Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Oktober 2019.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 in der Gemeinde Hohentengen einen Arbeitsplatz haben, wird nach dem Absatz 3 der 1,5 fachen Satz erhoben. (5) Neben den Gebühren nach Ziffer 1 - 5 werden zusätzlich bei Teilnahme am Mittagessen die folgenden Essensgebühren erhoben: Kita: 3,50 € Kinderkrippe: 1,75 € § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft und ersetzt die Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim (Satzung über Kita-Gebühren) vom 07.12.2018. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 19.09.2018, gez. Benz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der zweiten Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 19. September 2019 in öffentlicher Sitzung die zweite Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 863/Teil, 866/Teil, 867/Teil Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1484 Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 10.09.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.

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