Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Oktober 2019.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 1.2 in Regelgruppen ab dem 01.01.2020 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 2. in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 3. in der Ganztagsbetreuung an 5 Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 240,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 200,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 100,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. i n der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 160,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 80,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (2 Die Gebühren für den Besuch der Kitas in Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1.1 ab dem 01.01.2019 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 1.2 ab dem 01.01.2020 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

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