Mitteilungsblatt Nr. 20 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. Oktober 2019.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 1 Nr. 20 · 2. Oktober 2019 · Jahrgang 44 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Die Kinder bereiten ein gesundes Frühstück zu.

Vorankündigung 08. November 2019 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Hohentengen Konzert mit dem Casal-Quartett und einem der weltbesten Pianisten Herrn Fazil Say Drei Jahre nach dem unvergesslichen Abend mit Katja Riemann, lädt das Casal Quartett aus Hohentengen erneut einen Gast in unser Dorf, der sonst auf den großen Bühnen der Welt zuhause ist. Fazil Say ist einer der faszinierendsten lebenden Pianisten. Er ist ein Star der Sozialen Medien, zahllose Fans verfolgen ihn auf Facebook, Twitter und Instragram. Der Ticketvorkauf startet am 14. Oktober 2019 unter 07742-4652 & straesler@nz-bohnenviertel.de & bei der Gemeinde Hohentengen 07742 853-0 info@hohentengen-ah.de Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN FÜR DIE KINDERTAGESSTÄTTEN HERDERN, HOHENTENGEN UND LIENHEIM (SATZUNG ÜBER KITA-GEBÜHREN) VOM 28.10.1992 MIT ÄNDERUNGSSATZUNGEN VOM 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007,17.07.2008, 08.07.2010, 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015, 14.07.2016 und 07.12.2018 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 19.09.2019 folgende Änderung der Satzung über Kita-Gebühren vom 28.10.1992 mit Änderungssatzungen vom 08.02.1994, 22.11.1995, 05.11.2001, 05.12.2002, 11.07.2007, 28.11.2007, 17.07.2008, 08.07.2010 und 19.04.2011, 18.04.2013, 12.11.2015,14.07.2016 und 07.12.2018 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 4 Gebührensätze wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Gebühren für den Besuch der Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr monatlich 1.1 in Regelgruppen ab dem 01.01.2019 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) d as dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 1.2 in Regelgruppen ab dem 01.01.2020 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 2. in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 150,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 75,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 3. in der Ganztagsbetreuung an 5 Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 240,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 4. in der Ganztagsbetreuung an 3 Tagen die Woche und in Regelgruppen an zwei Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 200,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 100,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 5. i n der Ganztagsbetreuung an einem Tag die Woche und in Regelgruppen an vier Tagen die Woche a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 160,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 80,00 €, c) das dritte und weitere im Kindergarten aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. (2 Die Gebühren für den Besuch der Kitas in Herdern, Hohentengen und Lienheim betragen für Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1.1 ab dem 01.01.2019 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 120,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 60,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei. 1.2 ab dem 01.01.2020 a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie 130,00 €, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie 65,00 €, c) das dritte und weitere in der Kita aufgenommene Kinder einer Familie bleiben gebührenfrei.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 (3) Die Gebühren für den Besuch der Kinderkrippe in Hohentengen betragen für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres monatlich 1. in der Betreuung „Vormittag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 320,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 280,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 240,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 160,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 120,00 €. 2. in der Betreuung „Nachmittag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 160,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 140,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 120,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 100,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 60,00 €. 3. in der Betreuung „Verlängerte Öffnungszeiten“ a) f ür 5 Tage pro Woche 400,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 350,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 300,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 200,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 140,00 €. 4. in der „Betreuung Ganztag“ a) f ür 5 Tage pro Woche 560,00 €, b) für 4 Tage pro Woche 480,00 €, c) f ür 3 Tage pro Woche 400,00 €, d) für 2 Tage pro Woche 280,00 €, e) f ür 1 Tag pro Woche 180,00 €. 5. Pro Wochentag ist nur ein Baustein buchbar. Pro Woche müssen mindestens zwei Tage mit einem Baustein nach Wahl belegt werden. Die gewählten Bausteine werden zur Monatsgebühr addiert. 6. Je nach Anzahl der aufgenommenen Kinder einer Familie in der Krippe werden die nach dem Baukastenprinzip errechneten Gebühren anteilig festgesetzt und volle Euro gerundet: a) f ür das erste aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 100 %, b) für das zweite aufgenommene Kind einer Familie in der Krippe 80 %, c) das dritte und weitere aufgenommene Kinder einer Familie in der Krippe 60 %. (4) Für Kinder mit Wohnsitz im Ausland betragen die Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 den zweifachen Satz. Für Kinder mit dem Wohnsitz im Ausland, deren Eltern

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 in der Gemeinde Hohentengen einen Arbeitsplatz haben, wird nach dem Absatz 3 der 1,5 fachen Satz erhoben. (5) Neben den Gebühren nach Ziffer 1 - 5 werden zusätzlich bei Teilnahme am Mittagessen die folgenden Essensgebühren erhoben: Kita: 3,50 € Kinderkrippe: 1,75 € § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft und ersetzt die Satzung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kitas Herdern, Hohentengen und Lienheim (Satzung über Kita-Gebühren) vom 07.12.2018. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 19.09.2018, gez. Benz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der zweiten Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 19. September 2019 in öffentlicher Sitzung die zweite Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 863/Teil, 866/Teil, 867/Teil Gemarkung Stetten: Flst.-Nr. 1484 Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 10.09.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan.

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Die zweite Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich „Sportzentrum Teilbereich Reitsportanlage“ im Ortsteil Stetten tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Die zweite Änderung des Bebauungsplans samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Bebauungsplanänderung samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen a.H., 02.10.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Öffentlich Ausgelegen M. 1:500 Der Bürgermeister: Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 19.03 2. Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB Genehmigt nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: Planung Gemeinde Hohentengen a.H. Stand 10. September 2019 Hohentengen a. H. im September 2019 "Sportzentrum Teilbereich Reithalle" im Ortsteil Stetten Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze "Teilbereich Reithalle" bestehende Grundstücksgrenzen Baugrenzen Sichtdreieck Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Planungsgebietsgrenze "Sportzentrum" Nebenanlagen zum Wohnbereich: Schwimmbecken, Gartenhaus, Grillplatz Reitplatz offen Fläche für Zufahrten und Stellplätze bestehendes Gewässer II. Ordnung Gewässerrandstreifen unter Beachtung § 38 Abs. 4 WHG und § 29 Abs. 2 und 3 WG Private Verkehrsflächen Sondergebiet SO Gebäude Neu Gebäude Bestand mit Hauptfirstrichtung private Grünfläche Weidenutzung zulässig bestehende Feldhecke Offenlandbiotop Landwirtschaftlicher Weg Bestand Flächen für Rigolenversickerung Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ max. Firsthöhe Bauweise Höhenbezugspunkt Öffentliche Verkehrsflächen Bestand 2. Änderungsfassung 1. Änderungsfassung (a = abweichende Bauweise) 10.00 200.00 200.00 200.00 Gewässerrandstreifen 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 ZUFAHRT BERGEHALLE GARAGEN BERGERAUM PFERDEBOXEN EG + OG WOHNEN PARKPLATZ PARKPLATZ PARKPLATZ ZUFART FUSSBALL-PLATZ (MIT BALLFANGZAUN U. FLUTLICHTANLAGE) - TENNENPLATZ - FUSSBALL-PLATZ - RASENPLATZ - WIESEN-TRAININGSPLATZ EG STALLUNGEN, OG BERGERAUM 20.08 20.19 22.65 5.00 5.00 27.44 29.70 60.54 11.00 90.24 22.17 2.50 17.44 15.88 3.73 12.47 12.02 41.43 24.31 21.19 16.00 19.96 3.96 8.07 41.43 9.50 FLÄCHE FÜR ZUFAHRTEN UND OFFENE STELLPLÄTZE 11.00 REITPLATZ OFFEN WOHNBEREICH 1 WOHNBER. 2 7.06 10.69 10.00 5.30 17.75 8.00 42.71 33.23 2.50 17.75 10.00 42.70 33.34 2.50 44.20 NEBENANLAGEN Z. B. SCHWIMMBECKEN, GARTENHAUS, ÜBERDACHTER GRILLPLATZ EG NEBENRÄUME- STALL, OG WOHNEN EG + OG WOHNEN 20.32 16.22 59.00 15.00 11.00 26.60 29.70 60.54 REITHALLE 9.9‰ -> 14‰ -> 700 72‰ -> 300 191‰ -> 300 St_RA D= 398.85 S= 395.56 St_036 D= 397.31 S= 396.11 St_99a D= 396.72 S= 395.10 300 38‰ -> 5.6‰-> 250 600 12‰ -> 600 Höhenbezugspunkt OK Schachtdeckel St_99AB D= 395.41 m ü. NN S= 394.81 St_99 D= 396.40 S= 394.28 St_037 D= 397.24 S= 395.69 N Bestand EG RFB = 393.78 m ü. NN Wohnbereich 1 FH = 402.78 m ü. NN II 0.50 SO 0.25 a DN 0° - 35° Bestand EG RFB = 393.78 m ü. NN II 0.50 SO 0.25 a DN 15° - 35° FH = 402.78 m ü. NN Reithalle/ Stallungen Wohnbereich 2 / Nebenräume SO 0.25 II 0.50 Bestand EG RFB = 393.78 m ü. NN FH = 402.78 m ü. NN DN 15° - 35° a Nebengebäude DN 15° - 35° FH = 400.78 m ü. NN a 0.25 I SO 0.25 H/B = 594 / 1000 (0.59m²)

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten der Änderung der Satzung zur Festlegung des bebauten Gebietes „Guggenmühle-Schloßäcker“, Gemarkung Hohentengen als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vom 18. Oktober 1994 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 26. September 2019 in öffentlicher Sitzung die Änderung der Satzung zur Festlegung des bebauten Gebietes „Guggenmühle-Schloßäcker“, Gemarkung Hohentengen, als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vom 18. Oktober 1994 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 1713, 1713/15, 1713/16, 1713/24, 1713/27 und 1713/28. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 17.09.2019. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Die Änderung der Satzung zur Festlegung des bebauten Gebietes „GuggenmühleSchloßäcker“, Gemarkung Hohentengen, als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vom 18. Oktober 1994 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft . Die Änderungssatzung kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderungssatzung und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. Tübingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen a.H., 02.10.2019 Der Bürgermeister: gez. Benz STANDORT BESTEHENDE WERBETAFEL GÄSTEHAUS - GASTSTUBE WASSERSTELZ 2.80 6.00 POLLER 38.09 38.09 40.59 40.59 ø 500 1.79 % D = 360,72 S = 357,76 D = 357,50 S = 356,69 Stahlrohr ø 300 Stahlrohr ø 300 ø 500 1.79 % D = 359,72 S = 357,05 83/3 Weg 83/5 Weg 1709 1713 GFW GFHW 1713/10 GFW 1713/11 GFW 1713/12 GFW 1713/13 GFW 1713/15 GFW 1713/16 GFW 1713/17 1713/18 WaG 1713/19 1713/25 S 1713/26 GFW 1713/27 GFW 1713/29 GFV 1714 2120/1 LH LH 2158/5 LH Gr GFLF LH LH WaG LNH Weg WaG LNH S GFLF 4 Whs 14 Whs 9 Whs 7 Whs 8 Whs 1 Whs 3 Whs 2 Whs 15 Tgar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Gar Schu Schu 19 Schu Schu Schu Wirtg Wirtg Wirtg Guggenmühle Guggenmühle Teufelsgraben 1713/24 GFW 10 1713/30 GFW Ust 1a 1713/28 GFW 1711 S RHEINTALSTRASSE Gths 1 Whs Whs 5 1 3 Whs N Der Bürgermeister: ZEICHNERISCHER TEIL M. 1:500 KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN TEL:07742/92440, FAX:924420, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN 19.33 Planung Gem. Hohentengen a.H. Änderungssatzung im Bereich Guggenmühle, Flst. Nr. 1713, 1713/15, 1713/16, 1713/24, 1713/27, 1713/28 Gemarkung Guggenmühle, Gemeinde Hohentengen a.H. Planungsgebietsgrenze Baugrenze Erhaltung von Bäumen Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Legende : best. Kanal (verdoltes Gewässer II. Ordnung) Stand: 17.09.2019 Hohentengen a.H. im September 2019

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 79761 Waldshut-Tiengen Kaiserstraße 110 Postfach 1642 Telefon 07751/ 86- 7400 Telefax 07751/ 86- 7499 136 / 2019 Ehrenamtsfonds des Landkreises Waldshut Förderanträge können weiterhin gestellt werden Der Landkreis Waldshut verfügt über einen "Ehrenamtsfonds". Mit dem Fonds sollen ehrenamtlich Tätige finanziell entlastet oder Ehrenamtsprojekte überhaupt erst ermöglicht werden. Insbesondere sollen damit Tätigkeiten, Projekte und Initiativen aus den folgenden Bereichen finanziell unterstützt werden: • Hilfsorganisationen • Jugend, Familie, Soziales • Naturschutz/Umwelt • Bildung und Kultur • Sport Aus dem Ehrenamtsfonds stehen bis auf weiteres jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 10.000 € zur Verfügung. Die Höchstsumme für eine Förderung aus diesem Fonds beläuft sich in der Regel auf 2.500 €. Die Minimalförderung beträgt 200,- €. Die Tätigkeiten, Projekte und Initiativen müssen ehrenamtlich durchgeführt oder begleitet werden und einen direkten Bezug zum Landkreis Waldshut haben oder dort angesiedelt sein. Anträge können weiterhin gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppierungen und Einrichtungen. Die vollständigen Förderkriterien und Förderantrag sind erhältlich beim Landratsamt Waldshut, Amt für Kultur, Archivwesen und Öffentlichkeit, Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751 / 86 7401, E-Mail: kultur@landkreis-waldshut.de. Sie sind außerdem abrufbar unter www.landkreis-waldshut.de/aktuelles-presse/Ehrenamtsfonds Beantragung eines Führungszeugnis Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens beim Bundesamt für Justiz, variiert die Dauer der Bearbeitung der Führungszeugnisse unterschiedlich lange, zwischen 1 - 3 Wochen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie benötigte Führungszeugnisse frühzeitig beantragen. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer. Zur Info: Führungszeugnisse können beim Rathaus oder auch direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Vorsorgemappe des Landkreises Waldshut Vorsorgen für die Ernstfälle des Lebens: Die Vorsorgemappe des Landkreises mit Formularen für eine – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung und – Patientenverfügung ist nicht nur für ältere Menschen wichtig. Auch jüngere Menschen sollten entscheiden, wer zum Beispiel nach einem Unfall oder Schlaganfall für sie tätig werden darf. Die Vorsorgemappe ist im Rathaus Hohentengen, in Zimmer Nr. 1, bei Frau Pilss und Frau Hüsler erhältlich.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Zwischenstaatlicher Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Es findet ein Beratungstag speziell für Versicherte mit ausländischen Versicherungszeiten statt am Mittwoch, den 06. November 2019 in der Zeit von 13:30 – 18:30 Uhr in der Waldtorschule Waldshut Telefonische Anmeldung ab 07.10.2019 unter der Telefonnummer: 07621 422 5680 Förderverein der Gemeinschaftsschule Rheintal Standort Hohentengen e.V. Wir sagen DANKE ! Der Förderverein der Gemeinschaftsschule Rheintal Standort Hohentengen e.V möchte allen Förderern für ihre finanzielle oder sonstige tatkräftige Unterstützung herzlich danken ! Insbesondere danken wir den Kursleitern des Ferienspaßes 2019: Erlebnispädagogische Kennenlerntage der Fünftklässler Damit sich die neuen Fünftklässler der Gemeinschaftsschule Rheintal besser kennenlernen, haben sie mit der Schulsozialarbeiterin Frau Rombach-Döring sowie ihren Lernbegleitern Frau Isen und Herr Benzing an einem dreitägigen Zeltlager in Reckingen teilgenommen. Diese Erlebnistage sind ein wichtiger Baustein für das soziale Lernen der Schule. Das sonnige Wetter lud zu verschiedenen Aktivitäten wie Wikingerschach, Verstecken, Schnitzen, Steinfiguren bemalen, eine eigene Stofftasche gestalten, am Lagerfeuer sitzen, singen sowie unterschiedlichen erlebnispädagogischen Angeboten ein. Die Zubereitung des Essens, das Geschirrspülen und den Platz sauber halten waren weitere soziale Aufgaben, die die Kinder gerne erfüllten. Dabei konnten sich die Schüler gut in die Gemeinschaft einfinden und es wurde auch so manche Freundschaft geschlossen. Durch die lockere und doch geordnete Atmosphäre waren die Schüler sehr entspannt. Es hat allen großen Spaß gemacht. Schulsozialarbeiterin, Lernbegleiter und Fünftklässler blicken gemeinsam auf einen gelungenen Schulstart zurück.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Gemeinsam Zugvögel beobachten und zählen Spannende Naturerlebnisse beim Birdwatch auf dem Wannenberg erwarten sie. Zum Höhepunkt des Vogelzuges über Deutschland ruft der Naturschutzbund (NABU), Ortsgruppe Waldshut-Tiengen und der Naturschutzverein Bachsertal jedes Jahr am 1. Oktoberwochenende zur Vogelbeobachtung und Zählung auf den Wannenberg oberhalb Bergöschingen auf. Stündlich gibt es Kurzreferate zum Thema Vogelzug. Eine kleine Ausstellung informiert über aktuelle Themen und Sachbücher. Am Lagerfeuer werden Getränke, Grillwürste und danach Kaffee und Kuchen angeboten. Sonntag, den 6.Oktober 2019 9-15 Uhr Beim Sendeturm auf dem Wannenberg oberhalb der Reutehöfe (Gemarkung Klettgau) Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer Aufgrund der extremen Witterung der Jahre 2018 und 2019 kommt es derzeit europaweit zu massiven Waldschäden. Neben der kritischen Waldschutzsituation bei der Fichte und anderen Nadelbäumen sterben mittlerweile auch zahlreiche Laubbäume ab. Absterbende Bäume entlang von Straßen und Bebauungen stellen ein besonderes Risiko dar. Waldbesitzer tragen für Ihren Wald die Verantwortung und sind angehalten die entsprechenden Bereiche zu kontrollieren. Sollten in Ihrem Wald absterbende oder bereits abgestorbene Bäume stehen, die auf die Straße fallen können, sind diese zu entfernen. Für alle Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen. Zum Verkehrsraum gehören auch Geh- und Radwege. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren örtlichen Revierleiter.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 Bestellung von Forstpflanzen Wer Pflanzen bestellen möchte, soll sich bitte bis spätestens Freitag, 18. Oktober 2019 bei Förster Michael Albrecht – Telefon 07742/4532, Fax Nr. 850 879 oder E-Mail: michael.albrecht@landkreis-waldshut.de melden. Über den Termin der Pflanzenlieferung werden wir Sie telefonisch informieren. Im Rahmen der Frederickwochen VORLESUNG für Kinder ab 6 Jahren...im Bürgerhaus Herdern liest am Donnerstag 17.10.19 um 16.00 UHR Sabine Kohler spannende Geschichten UND am Freitag 25.10.19 um 16.00 Uhr liest Rosi Drayer im Bürgerhaus Lienheim ! Danach wird noch jeweils ein Umtrunk angeboten und die Möglichkeit zum Stöbern und Mitnehmen in der Nimmund Bringbücherecke!!! Auf euer Kommen freuen sich die Veranstalter Sylvia Nusshaer , Lienheim und Irina Meier, Herdern Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Ehrenamtliche Sammlerinnen und Sammler dringend gesucht! Für die Erhaltung und zur Anlage deutscher Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Hilfe. Für die traditionelle Haus- und Straßensammlung zugunsten der humanitären Arbeit werden dringend Sammlerinnen und Sammler für Konstanz gesucht. In wenigen Wochen jährt sich der Gründungstag des Volksbundes, der 16. Dezember 1919, zum 100. Mal. Der Volksbund arbeitet in 46 Ländern. Er baut und betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Die Grabpflege dient der Aussöhnung und Heilung von Wunden zwischen ehemaligen Feinden. Breite Anerkennung findet zudem die Jugendarbeit des Volksbundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer internationaler Verständigung. Der Volksbund ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit 1953 als einziger Kriegsgräberdienst eine eigene Jugend- und Schularbeit. Bitte helfen Sie daher dem Volksbund und engagieren Sie sich als Sammler von Mitte Oktober bis Dezember. In den letzten Jahren war es leider nicht mehr gelungen in Hohentengen ine Haus- und Straßensammlung zu organisieren. Wir möchten dies wieder ändern! Für die Sammler und für den Volksbund wäre dies ein Gewinn! Die Sammler dürfen 10 Prozent ihres Sammelergebnisses als Aufwandsentschädigung behalten und sammeln in ihrer Freizeit, wie es ihnen passt.

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Der Volksbund verwendet die Sammlungsgelder für seine humanitäre Arbeit. Zudem ruft jede Sammlung den Menschen ins Gedächtnis, dass der Frieden keine Selbstverständlichkeit ist! Vereine, Schulen, Gruppen und Privatpersonen sind herzlich willkommen. Ab 14 Jahren darf gesammelt werden. Neugierig? Wurde das Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bitte bei dem BV Südbaden-Südwürttemberg, Telefon 07531 905212 oder per E-mail unter bv-konstanz@ volksbund.de. Oliver Wasem, Geschäftsführer, BV Südbaden-Südwürttemberg Sprechstunde des Jugendamtes im Rathaus: Die nächste Sprechstunde des Jugendamtes Waldshut findet am Montag, den 07. Oktober 2019 im Rathaus Hohentengen statt. Terminvereinbarung unter Tel. 07751/86-4393 Betriebswirtschaftliche Sprechtage Termine ab Oktober Nicht nur bei großen Entscheidungen von der Gründung bis zur Übernahme tut Unternehmen ein Blick von außen gut. Auch im Betriebsalltag können sich so neue Perspektiven ergeben. Dazu sind die betriebswirtschaftlichen Sprechtage der Handwerkskammer Konstanz da. Die Berater sind regelmäßig in allen fünf Landkreisen des Kammerbezirks vor Ort und bieten Mitgliedsbetrieben kompetente, vertrauliche und kostenfreie Unterstützung in allen Fragen der Unternehmensführung an. Um Anmeldung wird gebeten. Hier die Termine im vierten Quartal 2019: Landkreis Waldshut: Dienstag, 22. Oktober, 26. November und 17. Dezember, 9-16.30 Uhr, Bildungsakademie Waldshut, Friedrichstraße 3a, 79761 Waldshut-Tiengen Anmeldung: Constanze Herrmann, Tel. 07531/205-376, constanze.herrmann@hwk-konstanz.de Sammeltermine 10. Oktober 2019 Schadstoffsammlung Mehrzweckhalle Hohentengen Hansengelstraße 2 10. Oktober 2019 Biotonne 12. Oktober 2019 Papiersammlung Bonanza-Club 17. Oktober 2019 Restmüll

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Grünschnittstraßensammlungen des Landkreises Waldshut im Oktober 2019 Die jährliche Grünschnittstraßensammlung wird vom Landkreis Waldshut im Oktober durchgeführt. Wie im Vorjahr werden die Grünabfälle durch die Entsorgungsfirma Kühl abgeholt und müssen täglich ab 6.00 Uhr am Straßenrand gut sichtbar zur Abholung bereitstehen. Gesammelt wird z.B. Hecken- und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Laub, Baumholz (max. 15 cm Durchmesser), Stauden und Sträucher (max. Länge 1,20m). Bündel und Einzelstücke dürfen nicht mehr als 25 kg wiegen. Nicht gesammelt werden z.B. Gartenabfälle, denen Kunststoffteile oder Pflanzenschutzmittel anhaften, Holz, Kränze, Gestecke, Reste aus der Obstverwertung und kompostierbare Küchenabfälle. Weitere Einzelheiten, sowie die Abholtermine für die einzelnen Gemeinden können dem aktuellen Müllkalender entnommen werden. Gehölzschnitt muss fest gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre). Kleinere Abfälle, wie Laub und Rasenschnitt, können in Kartons und Papiersäcken (keine Pop-Up-Gartensäcke!), welche nicht verschnürt oder zugeklebt werden, bereitgestellt werden. Auch vom Buchsbaumzünsler und von der Miniermotte befallene Pflanzenteile werden gesammelt. Da der gesammelte Grünschnitt unmittelbar nach der Sammlung kompostiert wird, ist gewährleistet, dass die Schädlinge im Kompostierungsprozess abgetötet werden. Grünabfälle, die in PopUp-Gartensäcke bereitgestellt sind, werden nicht mehr mitgenommen! Der im letzten Jahr durchgeführte Versuch hat gezeigt, dass die Entleerung und das Zurücklegen der PopUp-Gartensäcke einen enormen Zeit- und Handlingsaufwand für das Abfuhrunternehmen darstellen. Die Grünabfälle wurden oftmals in den Säcken so verdichtet, dass ein Entleeren ohne Beschädigung der Säcke teilweise kaum möglich war. Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30-17.00 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de.

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Touristinfo In der Tourist Information erhalten Sie: ALLE Bücher von HERBERT FUCHS erhältlich: Geschichte und Geschichten, Die alten Eichen erzählen, Rund um die Höfe, Das Leben auf dem Dorf Ansichtskarten, Leporello vom Skulpturenweg, Wanderkarten, Radkarten; Buch Eva Baumgartner: Südschwarzwald und Hochrhein – Faszination und Vielfalt einer Landschaft im äußersten Südwesten Deutschlands; Buch von Johann Schmieder: HOCHRHEIN - 165 Regio-Entdeckungen zwischen Basel und dem Schaffhauserland Wanderungen mit dem Schwarzwaldverein Lottstetten e.V. Hegauer Kegelpiel -Albertine-Steig Am 05.10.2019 machen wir und Gäste eine mittelschwere Wanderung auf dem Albertine-Steig bei Bohlingen mit phänomenalen Aussichten in den Hegau. Wir folgen den Zickzackverlauf der Grenzsteine und wundern uns, das Deutschland südlicher liegt als die Schweiz. Der schmale Firstweg führt uns auf zwei Kilometer an 45 Grenzsteine vorbei. Für den Aufstieg ist etwas Kondition, auf dem Firstweg ist ein Mittelmaß an Schwindelfreiheit erforderlich. Wanderführer: Richard Achilles Telf. 07742-6085 Treffpunkt: 09:00 oberer Hallenparkplatz Gem.Halle Lottstetten Rückkehr: ca. 18:00 Uhr Info zur Tour: Länge 12,5 km, 400 Hm, Schwierigkeitsgrad: mittel, Gehzeit: 4 Std. Rucksackverpflegung, Wanderausrüstung, spätere Einkehr geplant. Veranstaltungen 05. Oktober 2019 Musik im Kloster 17.00 Uhr, Kapuzinerkirche Stühlingen 08. Oktober 2019 Bürgernetzwerk Hohentengen, Handarbeitstreff, 14.30 Uhr Cafeteria Seniorenwohnen Hansengelstraße 10. Oktober 2019 Bürgernetzwerk Hohentengen, 14.30 Uhr Cafeteria Seniorenwohnen Hansengelstraße, Vuzell emol – Erzähl mal Geschichten aus der Heimat

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 17 VHS Hohentengen Die Volkshochschule Hohentengen bietet ab sofort einen zweiten Italienischkurs an: Titel: Italienisch für leicht Fortgeschrittene. Leitung: Carmela Pacino, Tel.: 0160/129 35 91 Beginn: Dienstag,8.Oktober 2019 von 19.30 Bis 21.00 Uhr Wer außer "ti amo" schon etwas mehr weiß, ist herzlich bei diesem Kurs willkommen. Anmeldung direkt bei der Kursleiterin. Information aus dem Pflegestützpunkt Kursangebot – STÄRKE FÜR PFLEGENDE – UNTERSTÜTZUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER Das Steinbeis-Transfer-Institut „Kommunikation und Erziehungspartnerschaften“ In Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Waldshut bietet wieder einen Kurs für pflegende Angehörige an. Miteinander reden kann schwer sein, wenn einer den anderen nicht versteht. Wie kann ich verstehen, was der andere braucht und wie kann ich ausdrücken, was mir wichtig ist, wenn die Situation durch Krankheit oder Demenz belastet ist? Wenn alles schlimmer wird, wenn Gespräch nicht möglich scheint, wenn alle leiden und die Hoffnung schwindet. Im Kurs „Stärke für Pflegende“ geht es um das gemeinsame Gespräch auch in schwierigen Zeiten, um klare Aussagen und gegenseitiges Verstehen. Es geht um Entlastung und um die Hoffnung, auch noch gute Zeiten miteinander zu haben. Kurstermine sind Donnerstag, 10. Oktober, 17. Oktober, 7. November, 14. November, 21. November und 28. November 2019, jeweils 14:00 bis 16:00 Uhr. Ort: Waldshut, Eisenbahnstrasse 5 - 7, Raum E 7a im Vermessungsamt des Landkreises Waldshut (schräg gegenüber vom Bahnhof). Anmeldung per Mail an info@augenhöhe.eu oder telefonisch unter 07751/700959 oder beim Pflegestützpunkt in Waldshut: 07751/864255. VHS Küssaberg und Klettgau Laos und Kambodscha – Juwelen Indochinas – 25. Jan – 08. Feb 2020 Wir erleben die kulturelle Vielfalt und koloniale Vergangenheit und den mächtigen Mekong. Von Luan Prabang dem religiösen und kulturellen Zentrum fahren wir mit dem Boot auf dem Mekong zu den Pak u Höhlen, mit hunderten von Buddhafiguren und zum Wasserfall Kung Si. Abends werden laotische Tänze, dargeboten. Besuch des ehemaligen Königspalastes und heutigen Nationalmuseums sowie des größten Tempels Wat May und Wat Xieng Thoung. Früh morgens erleben wir den täglichen Almosengang der Mönche.

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Phonsavan gibt uns Rätsel auf mit den vielen riesigen Tonkrügen. Vang Viengs Berglandschaft, mit Karstfelsen und Reisfeldern, lädt zu einer Wanderung. In der Hauptstadt Vientiane bestaunen wir den mit Blattgold verzierte Stupa. Flug nach Siem Reap in Kambodscha mit umfangreichen Besichtigungen der riesigen Tempelanlagen Angkor Wat und Bootsfahrt dem Tonle Sap See. Transfer zum Flughafen, Flug ab / bis Zürich, Rundreise, Übernachtungen / Halbpension, Eintrittsgelder, Preis: ca. € 2.920 Möglichkeit zur Badeverlängerung in Thailand oder City Tour in Bangkok Anmeldeschluss: 25. Okt. 2019 Detaillierte Informationen und Anmeldung: VHS Küssaberg und Klettgau, Heiner Patrzek, T: 07741 9660996 Berufsorientierungstag in Waldshut am 10. Oktober 2019 Wer in Sachen Aus- und Weiterbildung im Kreis Waldshut und/oder Studiermöglichkeiten in Südbaden und der benachbarten Schweiz auf dem Laufenden sein möchte, sollte sich den 10. Oktober 2019 im Kalender vormerken. An diesem Tag findet traditionsgemäß der gemeinsame Berufsorientierungstag der beruflichen Schulen von Waldshut statt. Schüler, Eltern und Lehrer aus dem gesamten Landkreis können sich hier von 9.00 bis 16.00 Uhr aus erster Hand orientieren und gezielt informieren. Neben den beruflichen Schulen sind wieder zahlreiche Ausbildungsbetriebe, Ämter, Kammern und Hochschulen vertreten. Auf den Schulhöfen werden regionale Autohändler und das Rote Kreuz mit seinen Ausstellungsfahrzeugen vertreten sein. Außerdem laden die Gewerblichen Schulen, die Justus-von-Liebig-Schule und die Kaufmännischen Schule auch in diesem Jahr zu einem Info-Tag mit zahlreichen Informationsveranstaltungen zu den verschiedenen Schularten ein. Alle Informationen der verschiedenen Aussteller und nützliche Tipps sind auf der Internetseite der Beruflichen Schulen Waldshut unter www.bs-wt.de abrufbar. Berufsbildungsausbildung für Berufstätige Langjährig Berufstätige ohne Berufsausbildung können eine Berufsabschlussprüfung nachholen. Dazu bietet die Kaufmännische Berufsbildungsstätte des DHV einen speziellen Lehrgang in Lörrach oder auch in Waldshut an. Dieser Lehrgang wendet sich an kaufmännische Angestellte, die über keine Berufsausbildung verfügen, diese aber jetzt nachholen wollen. Das Berufsbildungsgesetz ermöglicht diesen ungelernten Angestellten einen anerkannten kaufmännischen Berufsabschluss als Kaufmann/frau für Büromanagement zu erlangen ohne einen Ausbildungsvertrag abschließen zu müssen. Voraussetzung dazu ist aber, dass dieser Personenkreis eine mehrjährige kaufmännische Berufspraxis nachweisen kann und dadurch eine Ausbildungszeit entbehrlich macht. Ein großer Vorteil

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 ist, dass das bestehende Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden muss, da der Lehrgang berufsbegleitend besucht werden kann. Der Lehrgang umfasst 800 Unterrichtsstunden, dauert rund 2 Jahre, findet jeweils am Dienstag- und Donnerstagabend statt und schließt im Herbst 2021 mit der Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer ab. Der Lehrgang soll Anfang November 2019 starten. Bei bestimmten persönlichen Voraussetzungen erhalten die Teilnehmer eine Förderung durch die Agentur für Arbeit. Eine ausführliche Kursausschreibung kann bei der DHV-Geschäftsstelle, Tel. 07621 9391-0 angefordert werden. Die DHV-Geschäftsstelle ist von Montag- bis Freitagvormittag erreichbar. Informationen sind auch über die DHV-Homepage www.kabi-dhv. de erhältlich. Agentur für Arbeit WieDerEinstieg gelingt! Sie möchten gerne nach einer längeren Familienphase zurück ins Berufsleben? Sie haben Fragen rund um das Thema Wiedereinstieg? Sie brauchen individuelle Unterstützung? Eine erste unverbindliche Kontaktaufnahme ist möglich in der offenen Sprechstunde der Wiedereinstiegsberaterin Viviane Neff am 15.10.2019 von 09:30 bis 11:30 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Melden Sie sich beim Empfang der Agentur für Arbeit Waldshut, Waldtorstr.1a. Eine Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung ist darüber hinaus auch per E-Mail möglich unter Loerrach.Wiedereinstieg@arbeitsagentur.de Frauenwirtschaftstag im Landkreis Waldshut Zum diesjährigen Frauenwirtschaftstag unter dem Motto „Durchstarten in einer globalisierten Welt – Im Gespräch mit jungen Unternehmerinnen“ laden verschiedene Akteurinnen und Akteure unter Federführung der kommunalen Stelle für Gleichstellung des Landkreises Waldshut am Freitag, 18. Oktober 2019 um 16 Uhr in den Kursaal Bad Säckingen ein. Bereits seit 2005 richten die Landkreise Waldshut und Lörrach, in Kooperation mit weiteren Institutionen, abwechselnd den Frauenwirtschaftstag aus. Ziel der Veranstaltung ist die Stärkung und Vernetzung von Frauen in der Berufswelt. Vertreterinnen von Institutionen und regionalen Firmen, Frauen aus allen Bereichen und Hierarchieebenen, aus den beiden Landkreisen sowie der angrenzenden Schweiz sind beteiligt und eingeladen. Interessante berufliche Kontakte können geknüpft werden. In diesem Jahr richtet sich der Blick auf Jungunternehmerinnen aus der Region, die den elterlichen Betrieb übernehmen bzw. übernommen haben. Zum unternehmerischen Denken und Handeln gehören heutzutage neben der Vernetzung und dem Engagement

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 in der Heimatgemeinde auch interkulturelle Kompetenz, internationale Kontakte, den Blick auf regionale und faire Produkte, ein gutes Leitbild, die stetige Weiterentwicklung des Unternehmens sowie ein modernes Marketingkonzept über neue Medien und soziale Netzwerke im Internet. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Alexander Guhl und der Gleichstellungsbeauftragten Anette Klaas werden im Gespräch und durch die Selbstpräsentation der jungen Frauen spannende Informationen und Lebensbiographien aus drei verschiedenen Branchen vorgestellt. Neben einem Markt der Möglichkeiten (die kooperierenden Institutionen stellen sich vor) gibt es Gesprächsmöglichkeiten mit den 3 Jungunternehmerinnen und bei einer anschließenden Vernetzungs- bzw. Visitenkartenparty mit kleinem Buffet. Die Tagungsgebühr in Höhe von 10 Euro kann vor Ort bezahlt werden. Das Gesamtprogramm ist einsehbar unter www.frauenaktionswochen-wt.de Anmeldung bei Anette Klaas, Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110, 79761 WaldshutTiengen, Tel.: 07751/86-4020, Mail: anette.klaas@landkreis-waldshut.de Kooperierende Institutionen beim Frauenwirtschaftstag 2019: • Landkreis Waldshut *Kommunale Stelle für Gleichstellung *Amt für Wirtschaftsförderung *Jobcenter • Landkreis Lörrach – Stabstelle Chancengleichheit • Wirtschaftsregion Südwest • Stadt Bad Säckingen, Wirtschaftsförderung • Handwerkskammer Konstanz • IHK Hochrhein-Bodensee • Agentur für Arbeit, Beauftragte für Chancengleichheit • IKS, Institut für Bildung und Management • Netzwerk Fortbildung • BPW (business and professional women) Region Lörrach e. V. • Zonta Club Bad Säckingen-Hochrhein • Wirtschaftsjunioren Hochrhein • UNHS Unternehmerinnennetzwerk Hochrhein Südschwarzwald • Unternehmerfrauen im Handwerk, Arbeitskreise Südschwarzwald und Waldshut „Pfoten weg!“ Figurentheater und Aktionstag am Sonntag, 13.Oktober zur Prävention von sexueller Gewalt Am Sonntag, 13.Oktober ab 15 Uhr findet in der Waldtorschule in Waldshut ein Aktionstag zur Prävention von sexueller Gewalt statt. Es ist der Auftakt einer Veranstaltungsreihe zu diesem Thema, die gemeinsam vom Landkreis Waldshut, der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich des Caritasverbands Hochrhein

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 21 sowie des katholischen Dekanats Waldshut auf die Beine gestellt wurde. Die Schirmherr-schaft haben Landrat Dr. Martin Kistler und Dekan Peter Berg übernommen. Den Aktionstag unterstützen viele weitere Institutionen, wie der Weisse Ring, die AOK, das Frauen- und Kinderschutzhaus, die UNICEF sowie die Polizei durch eine Reihe von Infoständen und Beiträgen. Im Mittelpunkt steht das Stück „Pfoten weg!“ der FigurenZauberei von Irmi Wette (ehemals Konstanzer Puppenbühne). Auf spielerische und interaktive Weise werden Kinder ab 4 Jahren angesprochen, um ihnen Mut zu machen, „Nein“ zu sagen und sie in ihrer Persönlichkeit zu stärken. Das Präventionsstück richtet sich auch an Eltern, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräfte in den Grundschulen. Nachdem alle zusammen das Figurentheaterstück erlebt haben, können Eltern und Pädagogen sich vor Ort weitere Informationen zum Thema Prävention und anderen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis an Büchertischen und Infoständen holen. Für Erzieherinnen und Erzieher wird es anschließend einen Vortrag zum Programm für Kindertageseinrichtungen „JolinchenKids“ der AOK geben. Dieses Programm besteht aus unterschiedlichen Modulen zur Stärkung der Persönlichkeit der Kinder. Alle Kinder können die Inhalte des Theaterstücks an den liebevoll vorbereiteten Basteltischen vertiefen und bekommen nach der Aufführung eine „Pfoten weg!“-Nachbereitungsbroschüre geschenkt. Außerdem sind sie eingeladen, sich an der Schminkbühne selbst in ein Kätzchen aus dem Theaterstück schminken zu lassen. Teilnehmen dürfen Kinder ab 4 Jahren, deren Eltern, Fachkräfte aus Kitas und Grundschulen sowie andere interessierte Menschen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Für Pädagogen und Eltern gibt es eine kostenfreie Elternbroschüre mit Tipps zur Prävention und wichtigen Adressen zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Ziel der „Pfoten weg!“-Aktionstage ist es, Präventionsmöglichkeiten und Hilfsangebote vorzustellen und Betroffenen mögliche Wege im Umgang mit dem schwierigen Thema sexualisierte Gewalt aufzuzeigen. Die Beratung an den Infoständen durch Fachkräfte ist unverbindlich und hilft Besuchern, die hohe Hemmschwelle, die mit dem Thema sexualisierte Gewalt verbunden ist, zu überwinden. Am Montag den 22.05. und Dienstag den 23.05. in der Waldtorschule in Waldshut, am 24.05. in Bad Säckingen und am 21. Juni in Grafenhausen finden weitere kostenfreie „Pfoten weg!“ Aufführungen statt. Ab sofort können sich die Kindertageseinrichtungen gerne unter 07531 958096 oder unter info@irmi-wette.de anmelden können. Im Rahmen der Präventionsaktion wird für Erzieher/innen und Eltern eine Veranstaltungsreihe mit Seminaren und Workshops zur Prävention von sexualisierter Gewalt angeboten. Informationen hierzu unter: www.jugend-landkreis-waldhut.de

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 20 / 2019 Vortrag im Klinikum Krampfadern, chronische Wunden und Durchblutungsstörrungen gehören inzwischen zu den weitverbreiteten Volkskrankheiten. Das Klinikum Hochrhein schätzt sich daher glücklich, dass es mit Dr. med. Peter Teufel einen Spezialisten für das Gebiet der Gefäßchirurgie gewinnen konnte. Am 9. Oktober um 19 Uhr wird Dr. Teufel über die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten der genannten Leiden referieren und den Bürgerinnen und Bürgern Frage und Antwort stehen. Die Veranstaltung findet im großen Veranstaltungsraum des Klinikums Hochrhein statt. Sonntagsgespräch im Klinikum Hilfe! Ich brauche ein neues Gelenk Starke Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und drohende Folgeschäden - das können Gründe für den Einsatz eines künstlichen Gelenks sein. Ob eine Operation infrage kommt, hängt von vielen Faktoren ab. Was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten es gibt, darüber informiert, Dr. med. Wolf-Dieter Nagel, Direktor Zentrum für Orthopädie, Wirbelsäulen- und Unfallchirurgie am 6. Oktober um 11.15 Uhr im Rahmen des Sonntagsgespräches im Veranstaltungsraum des Klinikums Hochrhein. Terminänderungen vorbehalten. Die aktuellen Termine finden Sie auf www.klinikum-hochrhein.de Klinikum Hochrhein GmbH, Kaiserstraße 93 – 101, 79761 Waldshut-Tiengen, Tel.: +49 (0)7751 85-0 Kirchliche Nachrichten Katholisches Pfarramt Hohentengen a. H. Freitag, 04.10.2019 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Günzgen Sonntag , 06.10.2019 08.45 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedank in Hohentengen mit Taufe, anschließend Bazar im Pfarrheim St. Maria Freitag, 11.10.2019 19.00 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 12.10.2019 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedank in Lienheim, Abschiedsgottesdienst Pfarrer Marcus Maria Gut, mitgestaltet vom Kirchenchor, anschließend Apéro Erntedank in Hohentengen Sonntag, den 06. Oktober 2019 mit anschließendem Bazar. Pfarrgemeinderatssitzung Der Pfarrgemeinderat trifft sich am Mittwoch, den 16. Oktober 2019 um 20.00 Uhr Pfarrhaus in Lienheim.

Nr. 20 / 2019 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 23 Altenwerk St. Maria: Seniorennachmittag Am Mittwoch, den 16. Oktober 2019 um 14.00 Uhr ist wieder Seniorengottesdienst im Pfarrheim St. Maria in Hohentengen. Anschließend Seniorennachmittag: "Erntedank - Gott sei Dank“ mit Siegfried Kany und der Drehorgel. Krankenkommunion Am Donnerstag, den 17. Oktober 2019 ist Krankenkommunion in Hohentengen und Lienheim durch Diakon Wolfgang Spitznagel. Kinderkirchenteam Hohentengen: Erntedank-Andacht Vorankündigung Erntedank: Liebe Kinder, wir wollen mit euch und euren Eltern eine kleine Erntedank-Andacht am Samstag, den 19. Oktober 2019 um 16.00 Uhr in Lienheim feiern. Sternsinger-Aktion 2020 Im Januar 2020 startet wieder die Sternsinger-Aktion. Auch in unserer Seelsorgeeinheit ziehen Kinder und ihre Begleiter wieder durch die Straßen, bringen den Segen in die Häuser und sammeln Spenden für soziale Projekte. Wenn Sie in Zukunft auch den Besuch der Sternsinger wünschen oder wenn Du gerne ein Sternsinger sein möchtest (ab Schulklasse 3): einfach im Pfarrbüro melden. Krabbelgruppe Käfer (Alter ab 6 Mon.) Treffpunkt: jeden Dienstag im Pfarrsaal in Hohentengen von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Boller-Berger, Tel.: 07742/978 99 74. Kath. Pfarramt Hohentengen: Tel.: 07742/9255-0 Öffnungszeiten: dienstags bis donnerstags von 09.00 - 11.00 Uhr; Pfarrer Marcus Maria Gut: Tel.: 07742/9255-33 Sprechzeiten: freitags von 10.00 – 11.00 Uhr in Hohentengen und nach Vereinbarung. Im Pfarrbüro kann auch das Pfarrblatt „Der Christophorus“, der ausführlichere Informationen enthält, bestellt werden. Öffnungszeiten der Pfarrbücherei im kath. Pfarrheim: Immer am ersten Freitag des Monats von 18.00 – 19.00 Uhr, Leitung: Gerda Rau, Tel. 07742/5966 Evangelische Kirchengemeinde Kadelburg Sonntag, 06.10.2019, 10.10 Uhr Gottesdienst (Pfarrerin A. Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Sonntag, 13.10.2019, Erntedank, 10.10 Uhr Gottesdienst zum Erntedank, mitgestaltet von den Kindern des Natur- und Waldkindergartens (Pfarrerin A. Kaiser) mit Kindergottesdienst und Kirchencafé. Kirchengemeinderatswahlen 2019 Gesucht sind Kandidatinnen und Kandidaten

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