Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Oktober 2019.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 (3) Die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 320,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 280,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 240,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 160,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 120,00 €. 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 160,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 140,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 120,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 100,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 60,00 €. 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) f ür 5 Tage pro Woche 400,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 350,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 300,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 200,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 140,00 €. 4. in der „Betreuung Ganztag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 560,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 480,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 400,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 280,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 180,00 €. 5. Pro Wochentag ist nur ein Baustein buchbar. Pro Woche müssen mindestens zwei Tage mit einem Baustein nach Wahl belegt werden. Die gewählten Bausteine werden zur Monatsgebühr addiert. 6. Je nach Anzahl der aufgenommenen Kinder einer Familie in der Krippe werden die nach dem Baukastenprinzip errechneten Gebühren anteilig festgesetzt und volle Euro gerundet: a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 100 %, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 80 %, c) das dritte und weitere aufgenommene Kinder einer Familie in der Krippe 60 %. (4) Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland betragen die Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 den zweifachen Satz. Für Kinder mit dem Wohnsitz im Ausland, deren Eltern

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