Mitteilungsblatt Nr. 25 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 19. Dezember 2019.

Weihnachten 2019 · Nr. 25 Seite 3 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Modernen Kommunikationstechnologie der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Aufgrund von § 16 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019 den Jahresabschluss 2018 festgestellt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Gewinn von 195.172,96 €. Gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wurde beschlossen, den Gewinn auf die neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss 2018 liegt in der Zeit von Donnerstag, den 19. Dezember 2019 bis Freitag, den 03. Januar 2020 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 2, zur Einsichtnahme für jedermann aus. Hohentengen a.H., 03. Dezember 2018 gez. Martin Benz Bürgermeister Winterdienst – Fahrzeuge bitte nicht entlang der Straße parken! Um bei Schnee und Glätte zuverlässig räumen und streuen zu können, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger ganz dringend ihre Fahrzeuge nicht entlang der Straße zu parken. Unsere Räum- und Streufahrzeuge können die Straßen bei dort parkenden Fahrzeugen nicht befahren und damit nicht räumen und streuen. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns ganz herzlich. Ihre Gemeindeverwaltung Zuschuss an Landwirte - De-Minimis- Beihilfe Landwirte der Gemeinde Hohentengen können einen Zuschuss pro Kuh ab 2 Jahren beantragen, sofern die De-Minimis Voraussetzungen gemäß VO (EG) Nr. 1408/2013 vorliegen. Datengrundlage ist die Anzahl Kühe ab einem Alter von 2 Jahren am 31.12.2019. Der Zuschuss ist auf maximal 100 Kühe pro Landwirt begrenzt. Der Zuschuss kann bis zum 31.01.2020 beantragt werden. Antragsunterlagen können ab Januar im Rathaus bei Frau Hug, Zimmer 4-2 abgeholt oder unter 07742/853-43 angefordert werden.

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