. Es wird also garantiert nicht langweilig und wir wünschen allen Beteiligten viel Erfolg bei der Umsetzung ihrer Aufgaben im neuen Jahr. Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal Einladung zu der am Mittwoch, den 23.01.2019 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in Dettighofen, Berwanger Straße 5, 79802 Dettighofen stattfindenden öffentlichen Verbandsversammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal Tagesordnung: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2017 2. B eratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung der Wasserleitung inkl. Steuerkabel zwischen Lüfterschacht Bühl und HB Bühl 3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2019 4. K enntnisgabe über die Vereinbarung der Nachentschädigung für Mastrechte mit dem EKS Schaffhausen 5. Information über die Wasserwerte aus der Grundwasserdatenbank 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge, Bekanntgaben Marion Frei Verbandsvorsitzende VHS Hohentengen Neuer Entspannungskurs Leitung: Sylvia Schmidt, Tel.: 07742/2219 Beginn: Donnerstag, 31.Januar 2019 von 18.45 bis 19.45 Uhr. Zum Inhalt:Beruflicher Stress lässt sich kaum vermeiden. Termine und Zeitdruck stellen hohe Anforderungen an unsere körperliche und geistige Leistungsbereitschaft. Mit autogenem Training und progressiver Muskelentspannung und Meditation legen Sie die innere Unruhe ab. Kursgebühr: 50,- Euro für 15 mal 60 Minuten. Anmeldung bitte an die Kursleiterin

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Stellenangebot Das Landratsamt Waldshut - Amt für Kreisschulen und Liegenschaften - hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Elektrofachkraft in Vollzeit zu besetzen. Die Einstellung richtet sich nach den geltenden Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die ausführliche Ausschreibung mit den Stelleninhalten sowie unser Anforderungsprofil finden Sie auf unserer Homepage unter www.landkreis-waldshut.de. Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns Sie kennenzulernen. Bewerben Sie sich jetzt online unter www.landkreis-waldshut.de. Alternativ senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis spätestens 03.02.2019 an das Landratsamt Waldshut, Haupt- und Personalamt, Kaiserstraße 110 in 79761 Waldshut-Tiengen. Lust auf Weiterbildung nach der Berufsausbildung? Fachhochschulreife – Abitur!!! Informationsveranstaltung am Samstag, 09.02.2019 um 10:30 Uhr an der Gewerbeschule Bad Säckingen An diesem Samstag findet von 9:30 – 13:00 Uhr der Berufsinformationstag an den beruflichen Schulen in Bad Säckingen statt. Wir bieten als einzige öffentliche Schule des zweiten Bildungsweges zwischen Freiburg, Donaueschingen und Singen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung folgende Möglichkeiten der Weiterbildung: Fachhochschulreife am BKFH (Einjähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife in gewerblicher Richtung – Schwerpunkt Technik /Physik oder in hauswirtschaftlich-sozialpädagogischer Richtung – Schwerpunkt Biologie, 1 Jahr Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen aller Fachrichtungen bundesweit. Abitur an der TO (Technische Oberschule, 2 Jahre Vollzeitunterricht). Zugang zu allen Fachhochschulen, Dualen Hochschulen, Berufsakademien, pädagogischen Hochschulen und Universitäten der Bundesrepublik Deutschland. Der Besuch dieser Schularten ist kostenlos und kann nach BAföG gefördert werden. Die erworbenen Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Anmeldungen für das Schuljahr 2019/20 werden ab sofort entgegengenommen. Unterrichtsbeginn ist am 11. September 2019. Weitere Informationen und Beratung: Im Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2 Tel.: 07761/560920 oder im Internet: www.gwsbs.de

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Robert-Schumann-Realschule-Realschule Waldshut Tag der offenen Tür Dienstag, 12. Februar 2019 Begrüßung: 16.00 Uhr Die Robert-Schumann-Realschule stellt sich vor. Lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns. DRK-Fastnachtbasar und viermal närrische Nachlese Der beliebte Fastnachtbasar im „Kleiderladen“ vom Waldshuter Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes wird am Samstag, 16. Februar 2019, von 9 Uhr bis 13 Uhr veranstaltet. Der Fastnachtbasar bietet Gelegenheit, kreative und individuelle Kostümierungen zusammenzustellen. Die närrische Auswahl an gebrauchten Sachen umfasst je nach Bestand Kostüme, Ballkleider, Röcke in vielen Formen und Farben sowie dekorierte Hüte und wird in Waldshut und Umgebung alljährlich sehnsüchtig erwartet. Der DRK-Kleiderladen in Waldshut ist grundsätzlich für alle Menschen offen und im „Normalbetrieb“ eine soziale Einrichtung. Sehr niedrige Preise machen hier Kleidung, Schuhe, Bettwäsche und Haushaltswaren für Menschen mit schmalem Geldbeutel erschwinglich. Das Angebot besteht aus Sachspenden, also aus gut erhaltenen SecondHand-Artikeln und auch gelegentlichen Spenden neuer Artikel. Nach dem Fastnachtbasar wird im Waldshuter DRK-Kleiderladen am 22. Februar und 1. März noch zweimal zu den regulären allwöchentlichen Freitagsverkaufszeiten von 14 Uhr bis 16 Uhr Gelegenheit geboten, auch Närrisches zu erwerben, solange der Vorrat reicht. Zusätzlich wird außer der Reihe zweimal mittwochs Gelegenheit geboten, närrische Textilien und närrisches Zubehör zu erwerben: an den beiden Mittwochvormittagen 20. und 27. Februar jeweils von 9 Uhr bis 11 Uhr. An diesen beiden Mittwochvormittagen werden aber nur Restbestände an Fastnachtsartikeln im Kleiderladen angeboten, aber keine Sachen für den alltäglichen Gebrauch. Der Kleiderladen des DRK-Kreisverbands Waldshut ist im Waldshuter Stadtteil Schmittenau im Erdgeschoss des Rotkreuzhauses an der Fuller Straße 2 eingerichtet. Weitere Informationen unter www.drk-kv-wt.de – Spenden – Kleiderspende - Kleiderladen oder unter Telefon 07751 8735 – 0. Das Kreisforstamt informiert: Borkenkäfermanagement im Winterhalbjahr 18/19 Im Nachgang zu Sturmtief Burglind fanden die Rindenbrütenden Borkenkäferarten, Buchdrucker und Kupferstecher im gesamten Landkreis Waldshut beste Brutbedingungen. Aktuell beläuft sich das Schadholzaufkommen, verursacht durch einen Insektenbefall, in Baden-Württemberg auf rund 1,5 Mio. Festmeter. Durch die große Zahl der Käfer konnten über den Sommer auch vitale Fichten erfolgreich befallen und zum Ab-

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 sterben gebracht werden. In einem Großteil der Wälder im Landkreis wurde eine dritte Buchdrucker-Generation ausgebildet oder zumindest angelegt. Damit müssen Waldbesitzer im Frühling 2019 nochmal mit einer weitaus höheren Ausgangspopulation von Buchdrucker und Kupferstecher als 2018 rechnen, denn ein großer Teil der Käfer überwintert derzeit in stehenden Bäumen. Diese Bäume müssen identifiziert, eingeschlagen und die Käferbrut rechtzeitig unschädlich gemacht werden, sofern eine Abfuhr bis Mitte März nicht gesichert ist. Dabei befinden sich die fertig ausgebildeten Käfer derzeit nicht unter, sondern innerhalb der Rinde und sind dadurch schwieriger zu entdecken als sonst. Ein Stechbeitel kann hier für Klarheit sorgen, ohne den Baum unnötig zu beschädigen. Kontrollieren Sie Ihre Wälder bis Mitte März auf überwinternde Buchdrucke Anzeichen für überwinternde Borkenkäfer: Einbohrlöcher (Stecknadelkopfgröße) starker Verlust grüner Nadeln vergilbte Nadeln am Baum Spechtsiegel Rindenverlust Ist eine rechtzeitige Abfuhr bis zum 15. März nicht gesichert, machen Sie die Käferbrut unschädlich! Dabei beherbergen Bäumen, bei denen 2/3 und mehr der Rinde bereits abgefallen ist, nur noch eine geringe Anzahl Käfer und können zunächst im Bestand verbleiben. Achten Sie bei der Sortimentierung unbedingt auf das Einhalten der aktuell gültigen Sortierregeln und halten Sie im Zweifel Rücksprache mit dem Forstexperten ihres Vertrauens. Sollten Sie bei der Sanierung Ihres Waldes organisatorische Hilfe benötigen, oder Sie Fragen zu geeigneten Methoden der Borkenkäferbekämpfung haben, steht Ihnen Ihr zuständiger Forstrevierleiter zu Verfügung. Kontakt: Kreisforstamt Waldshut, Gartenstraße 7, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel: 07751/86-3301 Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Waldshut-Tiengen Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Waldshut-Tiengen lädt am Dienstag, den 05. Februar 2019 um 19.00 Uhr im Vereinsheim des FC 08 in Tiengen am „Langenstein“ zum Thema „Hormontherapie bei Prostatakrebs“ Mit Referent: Dr. Hoffmann ein. Er wird sich auch als neuer Urologe der „Urologen am Hochrhein“ dabei vorstellen. Alle Interessierten (auch mit Partner) sind dazu herzlich willkommen und eingeladen. Der Eintritt ist frei.

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 VHS Waldshut Die Volkshochschule Waldshut bietet auch in diesem Jahr verschiedene Opern- und Musicalreisen an. Am Sonntag, 26.05.2019 gibt es eine Musical-Fahrt zum SI-Centum in Stuttgart zu den Musicals Disneys ALADDIN und Anastasia. Vom 06. – 08.07.2019 wird eine Opernfahrt nach Verona zu der Aufführung „der Troubadour“ von Giuseppe Verdi mit Anna Netrebko mit Yusif Eyvazov angeboten und am 02.08.2019 eine Tagesfahrt zu den Bregenzer Festspielen mit der Aufführung „Rigoletto“ von Giuseppe Verdi. Anmeldungen direkt an Beatrice Merone, Tel: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Die Volkshochschule Waldshut bietet vom 22. – 29.04.2019 eine Reise in die Toskana an, einer Landschaft von überwältigender Schönheit und Vielfalt. Dort befinden sich Städte mit unermesslich reichen Schätzen an Kunstwerken. Entdecken Sie die Schönheiten der Toskana und probieren Sie die toskanische Küche und Weine. Preis für Fahrt im modernen Reisebus, 6 Übernachtungen mit Halbpension im ****Hotel, Unterbringung im DZ mit HP- Frühstücksbuffet und 3-Gang-Abendessen, Kurtaxe, sämtliche Eintrittsgelder, deutsche Führungen, deutschsprachige Reiseleitung während der gesamten Reise 790,- € pro Person. Das detaillierte Programm gibt es bei Beatrice Merone, Tel: 07751 2856, beatrice.merone@t-online.de Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ Am Donnerstag, den 31. Januar 2019 findet ab 15:00 Uhr eine Informationsveranstaltung „Berufe in Uniform“ in der Agentur für Arbeit Lörrach, Brombacher Str. 2, Berufsinformationszentrum (BiZ), im Raum E.14 statt. Wie kann man Polizist/in, Beamter/Beamtin in der Zollverwaltung oder Soldat/in, Offizier/in werden? Welche Chancen bieten diese Berufe im mittleren und gehobenen Dienst? Die Landes- und die Bundespolizei, die Zollverwaltung und die Bundeswehr geben Informationen und beantworten Fragen zu ihren Berufen. Die Vorträge beginnen um 15:00 Uhr mit der Landespolizei, 15:45 Uhr - Bundespolizei, 16:30 Uhr – Zollverwaltung, 17:15 Uhr – Bundeswehr. Die Veranstaltung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Berufsinformationstag im Berufsschulzentrum Bad Säckingen Die Beruflichen Schulen Bad Säckingen, das sind die Rudolf-Eberle-Schule (Kaufmännischen Schulen), die Gewerbeschule und die Hauswirtschaftlichen Schulen, führen am Samstag, 09. Februar 2019, 9:30 - 13:00 Uhr, im Berufsschulzentrum Bad Säckingen, Rippolinger Str. 1-3, einen Berufsinformationstag durch. Ziel ist es, kommenden Schulabgängern, Eltern und der interessierten Öffentlichkeit einen konzentrierten Überblick über das Ausbildungsangebot in der Region zu vermitteln. An den In¬formationsständen ha¬ben die Besucher die Möglichkeit, sich im di-

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 rekten Kon¬takt mit den Unter¬nehmen und Einrichtungen über Bildungswege und deren Anfor¬derungsprofile in den Berei¬chen Industrie, Handel, Banken, Dienstleistungen und Hand¬werk, bei Behör¬den, weiterfüh¬renden beruflichen Schulen und Hochschulen zu informieren und so Unterstützung für Berufs¬wahlentscheidungen zu erhalten. Die drei Beruflichen Schulen geben in ihren Schulgebäuden gleichzeitig Einblick in lebendige Werkstätten, Fach- und Praxisräume und nehmen Anmeldungen für das Schuljahr 2019/20 entgegen. Auch Besucher, die sich für Weiterbildungsmöglichkeiten interessieren, bekommen umfangreiche Informationen. Zur Orientierung liegt eine Broschüre mit einem detaillierten Stellplan und einer ausführli¬chen Darstellung der ca. 80 Aussteller aus. Diese Broschüre kann online auf der Homepage der beteiligten Schulen eingesehen werden. Verpflegung wird durch Schüler in zwei Cafeterien angeboten. Anmeldungen für das Schuljahr 2019/20 sind außerdem am Montag, 11. Februar 2019 zwischen 13:30 und 16:00 Uhr an den Beruflichen Schulen Bad Säckingen möglich. Yoga für Schwangere im Krankenhaus Waldshut Wo Liebe auf Leben trifft, da ist Raum für Wachstum. Sich und Ihr Kind in dieser wunderbaren Zeit der Veränderung zu spüren, Ihren Körper zu unterstützen und Kraft zu tanken, das ist Ziel des Yogakurses für Schwangere im Krankenhaus Waldshut. So bietet Yoga eine Quelle, aus der Sie Kraft und Sicherheit für die Geburt und die Zeit danach schöpfen können. Der Kurs kann von Bekanntwerden der Schwangerschaft bis zur Geburt besucht werden, es sind keine Yogakenntnisse erforderlich. Die Kosten pro Einheit belaufen sich auf 10 Euro. Bitte melden Sie sich unter Tel.: 07751 85-4541 an. Termin: immer donnerstags von 11 bis 12 Uhr im Gruppenraum der gynäkologischen Abteilung des Krankenhauses Waldshut. Innovationspreis „Fit in die Zukunft“ Bewerbungsfrist bis 17. Februar 2019 verlängert „Fit in die Zukunft“ – unter diesem Motto steht der Innovationspreis 2018/2019 des Landkreises Waldshut, der mit einer stattlichen Summe von 15.000 Euro ausgestattet ist. Gemeinsam mit der AOK Hochrhein-Bodensee möchte der Landkreis Projekte und Maßnahmen von und/oder für Kinder und Jugendliche fördern. Egal ob ausgefallene Bewegungsanreize, leckere und gesunde Essensangebote, Maßnahmen, die das Selbstbewusstsein der jungen Menschen stärken oder Hilfestellungen für den sorgsamen Umgang mit neuen Medien – wer Ideen und Projekte hat, wie die körperliche und seelische Zukunft der Jugend verbessert werden kann, soll finanziell unterstützt werden. Auch kleine Projekte oder Projekte, die gerade erst in den Startlöchern stehen, können beworben werden.

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Nähere Informationen zur Förderausschreibung sowie die Bewerbungsunterlagen sind unter www.landkreis-waldshut.de zu finden. Bewerbungsschluss ist der 17.02.2019. Ansprechpartnerin für Fragen ist Frau Linda Metzler von der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz (gesundheitskonferenz@landkreis-waldshut.de; Tel.: 07751/865121). Sammeltermine Biotonne : 31. Januar 2019 Restmüll: 24. Januar 2019, 07. Februar 2019 Blaue Tonne: 11. Februar 2019 Gelber Sack: 13. Februar 2019 Veranstaltungskalender 25.01.2019 GV SC Hohentengen 02.02.2019 GV Musikverein Lienheim 08.02.2019 HV Angelsportverein Hohentengen 08.02.2019 GV Musikverein Hohentengen Verkehrsamt Kaiserbühne: Freitag, 8.2. 2019, 20 Uhr Sven Kemmler „Englischstunde“ Info und Tickets unter www.kaiserbuehne.ch / info@kaiserbuehne.ch Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein – Ortsgruppe Lottstetten e.V. Übers Wasser – übers Land – der Skulpturenweg bei Hohentengen Mit einer leichten Halbtagstour beginnen wir unsere Wandersaison am 10.02.2019. Der grenzüberschreitende Skulpturenweg mit zwölf international bekannten Künstlern zeigt uns zum Thema Grenze – trennendes und einendes – Skulpturen in verschiedenen Facetten. Beiderseits des Rheins regen Kunstwerke zur Reflexion über Ihren Standort und darüber hinaus an. Die Kunstwerke sind auf dem Rundweg entlang beider Rheinuferseiten zwischen Kaiserstuhl und Kraftwerk Eglisau aufgestellt. Gäste sind wie immer herzlich willkommen. Wanderführer: Günther Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887 Abfahrt: 11:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Treffpunkt: 11:30 Uhr – Parkplatz Hohentengen-Kapelle Rückkehr: ca. 18:00 Info zur Tour: 9,5 km, Gehzeit ca. 3 Stunden, kleine Rucksackverpflegung. Wanderweg nicht rollstuhlgängig und nur beschränkt Kinderwagen tauglich. Einkehr geplant.

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Im Verkehrsbüro erhalten Sie: Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Bücher von Herbert Fuchs: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel und dem Schaffhauserland Klosterschüer Ofteringen Samstag, 09. Februar 2019, 20:00 Uhr KABARETT VERI - "Typisch Verien!" Was macht ein innerschweizer Kabarettist in der Klosterschüer? Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung! Thomas Lötscher verkörpert den etwas linkischen, aber liebenswerten Veri. Mit seinem kabarettistischen Souvenir-Recycling bietet er Orientierungshilfe in der Urlaubswelt. Für Deutsche in der Schweiz und umgekehrt. „Das Verbindende“, resümiert er, „sind die gemeinsamen Unterschiede“. Trocken und pointiert kommentierend lässt er gross- und kleinkarierten Wichtigtuern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft genüsslich die Hosen runter. Nicht immer politisch korrekt, aber immer witzig und treffend. Veri ist ein kleiner Mann, der große Gedanken wälzt. Und diese in einem unterhaltsamen Kabarettabend preisgibt. Weitere Infos unter www.veri.ch Eintritt: 17 € im Vorverkauf, 19 € Abendkasse, 10 € ermäßigt. Kartenvorverkauf beim Kulturring Wutöschingen Telefon 07746 / 852-11, Email: aloll@wutoeschingen.de, Ticketreservierung: www.klosterschüer-ofteringen.de Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30 -17.00 Uhr geöffnet. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www.faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Telefon 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de. Altersjubilare im Monat Februar 2019 2.2 Brenninger, Maria Hegestr. 7 Lienheim 75 Jahre 4.2 Steidel, Karl Rheinhalde 29 Hohentengen 75 Jahre 8.2 Seyßler, Peter Felsenstr. 16 Hohentengen 70 Jahre 11.2 Scheuble, Andreas Rheintalstr. 9 Lienheim 70 Jahre 11.2 Schumann, Dietmar Feldlestr. 4 Stetten 70 Jahre

Nr. 2 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 16.2 Reibstirn, Rita Hansengelstr. 1 B Hohentengen 85 Jahre 17.2 Kany, Siegfried Hansengelstr. 4 Hohentengen 80 Jahre 19.2 Kohler, Alfred Feldlestr. 6 Stetten 70 Jahre 20.2 Enders, Peter Rheinstr. 11 Herdern 70 Jahre 24.2 Weidner, Emil Merktweg 12 Hohentengen 75 Jahre Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag, 25.01. 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 26.01. 18.30 Uhr Eucharistiefeier in Stetten Sonntag, 27.01. 10.45 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim im Bürgerhaus Freitag, 01.02. 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Herdern Sonntag, 03.02. 10.45 Uhr Familiengottesdienst in Hohentengen mit den Erstkommunionkindern der Seelsorgeeinheit mit Kerzenweihe und Blasiussegen Erstkommunion 2019 Einladung zum Thematischen Kindertag am Samstag, den 26. Januar 2019 von 9.30 Uhr – 12.00 Uhr im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen zum Thema Jesus und Eucharistie Einladung zum Familiengottesdienst am Sonntag, 03. Februar 2019 um 10.45 Uhr in der Kirche St. Maria in Hohentengen. Die Erstkommunionkinder erklären uns das „Vater-unser-Gebet“. Yvonne Mäder, eine sehr lebendige Christin aus der nahen Schweiz, wird u. a. den Gottesdienst mit ihren Liedern mitgestalten. Firmeröffnungs-Wochenende in Lienheim Wir suchen zur Unterstützung unseres Firmeröffnungs-Wochenendes vom 15. bis 17. März 2019 Personen, die uns bei der Verpflegung der Firmanden und der Koordination der Mahlzeiten helfen können. Kuchen- und Salatspenden sind ebenfalls herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich bis zum 28. Februar 2019 in den Pfarrbüros. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742-978 99 74. Kath. Pfarramt, Pfarrer Marcus Maria Gut Tel.: 9255-0 Sprechzeiten: Freitag von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung Email: hohentengen@se-ch.de Internet: www.se-st-christophorus.de. Das Pfarrbüro ist dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr besetzt. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 5966

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 2 / 2019 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Gottesdienste in der Bergkirche/Kadelburg Sonntag, 27.01.2019 Gottesdienst (Pfarrerin Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Angebote der Kirchengemeinde in Hohentengen: Mittagstisch „Essen für Leib und Seele“: Nächster Termin: 6. Februar 2019 An jedem ersten Mittwoch im Monat wird herzlich eingeladen zum Mittagessen in geselliger Runde ab 11.00 Uhr im Restaurant Saloniki. Anmeldung bei Gisela Kaminski: 07742/1760. Gemeindebrief 2018/2019 Der Gemeindebrief mit dem Jahresrückblick und das Programm für 2018 wurde an alle Gemeindeglieder verteilt. Er liegt auch in der Bergkirche und im Dietrich-BonhoefferHaus zum Mitnehmen aus. Angebote für Jugendliche: Fahrt nach Krakau mit Besuch der Gedenkstätte Auschwitz, Februar 2019 Sommerfreizeit in der Camargue/Frankreich, August 2019 In den Fastnachtsferien 2019 geht es auf Städtetour mit Jugendlichen ab 15 Jahren. 5 Tage Krakau mit dem Besuch der Gedenkstätte Auschwitz mit Begleitprogramm stehen auf dem Programm. In den Sommerferien findet die große Sommerfreizeit für Jugendliche von 12-18 Jahren vom 04.08.-16.08.2019 in der Camargue in einem Camp am Meer statt. Nähere Informationen und Anmeldung über das Pfarramt. Angebote im Dietrich-Bonhoeffer-Haus (DBH) in Kadelburg, im Spitz 2: wöchentlich, Naturmäuse: Mo+Di, 8.30 Uhr - 12.15 Uhr, betreute Kleinkindgruppe. wöchentlich, verschiedene Eltern-Kind Gruppen: bei Interesse im Pfarramt melden. wöchentlich, Kinderbistro: Di ab 12.00 Uhr, anschließend an die Schule oder den Kindergarten bis 15.00 Uhr. Mittagessen in Gemeinschaft „mit Spaß und Tradition“. wöchentlich, Gitarrengruppe: Die Gitarrengruppe trifft sich montags, wöchentlich um 20.00 Uhr. 14-tägig, Gegenstandslose Meditation Im Stile des ZEN: 25.01.2018., immer donnerstags in der geraden Woche, um 19.30 Uhr im DBH. Auskunft: Alexander Rutschmann, Tel. 07742 7315. monatlich, Trauercafe: jeden dritten Mittwoch, das Trauercafe lädt von 15.00 -17.00 Uhr zum Gespräch bei Kaffee und Kuchen und zwangloser Atmosphäre ins Bonhoefferhaus ein. monatlich, offener Treff zum Thema Zusammenleben als Familie/Kinder/Erziehungsfragen, jeden dritten Montag, 19.30 Uhr, regelmäßig Kurse „Familientraining - Atem-

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